In großen Schritten entwickelt sich die Böblinger Unterstadt
Für die vorbereitenden Tiefbauarbeiten zum Bau des Einkaufscenters und für die Erstellung des zweiten Kreisels in der Wolfgang-Brumme-Allee sind verkehrliche Maßnahmen erforderlich, die den Fahrzeugfluss ins Stocken bringen. Wir befinden uns damit auf einer gewissen Durststrecke. Wir werden die Beschilderung verbessern und die Ampelschaltungen weiter optimieren.
So können lokale Verbesserungen erreicht – aber nicht alle Beeinträchtigungen verhindert werden. Da müssen wir realistisch sein. Ich bitte um das Verständnis aller Verkehrsteilnehmer. Böblingen und wir alle werden letztlich durch die gute Entwicklung der Unterstadt gewinnen. mehr...
Herzlichst
Ihre
Christine Kraayvanger
Bürgermeisterin
In Böblingen gilt ein neuer Mietspiegel
Der Mietspiegel für Böblingen und Sindelfingen wurde letzmals im Jahr 2009 fortgeschrieben. Die damalige Mietspiegelkommission kam nun wieder zusammen, um einen neuen Mietspiegel einvernehmlich herauszugeben.
Weitere Auskünfte zum neuen Mietspiegel erteilt das Amt für Soziales, Familie und Senioren der Stadt Böblingen unter Telefon 07031 / 669 24 56 bzw. -24 51 oder während der üblichen Dienstzeiten.
Mietspiegel 2012 für Böblingen. (100,2 KiB)
Erhebung zur Großen Kreisstadt
Was bedeutet das eigentlich?
Achim Schröter, der Leiter des Haupt- und Presseamtes der Stadt Böblingen fasst zusammen, was die Erhebung zur Großen Kreisstadt für eine Gemeinde eigentlich bedeutet.
Die Erhebung zur Großen Kreisstadt bedeutet nach der baden-württembergischen Gemeindeordnung, dass die erhobene Stadt zwar kreisangehörig bleibt, dass auf sie aber die wesentlichen Befugnisse (von einigen Ausnahmen abgesehen) der unteren Verwaltungsbehörde – also des Landratsamtes – übergehen.
Für die Bürgerschaft hat dies durchaus Vorteile, da man für die Erledigung verschiedenster Dinge nur noch eine Anlaufstelle, nämlich das Rathaus, hat und nicht noch zusätzlich zum Landratsamt muss. Böblingen hat damit schon im Jahr 1962 einen großen Schritt hin zu mehr Bürgernähe unternommen. Die von einer Großen Kreisstadt wahrzunehmenden Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde sind Weisungsaufgaben im Sinne der Gemeindeordnung.
Durch die Erhebung zur Großen Kreisstadt untersteht eine Stadt dann nicht mehr der Rechtsaufsicht des Landratsamts, sondern der des Regierungspräsidiums – der nächsthöheren Behörde in der Hierarchie.
Auch bei der Amtsbezeichnung des Bürgermeisters ergibt sich eine Änderung
Der Bürgermeister einer Großen Kreisstadt führt die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister und der erste Beigeordnete die Amtsbezeichnung Bürgermeister - in Böblingen ist dies der erste Bürgermeister oder Finanzbürgermeister. Dem/Der weiteren Beigeordneten - in Böblingen die Baubürgermeisterin - kann ebenfalls die Amtsbezeichnung „Bürgermeister“ verliehen werden.
Ab einer Einwohnerzahl von 20.000 Einwohnern kann eine Gemeinde auf deren Antrag von der Landesregierung zur Großen Kreisstadt erklärt werden. Einen Automatismus gibt es also nicht. Vielmehr entscheidet der Gemeinderat darüber, ob ein solcher Antrag gestellt werden soll. Dies ist eine wichtige Entscheidung mit deutlichen Konsequenzen, denn die Erhebung zur Großen Kreisstadt bedeutet einerseits eine neue Würde. Andererseits bringt die Übernahme zusätzlicher Kompetenzen vom Landratsamt eine größere Verantwortung und zugleich eine höhere Belastung für die Stadt mit sich. Schließlich braucht man mehr Personal und damit auch mehr Räumlichkeiten, um die zusätzlichen Aufgaben erfüllen zu können.
Einstimmiger Beschluss für die Große Kreisstadt Böblingen
Die Stadt Böblingen hat nach den Kriegsjahren mit schwersten Zerstörungen eine rasante Entwicklung erlebt. Die ortsansässige Wirtschaft blühte und die Einwohnerzahl hatte sich seit dem Kriegsende mehr als verdoppelt. Bei der Volkszählung im Jahr 1961 zählte die Einwohnerschaft insgesamt 25.366 Böblingerinnen und Böblinger. Damit war die Voraussetzung gegeben, die Erhebung zur Großen Kreisstadt zu beantragen. Der damalige Gemeinderat war sich darin einig, diesen Schritt zu gehen und entschied mit einstimmigem Beschluss in der Sitzung am 24. Mai 1961, die Erhebung bei der baden-württembergischen Landesregierung zu beantragen. Mit dem Beschluss der Landesregierung vom 23. Januar 1962 war damit die Große Kreisstadt Böblingen „zur Welt gekommen“.







