Einsicht in das Baulastenverzeichnis
Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche öffentlich-rechtlichen Belastungen auf einem Grundstück ruhen.
Öffentlich-rechtliche Belastungen sind beispielsweise:
- Zufahrtsbaulast
Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße. - Abstandsflächenbaulast für ein anderes Grundstück
Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen und müssen daher bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
Davon zu unterscheiden sind die Grunddienstbarkeiten, mit denen Grundstückseigentümer privatrechtliche Verpflichtungen übernehmen. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Sie als Eigentümer eines Grundstücks Ihrem Nachbarn gestatten, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten. Grunddienstbarkeiten werden in das Grundbuch eingetragen, das beim Grundbuchamt geführt wird.
Achtung: Die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulasten werden – anders als zum Beispiel eine privatrechtliche Grunddienstbarkeit – nicht in das Grundbuch eingetragen. Wenn Sie ein Baugrundstück erwerben möchten, sollten Sie sich daher niemals allein mit dem Blick in das Grundbuch begnügen, sondern zusätzlich Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
In das Baulastenverzeichnis kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als Grundstückseigentümer oder als Kaufinteressent.
Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, dürfen Sie Abschriften oder Auszüge anfordern.
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Die einfache Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kostet 10,00 Euro.
Die Bereitstellung und Einsichtnahme in die Baulastakten kostet 15,00 Euro.