Erhebungsstelle Zensus

Im Jahr 2022 wird in Deutschland nach rund 10 Jahren wieder ein Zensus durchgeführt, der sowohl eine Volkszählung als auch eine Gebäude- und Wohnungszählung umfasst. Mit dem Zensus werden in Deutschland sowohl die amtliche Einwohnerzahl als auch eine Reihe von Daten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Gebäude-/Wohnsituation erhoben. Angesichts der umfangreichen Nutzung von Verwaltungsdaten wird der Zensus 2022 wie auch der Zensus 2011 als »registergestützt« bezeichnet.

Der Zensus umfasst folgende Erhebungen:
- Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis (Haushaltsstichprobe)
- Befragung an Anschriften mit Sonderbereichen (Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte)
- Gebäude- und Wohnungszählung

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Statistischen Landesamtes.

Zensus 2022: Beteiligen Sie sich an der Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung

In einem gemeinsamen Aufruf wenden sich Landrat Roland Bernhard und die Oberbürgermeister der Großen Kreisstädte im Landkreis Böblingen an die Bürger*innen.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

vom 15. Mai bis Ende Juli werden die Einwohner*innen des Landkreises Böblingen für den Zensus 2022 befragt. Die vier Großen Kreisstädte haben eine eigene Erhebungsstelle eingerichtet.
Das Landratsamt erhebt die Daten in den 22 weiteren Kommunen. Der Zensus findet zeitgleich alle zehn Jahre in allen deutschen Städten und Gemeinden statt und wurde vergangenes Jahr aufgrund der Corona-Pandemie verschoben.
Beim Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen z. B. in Baden-Württemberg leben, wie sie wohnen und arbeiten.

Hierzu werden ca. zehn Prozent der Bevölkerung interviewt. Die Interviews in den Haushalten werden von ehrenamtlich bestellten Erhebungsbeauftragten geführt.
Parallel dazu werden alle Gebäude- und Wohnungseigentümer*innen vom Statistischen Landesamt angeschrieben und befragt. Aktuelle Daten werden benötigt, um die Zukunft unserer Gesellschaft zu planen. Es sollen Rückschlüsse auf Fragen geliefert werden wie: Wo werden in den kommenden Jahren Studien- oder Kindergartenplätze benötigt? In welchen Kommunen
müssen Wohnungen oder Seniorenwohnheime gebaut werden? Und nicht zuletzt geht es bei der Ermittlung der tatsächlichen Einwohnerwahl um viel Geld, das im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen den Ländern und Kommunen fließt. Die Einwohner*innen-Zahlen sind für die Höhe der Zahlungen ausschlaggebend.
Das Ergebnis des Zensus ist also nicht nur für Statistiker*innen, sondern auch für jede einzelne Bürgerin und jeden einzelnen Bürger von großer Bedeutung.

Deshalb: Machen Sie mit beim Zensus 2022 – auch wenn Sie hierzu etwas Zeitaufwenden müssen.

Um die Befragungen persönlich vor Ort durchzuführen, werden im Landkreis Böblingen insgesamt knapp 700 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte so kontaktarm wie möglich in den Städten und Gemeinden unterwegs sein. Die Befragungen können mit genügend Abstand an der Türe oder im Flur erfolgen. Somit ist ein Betreten der Wohnung oder des Hauses der Auskunftsperson durch die/den Zensus-Interviewer*in nicht notwendig. Sie wurden für Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit von der Zensus-Erhebungsstelle sorgfältig ausgewählt, umfassend geschult sowie auf Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen den Befragungstermin im Vorfeld postalisch an und können ihren ehrenamtlichen Einsatz bei den Auskunftspersonen mit einem offiziellen Ausweis belegen.

Danken möchten wir vorab allen Teilnehmer*innen an der Befragung sowie allen Erhebungsbeauf tragten, die diesen ehrenamtlichen Dienst für den Zensus 2022 verrichten.

Dr. Stefan Belz
stellvertretend für alle Unterzeichnenden

Informationen rund um den Zensus 2022

Was ist der Zensus?

Der Zensus ist eine statistische Erhebung. Im Ergebnis zeigt er auf, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten und welche Struktur die Bevölkerung hat. Der Zensus liefert Daten zur Demografie, das heißt Alter, Geschlecht oder Staatsbürgerschaft der Einwohner*innen, jedoch nicht zum Einkommen. Außerdem zählt der Zensus alle Wohnungen und Gebäude mit Wohnraum in Deutschland. In Deutschland findet der Zensus alle zehn Jahre statt. Stichtag ist der 15. Mai 2022. Aufgrund der Corona- Pandemie wurde der Zensus von 2021 ins Jahr 2022 verschoben.
Für die Durchführung dieser Aufgabe wurde im Rathaus in Böblingen eine eigene Erhebungsstelle Zensus eingerichtet.

Befragung durch Erhebungsbeauftragte

Die Befragungen werden von Erhebungsbeauftragten, sogenannten Interviewer*innen durchgeführt. Mittlerweile hat die Stadt Böblingen genügend Interessierte gefunden, die bereit sind, die Befragungen im gesamten Stadtgebiet durchzuführen. Derzeit finden die Vorbereitungen für die Schulungen der Interviewer*innen statt, die ab Ende März 2022 stattfinden.
Im Anschluss an diese Schulungen werden die Erhebungsbeauftragten auf ihre Verschwiegenheit mit Blick auf die zu erhebenden Daten verpflichtet.

Warum findet der Zensus statt?

Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl ist daher für verlässliche Basiszahlen notwendig. Der Zensus liefert die Grundlage für die Planung von Wohnungen, Verkehrsnetzen oder Bildungseinrichtungen wie z. B. Schulen. Auf Grundlage der Bevölkerungszahlen erfolgt außerdem etwa die Einteilung der Wahlkreise, die Stimmenverteilung im Bundesrat und kommunale sowie Länder-Finanzausgleiche.

Wer führt den Zensus durch?

Das Statistische Bundesamt ist für die Entwicklung der technischen Anwendungen verantwortlich. Die Statistischen Landesämter koordinieren die Befragungen in ihrem jeweiligen Bundesland. Für die Befragungen in Haushalten und Wohnheimen vor Ort sind die Erhebungsstellen in den Kreisen und Gemeinden sowie Interviewer*innen als sogenannte Erhebungsbeauftragte zuständig.

Wie läuft der Zensus ab?

Beim Zensus wird im Gegensatz zu traditionellen Volkszählungen nicht jeder Haushalt von Interviewer*innen befragt, da die Daten der Melderegister als Basis genutzt werden. Diese Daten sind aber nicht immer fehlerfrei. Daher wird bei der Befragung der Haushalte ein kleiner Teil der Bevölkerung, ca. 10 Prozent, stichprobenartig befragt (in Böblingen sind es knapp 6.000 Menschen).
Das Ergebnis wird dann auf die gesamte Bevölkerung hochgerechnet.
In Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften ist aufgrund einer relativ hohen Fluktuation von veralteten Angaben in den Registern auszugehen. Deshalb werden hier Daten zu allen Bewohner*innen erfasst. In Wohnheimen werden die Bewohner*innen direkt befragt, in Gemeinschaftsunterkünften wird stellvertretend die Leitung befragt.
Bei der Gebäude- und Wohnungszählung werden alle Eigentümer*innen sowie die Verwaltungen von Wohnraum befragt. Diese Zählung gibt Informationen zur Wohn- und Wohnungssituation, wie durchschnittliche Wohnraumgröße, Leerstand, Energieträger der Heizung oder auch die Netto-Kaltmiete. Sie ermöglicht erstmals einen bundesweiten Vergleich von Bestandsmieten und zum Thema Energie.
Der Zensus hat für uns alle eine enorme Bedeutung, seine Ergebnisse sind von unschätzbar hohem Wert. Denn die Daten sind wichtige Grundlage vieler politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entscheidungen in Deutschland mit oft langfristigen Wirkungen. Der Zensus ebnet letztlich den Weg, gleichwertig hohe Lebensverhältnisse in allen Regionen zu schaffen.
Die Ergebnisse des Zensus 2022 werden voraussichtlich ab Ende 2023 vorliegen und auf www.zensus2022.de veröffentlicht.

Wer führt den Zensus durch?

Das Statistische Bundesamt ist für die Entwicklung der technischen Anwendungen verantwortlich. Die Statistischen Landesämter koordinieren die Befragungen in ihrem jeweiligen Bundesland. Für die Befragungen in Haushalten und Wohnheimen vor Ort sind die Erhebungsstellen in den Kreisen und Gemeinden sowie Interviewer*innen als sogenannte Erhebungsbeauftragte zuständig.

Welche Fragen stellt der Zensus?

Bei der Haushaltsbefragung werden Fragen zum Haushalt und zu den darin lebenden Personen (z. B. Namen, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit) gestellt. Weitere Fragen werden vorzugsweise online beantwortet, z. B. zur Schul- und Ausbildung sowie Erwerbstätigkeit.
Bei der Gebäude- und Wohnungszählung beantworten Personen mit Haus- und Wohnungseigentum oder deren Verwaltungen Fragen zu ihren Immobilien, z. B. zu Baujahr, Größe, Ausstattung und Miete.
Was gefragt wird, ist durch das Zensusgesetz 2022 festgelegt.

Ist die Teilnahme verpflichtend?

Ja. Personen, die zur Befragung aufgerufen sind, müssen laut § 23 Zensusgesetz 2022 Auskunft geben. Die Auskunftspflicht ist notwendig, damit die geforderte hohe Qualität und Genauigkeit der Zensus-Ergebnisse erreicht werden kann.

Wie läuft der Zensus unter Pandemie-Bedingungen ab?

Das Ausfüllen der Fragebögen soll vorzugsweise online erfolgen. Für die Befragung ist es nicht notwendig, dass die Interviewer*innen die Wohnungen der Befragten betreten.
In der persönlichen Befragung geben die Menschen kurz Auskunft über die Anzahl der Personen im Haushalt, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit.
Diese Befragung erfolgt unter strengen Vorgaben zum Infektionsschutz. Sofern das Infektionsgeschehen eine persönliche Befragung auch unter Anwendung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen nicht zulassen sollte, ist als Rückfall-Option eine telefonische Befragung der Auskunftspflichtigen vorgesehen.

Flyer und Häufig gestellte Fragen

Die Stadt Böblingen hat genug Bewerber erreicht. (Stand 25.01.2022) Wenn Sie Interesse haben, dürfen Sie sich gerne an das Landratsamt Böblingen wenden. Diese suchen aktuell noch Erhebungsbeauftragte.
www.lrabb.de/zensus

Zensus 2022: 103 Erhebungsstellen in Baden-Württemberg

Das Statistische Landesamt informiert: In Vorbereitung auf den Zensus 2022 wurden in den Kommunen Baden-Württembergs Erhebungsstellen eingerichtet.
Ihre Aufgaben sind im Zensusausführungsgesetz des Landes Baden-Württemberg geregelt. Nach Information des Statistischen Landesamtes Baden- Württemberg ist die Einrichtung der insgesamt 103 Erhebungsstellen seit Ende Dezember 2021 weitestgehend abgeschlossen.

Die Mitarbeiter*innen der örtlichen Erhebungsstellen werden das Statistische Landesamt Baden-Württemberg beim Zensus 2022 im Rahmen der stichprobenhaften Haushaltebefragung und der Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften unterstützen.
Die Erhebungsstellenleitungen kümmern sich dabei eigenverantwortlich um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination der Interviewer*innen, den sogenannten Erhebungsbeauftragten.
Des Weiteren sind die Erhebungsstellen auch Anlaufpunkt für alle Einwohnerinnen und Einwohner in ihrem Erhebungsgebiet, um Fragenzur Personenerhebung beim Zensus 2022 zu klären.
Im Rahmen des Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Stichtag ist der 15. Mai 2022. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.
Die erhobenen Daten werden strikt geheim gehalten. Aufgrund des Rückspielverbots für die amtliche Statistik in Verwaltungsbereiche ist dabei sichergestellt, dass die erhobenen Angaben nur für statistische Zwecke verwendet werden. Zudem erfordert die statistische Geheimhaltung besondere Schutzmaßnahmen für den Zugriff auf Daten in den Erhebungsstellen.
Die Erhebungsstellen werden daher räumlich, organisatorisch und personell von anderen kommunalen Verwaltungsstellen getrennt. Alle Mitarbeiter*innen sowie die Interviewer*innen haben das
Datengeheimnis strikt zu beachten und unterliegen der statistischen Geheimhaltungspflicht.

Ab dem Zensusstichtag am 15. Mai 2022 werden rund 12000 ehrenamtliche Interviewer*innen in Baden-Württemberg unterwegs sein, um die Befragungen für den Zensus 2022 durchzuführen.

Mikrozensus ist gestartet: Rund 55.000 Haushalte in der Befragung

Das Statistische Landesamt informiert: Am 10. Januar 2022 startete bundesweit der Mikrozensus 2022. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bittet hierfür alle ausgewählten Haushalte
um Unterstützung bei der Durchführung der größten jährlichen Haushaltserhebung in Deutschland.
Über das ganze Jahr 2022 hinweg werden in mehr als 900 Gemeinden rund 55.000 in einer Stichprobe ausgewählte Haushalte in Baden-Württemberg zu ihren Lebensverhältnissen befragt. Dies sind rund ein Prozent der insgesamt rund 5,2 Millionen Haushalte im Südwesten.

Was ist der Mikrozensus?

Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 erhobenen Fragen der EU-weit durchgeführten Erhebung zur Arbeitsmarktbeteiligung werden seit 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weitdurchgeführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen („Statistics on Income and Living Conditions“) gestellt. Seit dem Jahr 2021 wird das Frageprogramm des Mikrozensus um die ebenfalls EU-weitdurchgeführte Erhebung zur Internetnutzung in privaten Haushalten ergänzt.
Die Ergebnisse des Mikrozensus sind eine wichtige Informationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen.
Dabei geht es beispielsweise um Fragestellungen in welchen Familienkonstellationen Menschen leben, welche Bildungsabschlüsse von der Bevölkerung erworben wurden oder in welcher Erwerbssituation sie sind.
2022 wird die Erhebung um Fragen zur Wohnsituation der Menschen ergänzt. Der Mikrozensus liefert somit auch Ergebnisse zu Fragen der Barrierefreiheit der Wohnsitze in Baden-Württemberg. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, die wirtschaftliche und soziale Veränderungen auslöst, ist der Mikrozensus von Bedeutung.
Die Auskünfte der auskunftspflichtigen Haushalte helfen, die aktuelle Lage der Bevölkerung in Baden- Württemberg abzubilden.
Für den Mikrozensus sind dabei die Auskünfte von Menschen im Rentenalter, von Studierenden sowie von Erwerbslosen genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten oder Selbstständigen.

Wer wird für die Erhebung ausgewählt?

In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Für die Ermittlung der Namen der Haushalte in den Gebäuden setzt das Statistische Landesamt vor Ort auch Erhebungsbeauftragte ein.
Die Erhebungsbeauftragten können sich bei der Namensermittlung mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Für die zufällig ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.

Wie läuft die Befragung ab?

Ausgewählte Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiter*innen des Statistischen Landesamts nachzukommen, oder einen Papierbogen auszufüllen.
Eine volljährige Person kann die Auskünfte für alle Haushaltsmitglieder erteilen.
Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht.
Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.

Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung in Baden-Württemberg ab September 2021

Im Jahr 2022 wird in Deutschland der nächste Zensus durchgeführt. Der Zensus beinhaltet eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung und wird in allen Mitgliedsstaaten der EU turnusmäßig durchgeführt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Einwohnerzahl notwendig.Bereits in diesem Jahr nimmt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg im Rahmen der Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) für den Zensus 2022 Kontakt mit einem Teil der Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. Verwaltungen von Gebäuden mit Wohnraum bzw. Wohnungen in Baden-Württemberg auf. Diese Vorbefragung dient der Überprüfung der vorliegenden Daten zu Gebäuden und Eigentumsverhältnissen hinsichtlich Qualität und Aktualität. So wird sichergestellt, dass die Angaben zu den auskunftspflichtigen Personen sowie zu den Gebäuden und Wohnungen zur GWZ im Jahr 2022 korrekt vorliegen und die Belastung aller Beteiligten dadurch minimiert wird. Die Entscheidung bezüglich der Auswahl der Auskunftspflichtigen zur Vorbefragung 2021 hängt von Struktur und Aktualität der Daten ab, die dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg vorliegen.Ca. 1 Mio. ausgewählte Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Verwaltungen erhalten im September 2021 ein Anschreiben mit Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen und werden gebeten Auskünfte zu Ihrem Gebäude oder Ihrer Wohnung zu erteilen. Die maximal 11 Fragen der Vorbefragung 2021 können schnell und einfach beantwortet werden. Dies nimmt nur etwa 5-10 Minuten in Anspruch. Wer zur Vorbefragung 2021 kein Schreiben erhält, wird erst zur GWZ 2022 befragt. Die GWZ 2022 wird als flächendeckende Erhebung durchgeführt, bei der Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Verwaltungen aller Gebäude mit Wohnraum und Wohnungen befragt werden.Lesen Sie mehr unter https://www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/Vorbefragung-gebaeude-und-wohnungszaehlung.html
 Die gesetzlichen Grundlagen für die Datenerhebung sind das Bundesstatistikgesetz (BStatG), das Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG 2022) und das Zensusgesetz (ZensG 2022). Nach § 24 des Zensusgesetzes besteht Auskunftspflicht. Für das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat der Schutz personenbezogener Daten höchste Priorität. Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt. Die gewonnenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt, Rückschlüsse auf einzelne Personen oder die Weitergabe von Daten an Dritte sind ausgeschlossen.

Allgemeine Informationen und Hintergründe zum Zensus 2022

Finden sich auch unter www.zensus2022.de und beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg. Hier finden Sie den aktuellen Zensus Newsletter vom Statistischen Bundesamt. (19. November 2021)

Weitere Informationen

Kontakt

A. Stumpf
Leitung Erhebungsstelle Zensus
Marktplatz 16      
71032 Böblingen
 
Tel. 07031 669-1191
Mail: zensus@boeblingen.de

C. Buchmann

Erhebungsstelle Zensus
Marktplatz 16      
71032 Böblingen
 
Tel. 07031 669-1192
Mail: zensus@boeblingen.de