Harte Zeiten: Böblingen im Spiegel der Sindelfinger Chronik von Georg Reipchius (1553-1597)

Der folgende Beitrag von Stadtarchivar Dr. Christoph Florian thematisiert diesmal die weniger schönen Seiten der Böblinger Vergangenheit. Es handelt sich dabei um Hinrichtungen und Unglücke im 16. Jahrhundert, wie sie sich in der Chronik des Georg Reipchius finden.

Als Gefängnis dienten Türme oder auch Tore wie das hier abgebildete Untere Tor (Mitte 17. Jh.)

Die oder der Geschichtsinteressierte möge sich zuweilen fragen, auf welche Art und Weise historische Nachrichten überhaupt überliefert wurden. Eine Möglichkeit sind private Notizen. Die „Sindelfinger Chronik“ des Sindelfinger Pfarrers Georg Reipchius (geb. um 1529, gest. 1.6.1598) ist ein Beispiel dafür. Aus Siebenbürgen (Kronstadt) gebürtig, hatte er von 1553 bis 1598 das Amt des Sindelfinger Pfarrers bekleidet. Als eine seiner Amtsaufgaben führte er auch das Taufbuch, in dem die Taufen notiert wurden. Dort vermerkte er jedoch nicht nur die entsprechende kirchliche Handlung, sondern schrieb auch auf jeder Seite zusätzlich bemerkenswerte Nachrichten aus Sindelfingen, der nächsten Umgebung oder auch der Region auf. Das konnten Naturereignisse, private Familienereignisse, Unglücke u. a. sein. Diese Notizen wurden in ihrer Gesamtheit später als „Sindelfinger Chronik“ bezeichnet. Die Aufzeichnungen beginnen mit dem Amtsantritt Reipchius‘ und enden im November 1597, ein halbes Jahr vor dessen Tod. Im letzten Jahrhundert schrieb Adolf Rentschler (gest. 1950), der zuletzt Pfarrer in Möglingen gewesen war, diese Notizen ab, versah sie mit Anmerkungen und erstellte ein Register. 1958 wurde dieses Manuskript dann vom Heimatgeschichtsverein Schönbuch und Gäu als Druck publiziert und ist damit für die Öffentlichkeit zugänglich und problemlos nutzbar.
 
Eine ganze Reihe von Nachrichten betreffen auch die Nachbarstadt Böblingen. So wurde die Chronik auch zu einer wichtigen Quelle für die Stadtgeschichte. Weil in Böblingen das Strafgericht des gleichnamigen Amts und auch dessen Richtstätte war, betreffen einige dieser Nachrichten Hinrichtungen oder auch Hexenverfolgungen. Darin spiegelt sich die ganze Härte des damaligen Rechtswesens wider. Auch notierte Reipchius einige Unglücksfälle, welche Böblingen betrafen. So gewährt die Chronik Einblick in die grausamen und beschwerlichen Seiten der Vergangenheit.

Ein neues „Hochgericht“

Im Amt Böblingen war das Böblinger Stadtgericht unter dem Vorsitz des Vogtes, dem Vertreter des württembergischen Herzogs in Stadt und Amt, für die Strafgerichtsbarkeit zuständig. Darum gab es dort, wie schon erwähnt, eine Hinrichtungsstätte. Sie lag allem Anschein nach auf dem heutigen Galgenberg. Die Lage war kein Zufall, verlief doch dort die Straße nach Sindelfingen, welche die wohl älteste Verbindung nach Stuttgart darstellte. Der Anblick diente als Abschreckung und zugleich als Hoheitszeichen der Herrschaft Württemberg. 1588 wurde sie dann verlegt. Ein Eintrag in der Chronik berichtet nämlich, dass am 3. Oktober 1588 auf der neuen Hinrichtungsstätte („Hochgericht“) in Böblingen an der Stuttgarter Steige zwei Diebe gehenkt worden waren. Der neue Standort befand sich auf einem Areal, das durch die Enden der heutigen Schwab-, Bruckner-, Lortzing- und Waldburgstraße sowie Herdweg umgrenzt wird.
 
Die erwähnte Hinrichtung zweier Diebe zeigt dann auch, dass allein die Verurteilung wegen Diebstahl zum Todesurteil führen konnte. Auch nannte Reipchius nicht immer die Gründe für die Verurteilung. So berichtete er über einen (noch auf der alten Richtstätte) am 2. Mai 1588 hingerichteten Schnittlin. Was er verbrochen hatte, wird nicht erwähnt. Das gilt auch im Fall des am 27. März 1591 enthaupteten Magstädters Hans Jacob Mogen. Dass die grausamen Strafen auch an Angehörigen der Oberschicht vollzogen wurden und die Hinrichtung durch Feuer nicht nur der Hexerei Angeklagte betraf, wird am Fall des Nisi [Dionysius] Satler deutlich. Denn Satler, ein Angehöriger des städtischen Rates, war am 30. März 1565 „als ein Brenner und Dieb mit Fewer verbrent worden“. Am 15. April 1592 wurden sogar zwei Hinrichtungen an einem Tag durchgeführt. Ein Anthoni aus Plochingen, von Beruf Kannengießer (Kannenhersteller), wurde mit dem Schwert hingerichtet und ein Hansen aus Schönaich ebenso enthauptet und dann zusätzlich noch verbrannt.

Hexenverfolgung im Amt Böblingen

Mit dem Beginn des 16. Jahrhunderts kam es in immer stärkeren Ausmaß zur Verfolgung von Personen, die der Hexerei bezichtigt wurden. Sie sollten angeblich gezaubert haben bzw. ein Bündnis mit dem Teufel eingegangen sein. Man machte sie für Unwetter, Seuchen oder ungeklärte Todesfälle bei Menschen und beim Vieh verantwortlich. Die Verfolgung dieses Delikts war Aufgabe der weltlichen Gerichte, wie z. B. des Böblinger Stadtgerichts. So soll, wie der Chronist notierte, am 29. Juni 1562 der Sohn eines gewissen Schwartzferb im Wald bei Böblingen einen Hexentanz („Unholdentantz“) beobachtet haben. Am darauffolgenden 17. Juli hat sich dann die „Schwerzferberin“ im Gefängnis in Böblingen selbst erhängt und ist am 20. desgleichen Monats verbrannt worden (!). Weitere Informationen zu den Hintergründen hat Reipchius nicht notiert. Vielleicht war die „Schwerzferberin“ die Mutter des oben genannten Jungen gewesen. Und möglicherweise wurde ihr die Beteiligung am Hexentanz vorgeworfen, was damals ja eine Straftat war. Der Grund für ihren Suizid liegt hingegen auf der Hand, entweder hatte sie ihn aus Angst vor der Folter, die in Strafverfahren angewandt wurde, oder aus Angst vor einer grausamen Hinrichtung begangen. Es blieb nicht bei einem Opfer. Im darauffolgenden Jahr am 15. Februar wurden zwei Frauen aus Schönaich, Mutter und Tochter, wegen Hexerei verbrannt. Danach gibt es fast drei Jahrzehnte keine Nachricht über Todesopfer der Hexenverfolgung. Die nächste nachweisbare Hinrichtung fand am 23. Dezember 1590 statt. Lena Flicker aus Sindelfingen sowie Lena Feigel und Dorle Feigel [?] aus Schönaich wurden damals verbrannt. Doch nicht nur Frauen wurden Opfer der Hexenverfolgung. Am 3. Juli 1591 wurde Jerg Pfeiffer, der in der Chronik als „Zauberer, Mörder und Brenner“ bezeichnet wird, in der Amtsstadt gerädert und verbrannt. Bei einem Veitt Appel, der am 6. Oktober 1562 verbrannt wurde, schließlich ist es nicht gesichert, ob nicht auch er der Hexenverfolgung zum Opfer fiel.
 
Dass die Zeitgenossen nicht nur unter einer grausamen Justiz, sondern auch an anderem Ungemach litten, wird durch folgende Notizen unseres Chronisten deutlich. So berichtet er über ein tragisches Unglück, das sich am 12. Januar 1570 ereignete. Der zwölfjährige Sohn des Obertorwarts Schneider wurde durch Bären, die man damals im Schlossgraben hielt, getötet. Für das folgende Jahr gibt es wieder schlechte Nachrichten aus Böblingen. Werner Strölin, der Vogt, war wegen der „Sterbend“ aus Böblingen entflohen. In Böblingen grassierte also eine Seuche. Für 1576 war wieder einmal ein Unglücksfall zu vermelden. Am 28. Januar des genannten Jahres war Bastian Mützele „zu Beblingen auf dem Rathaus auf der [Treppe] zu tod gefallen.“ Auch das Wetter bereitete Ungemach, denn im Jahr 1589 ereignete sich am 15. Juni „nach Mittag zwischen 3. u. 4 Uhren ein grosser schedliger Hagel“ u. a. in „Beblingen“. Wenige Jahre später wurde Böblingen wieder von einer Seuche geplagt. Im Herbst 1594 war nämlich die Pest ausgebrochen, wie eine Notiz zum Tod einer Tochter des Arztes Paulus Phrigius am 9. November beweist. Im übernächsten Jahr war diese Seuche dann abermals ausgebrochen, wie Reipchius zu einem Todesfall am 6. Oktober anmerkte.

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