Die Stadt Böblingen betreibt insgesamt 27 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Böblingen und in Dagersheim mit unterschiedlichen Betreuungsformen und insgesamt rund 1885 Betreuungsplätzen.
Informationen zu unseren einzelnen Einrichtungen finden sie hier.
Weitere relevante Informationen:
Stadtplan (2,715 MiB)
Trägerkonzeption (373,5 KiB)
Betreuungsformen
Die Einrichtungen betreuen, bilden und erziehen Kinder nach § 22 KJHG in folgenden verschiedenen Einrichtungformen und Betreuungszeiten:
- Halbtageskindergärten:
Betreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt bis zu fünf Stunden am Vormittag (insg. 25 Stunden/Woche). - Regelbetreuung:
Betreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt mit einer Betreuung am Vor- und Nachmittag ohne Mittagessen (insg. 30 Stunden/Woche). - Verlängerte Öffnungszeit:
Betreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt mit einer zusammenhängender Öffnungszeit, entweder sechs oder sieben Stunden täglich (insg. 30 oder 35 Stunden/Woche). - Ganztagesbetreuung:
Betreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt mit einer täglichen Betreuungszeit von acht bis elf Stunden (insg. 40, 45, 50 oder 55 Stunden/Woche). - Kinderkrippen:
pädagogische Einrichtungen für Kinder ab eine Jahr bis drei Jahren, mit max. 10 Kleinkindern unter 3 Jahren. Als Betreuungszeiten werden verlängerte Öffnungszeiten oder Ganztagsbetreuung angeboten. - Altersmischung:
Betreuung für Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum Schulantritt in einer Gruppe mit reduzierter Platzzahl. Als Betreuungszeiten werden verlängerte Öffnungszeiten angeboten. - Horte:
Tagesstätten für Grundschulkinder, die sie vor und/oder nach dem Ende des Unterrichts besuchen. Auch in den Schulferien haben die Horte teilweise geöffnet.
Hier erfahren Sie, in welchen Einrichtungen, es Horte gibt.
Welche Betreuungsformen die einzelnen Einrichtungen anbieten finden sie hier (543,7 KiB) auf einen Blick.
Satzung und Gebühren
Der Besuch und die Kosten für einen Betreuungsplatz in einer städtischen Kindertageseinrichtung ist durch die Satzung über die Benutzung der städtischen Kindestageseinrichtungen (164,4 KiB) und die Gebührentabelle (69,7 KiB) geregelt. Hier werden wichtige Themen wie die Aufnahmevoraussetzungen, der Besuch der Kindertageseinrichtung, Schließ- und Ferienzeiten, Aufsichtspflicht, Gebühren und Kündigung des Nutzungsverhältnisses geregelt.
Schließzeiten der Einrichtungen
Alle städtischen Einrichtungen haben 23 Tage im Jahr geschlossen, dazu kommen 3 weitere Schließtage zur Durchführung von pädagogischen Tagen und zwei halbe Schließtage zur Durchführung einer Personalversammlung und einer Betriebsveranstaltung.
Die Schließzeiten der einzelnen Einrichtungen können Sie unserem Schließzeitenplan entnehmen.