Winterdienst-Einsatz 2022/2023

Informationen des Zweckverbands Technische Betriebsdienste Böblingen /Sindelfingen (ZV TBS): Der Winterdienst ist für Sie im Einsatz!

Winterdienst im Einsatz
Bild vom Winterdiensteinsatz

Da die Straßen der Städte Böblingen und Sindelfingen nicht alle zur gleichen Zeit von Schnee und Eis geräumt und gestreut werden können, sind sie in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt.

Dringlichkeitsstufen

In Dringlichkeitsstufe 1 sind Bundes- und Landstraßen, Zufahrten zu Krankenhäusern, die wichtigsten Hauptstraßen und Buslinien enthalten. Diese Straßenstrecken werden vorrangig von Schnee und Eisglätte geräumt und vorbeugend mit Feuchtsalz gestreut.

Danach werden die der Dringlichkeitsstufe 2 zugeordneten Straßen (Erschließungsstraßen und Sammelstraßen) von Schnee geräumt und bei Bedarf auch mit Feuchtsalz gestreut.

Die restlichen Anlieger- und Wohnstraßen haben die Dringlichkeitsstufe 3. Diese Straßenbereiche werden in der Regel erst dann geräumt und gestreut, wenn die ersten beiden Dringlichkeitsstufen abgearbeitet wurden. Bei außergewöhnlich harten Wintereinbrüchen (bei Blitzeis oder bei starkem Schneefall) bemüht sich der Winterdienst, auch die Wohnstraßen (Dringlichkeitsstufe 3) zu räumen. Der ZV TBS kann allerdings nur Wohnstraßen räumen, wenn für die Winterdienst- Fahrzeuge eine Mindestbreite von 3,50 Metern freigehalten wird.

Räumung der Radwege

Zur Räumung der Radwege im Stadtgebiet steht in diesem Jahr ein zusätzliches Räumfahrzeug zur Verfügung.
Die Radwege werden nach Möglichkeit ebenfalls entsprechend ihrer Priorität geräumt.

Bereitschaftsplan

Der Zweckverband TBS hat einen Bereitschaftsplan für die Winterzeit aufgestellt. In der Straßenstreuung sind insgesamt acht Lkws für Böblingen und Sindelfingen im Einsatz. Jedes Fahrzeug ist mit einem Feuchtsalzstreuer und einem Winterdienstpflug ausgerüstet.

Für die Räumung der städtischen Geh- und Radwege stehen darüber hinaus elf Schlepper und Schmalspurfahrzeuge bereit. Rund 80 Mitarbeiter der Technischen Betriebsdienste sind im Winterdienst tätig. Je nach Aufgabe und Wochentagen halten sich die Mitarbeiter von 4.00 bis 22.00 Uhr bereit. Dieser Bereitschaftsdienst dauert in der Regel vom 1. November bis 31. März. In diesen fünf Monaten befinden sich die Mitarbeiter des Zweckverbandes schichtweise jede zweite Woche in Bereitschaft. Dies bedeutet, dass sie jederzeit vom Einsatzleiter angerufen werden können und dann zum Winterdienst im Betrieb erscheinen müssen. Dieser Bereitschaftsdienst gilt natürlich auch an Wochenenden und Feiertagen. Dies gewährleistet, dass für den Fall von Schnee- und Eisglätte genügend Mitarbeiter für den Winterdienst in den beiden Städten zur Verfügung stehen.

Die Technischen Betriebsdienste werden beim Winterdienst auch von den jeweiligen Stadtgärtnereien unterstützt, die für bestimmte Bereiche die Verantwortung übernommen haben.

Winterdienstmaterial

Die Materiallager bei den Technischen Betriebsdiensten werden in den Sommermonaten entsprechend aufgefüllt. Für die Winterdiensteinsätze werden 600 Tonnen Salz und 30.000 Liter Calciumchloridlösung bevorratet. Die verkehrswichtigen Straßen werden mit Feuchtsalz bestreut. Das Feuchtsalz wird über elektronisch gesteuerte Streuer bedarfsorientiert und optimal dosiert auf die Straßen aufgebracht, sodass die Streusalzmengen im Sinne des Umweltschutzes möglichst gering bleiben. Die Geh- und Radwege werden in erster Linie mit Lava gestreut.

Streugutbehälter im Stadtgebiet

Die Streugutbehälter sind hauptsächlich für die Mitarbeiter der Technischen Betriebsdienste aufgestellt. Den Bürger*innen der Stadt Böblingen ist die Entnahme von Streumaterial in geringen Mengen kostenfrei gestattet. Ein Anspruch darauf, z. B. bei leeren Streugutbehältern, besteht nicht.

Verkehrssicherungspflicht Gehwege

Winterdienst in einer Wohnstraße
Bitte denken Sie daran, der Winterdienst braucht Platz!

Seitens der Anlieger*innen sind die Gehwege bei Schnee oder Glatteis an Werktagen von 7.00 bis 20.00 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr von Schnee freizuräumen, bei Glätte zu bestreuen und in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.

Die Schnee- und Eismassen sind am Rand des Gehweges, außerhalb der Fahrbahn, zu lagern, wenn dadurch die Fußgänger*innen nicht wesentlich behindert oder gefährdet werden und ein Weg von mindestens 1 Meter Breite frei bleibt. Ist dieses nicht möglich, so sind die Schneemassen auf das eigene Grundstück zu bringen.

Gegebenenfalls sind auch die Durchgänge zwischen den am Gehwegrand gelagerten Schneemassen zu bestreuen. Die vom Schnee und Eis geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit für Fußgänger*innen gewährleistet ist.

Damit das Schmelzwasser ungehindert abfließen kann, sollten Straßeneinlaufschächte und Rinnen freigehalten werden.

Bei öffentlichen Straßen ohne eine für den Fußgängerverkehr abgegrenzte Fläche gilt der Rand der Straße (in der Regel etwa 1 m) als öffentlicher Gehweg (z. B. auch in verkehrsberuhigten Bereichen).

Aber auch die Bürger*innen und auch die Autofahrer*innen sollten Vorkehrungen für die kalte Jahreszeit treffen. Denken Sie beispielsweise frühzeitig daran, Streumittel und Schneeschaufeln zu besorgen und den Pkw winterfest zu machen, sodass wir gemeinsam gut vorbereitet in eine neue Winterdienstsaison starten.

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