Formulare und Dienstleistungen
Um Ihnen den Behördengang zu erleichtern, finden Sie hier Formulare, Online-Anträge und nützliche Informationen zu unseren Dienstleistungen. Viele Formulare und Anträge sind interaktiv, d. h. Sie können diese bequem an Ihrem Bildschirm ausfüllen. Manche können Sie sicher online versenden, andere müssen Sie ausdrucken und per Post verschicken.
Dienstleistungen und Formulare der Stadtverwaltung
Baurechtsamt
Baugenehmigungsverfahren
- Baugenehmigung oder Kenntnisgabe (103,5 KiB) - welches Verfahren ist das Richtige?
Baugenehmigung und Bauvoranfrage
Die Baugenehmigung bietet hohe Planungs- u. damit Kostensicherheit. Alle zum Bauen notwendigen Pläne werden vom Baurechtsamt geprüft und mit dem
Genehmigungsvermerk versehen. Dies beinhaltet die bauordnungsrechtliche Prüfung (Brandschutz, Einhaltung der Abstandsflächen usw.). Das Baugenehmigungsverfahren ist aufwendig und so fallen höhere Gebühren als beim Kenntnisgabeverfahren an.
Folgend werden Sie durch das Baugenehmigungsverfahren geführt.
Erforderliche Unterlagen Der Bauherr reicht die Baugesuchsunterlagen in dreifacher Ausfertigung ein:
- Amtlicher Lageplan
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Berechnungen)
Weiterhin sind unten aufgelistete Formulare einzureichen. Diese Formulare können
Sie jeweils am PC ausfüllen, ausdrucken und an das Baurechts- und Bauverwaltungsamt
senden.
- Antrag für Baugenehmigung / Bauvorbescheid
- Bauleitererklärung
- Baubeschreibung
- Erhebungsbogen Abgangstatistik
Nur bei Abbruch von Gebäuden oder Änderung des Nutzungsschwerpunktes des gesamten Gebäudes zwischen Wohnbau und Nichtwohnbau. - Technische Angaben für Feuerungsanlagen
- Berechnung KFZ Stellplätze
- Angrenzerzustimmung
Sie können die Angrenzerzustimmung selbst einholen oder das Baurechtsamt führt die Angrenzerbenachrichtigung durch. Führt das Baurechtsamt die Angrenzerbenachrichtigung durch, haben die Angrenzer vier Wochen Frist für Einsprüche. Wenn Sie die Zustimmung(en) selbst einholen entfällt diese Frist und das Verfahren wird beschleunigt - Baubeschreibung Werbeanlagen
- Angaben zu gewerblichen Anlagen die keiner immissionssschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen (§7 Abs. 2 LBOVVO)
- Erhebungsbogen für Baugenehmigungen
Ein Service des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ermöglicht den erforderlichen Erhebungsbogen sofort online auszufüllen.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- Baugenehmigung oder Kenntnisgabe (103,5 KiB) - welches Verfahren ist das Richtige?
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren ist für Wohngebäude uns sonstige Gebäude der Klassen 1 bis 3 möglich (ausgenommen sind z. B. Gaststätten und Versammlungsstätten). Es hat gegenüber dem normalen Baugenehmigungsverfahren einen reduzierten Prüfumfang, da grundsätzlich nur das Bauplanungsrecht und die Einhaltung der Abstandflächen von der Baurechtsbehörde unter Einbeziehung der Fachämter überprüft werden. Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Vorschriften des Bauordnunsgrechts liegt hier bei den Bauherren sowie dem Planer.
Erforderliche Unterlagen Der Bauherr reicht die Baugesuchsunterlagen in dreifacher Ausfertigung ein:
- Amtlicher Lageplan
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Berechnungen)
Weiterhin sind unten aufgelistete Formulare einzureichen. Diese Formulare können
Sie jeweils am PC ausfüllen, ausdrucken und an das Baurechts- und Bauverwaltungsamt
senden.
- Antrag für vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- Bauleitererklärung
- Baubeschreibung
- Erhebungsbogen Abgangstatistik
Nur bei Abbruch von Gebäuden oder Änderung des Nutzungsschwerpunktes des gesamten Gebäudes zwischen Wohnbau und Nichtwohnbau. - Technische Angaben für Feuerungsanlagen
- Berechnung KFZ Stellplätze
- Angrenzerzustimmung
Sie können die Angrenzerzustimmung selbst einholen oder das Baurechtsamt führt die Angrenzerbenachrichtigung durch. Führt das Baurechtsamt die Angrenzerbenachrichtigung durch, haben die Angrenzer vier Wochen Frist für Einsprüche. Wenn Sie die Zustimmung(en) selbst einholen entfällt diese Frist und das Verfahren wird beschleunigt - Baubeschreibung Werbeanlagen
- Angaben zu gewerblichen Anlagen die keiner immissionssschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen (§7 Abs. 2 LBOVVO)
- Erhebungsbogen für Baugenehmigungen
Ein Service des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ermöglicht den erforderlichen Erhebungsbogen sofort online auszufüllen.
Kenntnisgabeverfahren
- Baugenehmigung oder Kenntnisgabe (103,5 KiB) - welches Verfahren ist das Richtige?
Das Kenntnisgabeverfahren stellt hohe Anforderungen an den Verfasser der
Baupläne: Er muss die Einhaltung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Vorschriften
bestätigen. Eine Prüfung der Pläne durch das Baurechtsamt findet nicht statt.
Das Kenntnisgabeverfahren kann nur angewendet werden, wenn das
Baugrundstück innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans liegt,
der nach dem 29.06.1961 rechtsverbindlich wurde(§30 BauGB).
Es
darf keine Veränderungssperre nach § 14 des BauGBs bestehen. Da die
Pläne nicht vom Baurechtsamt geprüft werden, kann dieses Verfahren bei
geringeren Gebühren schneller zum Baubeginn führen als das
Baugenehmigungsverfahren.
Das Kenntnisgabeverfahren kann bei
Wohngebäuden (ausgenommen Hochhäuser), landwirtschaftlichen Gebäuden bis
100 m² Grundfläche und drei Geschossen sowie bei Stellplätzen und
Garagen angewendet werden.
Folgend werden Sie durch das Kenntnisgabeverfahren geführt.
Erforderliche Unterlagen Der Bauherr reicht die Baugesuchsunterlagen in 2-facher Ausfertigung ein:
- Amtlicher Lageplan
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Berechnungen)
Außerdem benötigen Sie folgende Formulare:
- Antrag auf Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO
Das Kenntnisgabeverfahren kann nur angewendet werden, wenn das Baugrundstück innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans liegt, der nach dem 29.06.1961 rechtsverbindlich wurde(§30 BauGB).
Es darf keine Veränderungssperre nach § 14 des BauGBs bestehen. Da die Pläne nicht vom Baurechtsamt geprüft werden, kann dieses Verfahren bei geringeren Gebühren schneller zum Baubeginn führen als das Baugenehmigungsverfahren.
Das Kenntnisgabeverfahren kann bei Wohngebäuden (ausgenommen Hochhäuser), landwirtschaftlichen Gebäuden bis 100 m² Grundfläche und drei Geschossen sowie bei Stellplätzen und Garagen angewendet werden. - Bauleitererklärung
- Befreiung / Ausnahme / Abweichung
- Berechnung KFZ Stellplätze
Auszufüllen bei Neubauten, Nutzungsänderungen und Erweiterungen. - Zustimmung der Stadtwerke
Die Zustimmung der Stadtwerke ist erforderlich für die Kontrolle, ob eine gesicherte Erschließung , Kanal, Wasser und Fernheizungsanschluss vorhanden sind.
Hierzu ist das Entwässerungsgesuch bei den Stadtwerken vorzulegen. - Erhebungsbogen
Ein Service des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ermöglicht den erforderlichen Erhebungsbogen sofort online auszufüllen.
Das Baurechtsamt
- prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Innerhalb von fünf Arbeitstagen
erhält der Bauherr die Bestätigung der Vollständigkeit (§ 53, Abs. 3 Nr. 1 LBO
Landesbauordnung). - entscheidet über Befreiungen von den Vorgaben des Bebauungsplans.
- benachrichtigt die Angrenzer.
Das Baurechtsamt prüft die Bauvorlagen beim Kenntnisgabeverfahren nicht.
Der Baubeginn
kann nach zwei Wochen erfolgen, falls die Zustimmung der Angrenzer vorliegt.
Baubeginn nach einem Monat, falls die Angrenzer vom Baurechtsamt- und nicht
vom Bauherrn selbst benachrichtigt werden. Bei Bedenken durch Angrenzer prüft
die Baurechtsbehörde ihr Einschreiten (§ 47 Abs. 1 LBO). Im Falle des
Einschreitens wird der Baubeginn untersagt (§ 59 Abs. 4 LBO); bei
Nichteinschreiten wird der Angrenzer unterrichtet (§ 55 Abs. 3 Satz 6 LBO).
Bodenrichtwertkarte
- Bodenrichtwerte zum 31.12.2010 (8,001 MiB)
- Bodenrichtwerte zum 31.12.2008 (5,405 MiB)
Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Planen Sie, die Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu veräußern oder eine Wohnung auf Ihr Kind zu übertragen? Dann benötigen Sie unter anderem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und einen Aufteilungsplan, um Sondereigentum bilden zu können.
- Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
- Der dazugehörige Aufteilungsplan ist eine von der Bauaufsichtsbehörde mit Stempel oder Siegel und Unterschrift versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.
Verfahrensablauf Es ist ein Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf eine
Abgeschlossenheitsbescheinigung sollten Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Antragsformular (17,4 KiB)
- Lageplan (mindestens 3-fach)
- Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in mindestens 3-facher Ausfertigung im Maßstab 1:100. Sie muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. In den Grundrissen sind alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen
- Wohnflächenberechnung 1-fach
Kosten/Leistung Für die zu erteilende Abgeschlossenheitsbescheinigung wird eine Gebühr erhoben. Je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit 100 Euro, maximal 2.500 Euro. 3 Fertigungen sind in der Gebühr enthalten. Je weitere Fertigung 25 Euro.





