Mobilitätsangebote

RegioRad Stuttgart

RegioRadStuttgart: Fünf neue Stationen im Stadtgebiet

Wie in der ganzen Region Stuttgart gibt es RegioRadStuttgart, das Verleihsystem für Fahrräder und Pedelecs, auch in Böblingen. Vom Gemeinderat 2018 beschlossen, wurde das Stationsnetz im Stadtgebiet weiter ausgebaut und umfasst nun insgesamt acht RegioRad-Verleih Stationen.

Seit Ende Oktober 2020 sind die fünf neuen Stationen in Betrieb:
• Dagersheim (Kirche /Schulstraße)
• Diezenhalde (Sömmerdaplatz)
• Rauher Kapf (Taunusstraße)
• Tannenberg (Panoramastraße)
• Waldburg (Feldbergstraße)

Drei Stationen bestanden bereits:
• Bahnhof Böblingen (seit Mai 2018)
• S-Bahnhof Hulb (seit Juni 2019)
• Postplatz (Ecke Stuttgarter Straße) (seit Oktober 2019)

Feste und virtuelle Stationen

An einer Station befinden sich in der Regel jeweils 3 Pedelecs und 2 Fahrräder. Es gibt zwei Arten von Stationen: feste und virtuelle. Erstere haben ein Terminal sowie Fahrradstellplätze mit Ladeinfrastruktur. Bei den zwei virtuellen Stationen Waldburg und Postplatz lassen sich die Räder einfach innerhalb der blauen Markierung ausleihen und abstellen. Die Fahrräder und Pedelecs können an den verschiedenen Stationen abgegeben werden. „Ich freue mich sehr, dass wir das RegioRad-Netz in unserer Stadt mit den neuen Stationen um mehr als das Doppelte erweitern. So fördern wir einen nachhaltigen Mobilitäts-Mix im Sinne des Klimaschutzes und bieten wesentlich mehr attraktive Möglichkeiten, in Alltag oder Freizeit unterwegs zu sein“, erläutert Oberbürgermeister Dr. Stefan Belz. Ansprechen soll das Angebot unter anderem Bus- und (S-)Bahn-Nutzende auf den letzten Metern zu ihrem jeweiligen Ziel – auch als Alternative zum Taxi. Die Räder stehen bereit, um Menschen staulos, rasch und umweltfreundlich von A nach B zu bringen.

So funktioniert RegioRad

Registrieren Sie sich über die Smartphone-App oder über die Homepage unter www.regioradstuttgart.de. Geben Sie die 5-stellige Radnummer in die App ein oder rufen Sie die Telefonnummer auf dem Rad an. Dann nur noch auf das Display des Rades tippen, den roten Schlossknopf drücken und das Schlossteil auf der rechten Seite herausziehen. Mit der RegioRad-App können Sie das Rad sogar 45 Minuten vorher reservieren. Alternativ auf das Display des Rades tippen und nach Aufforderung die hinterlegte polygoCard daranhalten. Nun lässt sich das Schloss ebenfalls öffnen.

Die Rückgabe ist an jeder beliebigen Station möglich. Schließen Sie das Rad an einem der Stellplätze ab. Drücken Sie hierfür den roten Sperrknopf am Schloss und schieben Sie den Riegel herunter. Drücken Sie anschließend das Stationskabel ins Schloss. Bitte stellen Sie die Pedelecs an die Fahrradstellplätze mit der blauen Kappe und stecken Sie das dazugehörige Stationskabel in das Pedelec, damit dieses geladen werden kann. Auf dem Display und in der App wird Ihnen die Rückgabe sofort quittiert. Wenn alle Seile belegt sind oder Sie an einer virtuellen Station sind, dürfen Sie das RegioRad abgeschlossen an die Station stellen. Hier kann die Verbuchung der Rückgabe bis zu einer Minute dauern.

Für eine Pause einfach das RegioRad mit dem Schloss am Hinterrad verschließen und die Frage zur Fahrpause im Display des Rades mit „Ja“ beantworten. Zum Entriegeln nutzen Sie Ihre polygoCard oder Ihren persönlichen Öffnungscode und drücken Sie wieder den roten Sperrknopf am Fahrradschloss. Der Öffnungscode wird Ihnen beim Verschließen im Display des Fahrradschlosses für kurze Zeit angezeigt. Er lässt sich auch jederzeit im Kundenbereich in der Regio Rad- App abrufen.

Kosten

Es gibt verschiedene Tarife:
Basis-Tarif mit Jahresgebühr, polygoCard-Tarif mit Jahresgebühr als Fahrtguthaben und Light-tarif ohne Jahresgebühr. Sie können sich über die verschiedenen Tarife auf der Homepage www.regioradstuttgart.de informieren. Ein Fahrrad kostet im Light-Tarif ohne Jahresgebühr 0,10 Euro je Minute und maximal 9,00 Euro am Tag. Ein Pedelec kostet 0,12 Euro je Minute und maximal 16,00 Euro am Tag.

Neu ist auch der Übernachttarif an allen RegioRadStuttgart-Stationen. Dieser Tarif bietet insbesondere Berufspendler/-innen eine flexible und preisgünstige Variante für den täglichen Arbeitsweg. Der Übernachttarif gilt nur, wenn die Entleihe nach 18.00 Uhr beginnt und vor 9.00 Uhr des Folgetages endet. In diesem Zeitfenster muss das RegioRad für länger als sechs Stunden am Stück entliehen werden. Wird das RegioRad vor 18.00 Uhr oder nach 9.00 Uhr des Folgetages entliehen, wird der entsprechende Tagespreis berechnet. Der Übernachttarif kostet im Light- und Basistarif maximal 2,00 Euro und im PolygoCard-Tarif maximal 1,50 Euro pro Entleihe. Während der Entleihe lässt sich das Rad beliebig oft in „Pause“ setzen. So können Nutzer/-innen gesundheitsbewusst mit dem Rad in den Feierabend starten, die Buchung zu Hause über Nacht pausieren und morgens wieder zur gleichen Station auf dem Weg zur Arbeit mit dem Rad zurückfahren. Der Übernachttarif wird zunächst als Pilotprojekt angeboten und umfasst die klassischen RegioRäder und RegioPedelecs.

Freiminuten und neuer Pendler-Tarif

Alle PolygoCard-Inhaber, die mit ihrer PolygoCard bei RegioRadStuttgart registriert sind, haben ab sofort einen Grund mehr, auf das Pedelec zu steigen: Bei jeder Pedelec-Fahrt bietet RegioRadStuttgart in Kooperation mit dem Verband Region Stuttgart ab sofort die ersten 15 Minuten kostenlos an. Nach den 15 Freiminuten zahlen PolygoCard-Inhaber wie gewohnt 10 Cent/ Minute.

Alle Informationen zu Regio- RadStuttgart, insbesondere zu den seit Mai 2020 gesenkten Tagespreisen, zum neuen Light-Tarif und zu den beteiligten Städten und Gemeinden gibt es unter www.regioradstuttgart.de.

Jennifer Krause, Projektbeauftragte für klimafreundliche Mobilität, und OB Dr. Stefan Belz bei der neuen Regio-Rad-Station Sömmerdaplatz.

Carsharing

Carsharing

Immer mehr Menschen verzichten auf ein Auto oder zumindest den Zweitwagen. Stattdessen teilen sie sich ein Fahrzeug mit Fremden (Carsharing). Auch in Böblingen ist dies zu beobachten.
 
Stadtmobil

Der Verein Stadtmobil Carsharing stellt Fahrzeuge an zwei Standorten im Stadtgebiet für seine Mitglieder bereit.

Standort Böblingen Bahnhof (Karlstraße)- Toyota Yaris (Hybrid)Standort Böblingen Bahnhof (Flugfeld-/Nordseite):- Toyota Aygo- Opel Corsa- Opel Astra Kombi- Toyota Auris (Hybrid)- Ford Custom Kleinbus
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Verein Stadtmobil Carsharing

car2go/SHARE NOW
Beim Carsharing-Dienstleister car2go/SHARE NOW können Elektrosmarts geliehen werden.

Das Geschäftsgebiet in Böblingen und in Sindelfingen umfasst:

Car2go/SHARE NOW Abstellzonen in Böblingen und Sindelfingen

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Carsharing-Dienstleisters car2go/SHARE NOW

E-Scooter in Böblingen

E-Scooter in Böblingen

Am 1. Februar 2022 startet das E-Scooter-Sharing als neues Mobilitätsangebot bei uns in Böblingen. Derzeit können Fahrzeuge der Anbieter Lime, TIER, Voi und Bolt im öffentlichen Raum gemietet werden. Diese können die Nutzer*innen dann rund um die Uhr per App ausleihen. Die jeweiligen Anbieter sind für die E-Scooter verantwortlich und auch bei Beschwerden zu kontaktieren. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Sharing-Anbieter: Bird, Lime und TIER
Sharing-Anbieter: Bird, Lime und TIER

E-Scooter sind Elektro-Tretroller, die von einem Elektromotor angetrieben werden. Gerade auf kurzen Strecken und in Verbindung mit Bus und Bahn können sie eine Alternative zum Auto darstellen und so einen Beitrag für einen klimaverträglichen Stadtverkehr leisten. Das Fahren von E-Scootern ist auf Radwegen, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und außerhalb von Ortschaften auf den Seitenstreifen erlaubt. Sind diese nicht vorhanden, müssen die E-Scooter auf der Fahrbahn gefahren werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind grundsätzlich tabu. Oberstes Gebot im öffentlichen Straßenraum ist stets die Verkehrssicherheit aller Teilnehmer*innen. Nach der Fahrt kann der E-Scooter dank des Free-Floating-Systems flexibel an geeigneten Stellen, an denen die anderen Verkehrsteilnehmer*innen nicht behindert werden, abgestellt werden.

E-Scooter: Neues Sharing-Angebot in Böblingen

Wer einen E‐Scooter leihen möchte, kann dies ab Februar 2022 auch in Böblingen tun. Die E-Scooter stehen den Nutzer*innen insbesondere an Verkehrsknotenpunkten und im Stadtzentrum, aber auch in den einzelnen Stadtteilen rund um die Uhr zur Verfügung. Mit dem E-Scooter-Sharing wird somit das Mobilitätsangebot für die „letzte Meile“ in Böblingen weiter ausgebaut.

Da alle Anbieter von E-Scootern in Böblingen privatwirtschaftlich und ohne finanzielle Unterstützung oder Beteiligung der Stadt Böblingen agieren, hat die Stadtverwaltung eine Selbstverpflichtungserklärung mit Verhaltensregeln aufgesetzt, welche die Anbieter unterschrieben haben. Dies soll die Verkehrssicherheit und eine geordnete Nutzung der Roller gewährleisten. In dieser Selbstverpflichtungserklärung wurden die Rahmenbedingungen für einen Betrieb, das jeweilige Geschäftsgebiet, Auf- und Abstellverbotszonen sowie eine E-Scooter-Obergrenze für die Innenstadt erarbeitet und festgelegt. In den Abstellverbotszonen ist ein Leih‐Ende und somit das Abstellen untersagt. Zudem sollen in regelmäßigen Austauschgesprächen die Rahmenbedingungen in Böblingen sowie die Auf- und Abstellverbotszonen gegebenenfalls angepasst werden. Gemeinsames Ziel von Stadt und Anbietern ist ein stadtverträgliches E-Scooter-Sharing

Die Selbstverpflichtungserklärung der Sharing‐Anbieter mit den zugehörigen Plänen ist hier (5,171 MiB) einsehbar.

Verkehrsregeln und weitere wichtige Informationen zum Thema E-Scooter sind auf dieser Seite unter "Fragen und Anworten zu E-Scootern in Böblingen" zu finden.

Unter den Links finden Sie u.a. auch weitere Informationen:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html
https://www.runtervomgas.de/aktuelles-und-downloads/aktuelles/e-scooter-so-rollt-man-sicher/
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektrofahrzeuge/e-scooter/ 

Kontakt für weitere Informationen und bei Verstößen

Für die E-Scooter in Böblingen sind die jeweiligen Anbieter verantwortlich. Die Stadt Böblingen bittet die Bürger*innen daher, bei Problemen/Beschwerden ausschließlich die Anbieter zu kontaktieren und sich direkt dort zu informieren oder Verstöße (zum Beispiel verkehrswidrig abgestellte E-Scooter) zu melden. Die Kontaktdaten der Anbieter finden Sie auch direkt auf den Fahrzeugen. Wenn Sie den Kontakt per Texteingabe bevorzugen, können Sie auch auf https://www.scooter-melder.de/ Probleme und Beschwerden melden (nur Lime und Voi). Die Meldungen werden von dort direkt an die Anbieter weitergeleitet.

Die Daten der Anbieter lauten wie folgt:

Lime
069 / 770 447 33
boeblingen@li.me
https://www.li.me/de 

TIER
030 / 568 386 51
boeblingen@de.tier-ops.app
www.tier.app/de/ 

Voi
01573 / 599 3270
support@voi.com
https://www.voi.com

Bolt
030 / 568 373 989
Germany-rentals@bolt.eu
https://bolt.eu/de/report-scooter/

Fragen und Antworten zum E-Scooter-Sharing in Böblingen

Wie funktioniert das SharingAngebot?
Die Ausleihe der E-Scooter läuft über die App des jeweiligen Anbieters. Hierzu ist ein Smartphone mit Internetverbindung nötig. Die Bezahlung bei den Anbietern erfolgt per Kreditkarte oder PayPal. Eine Karte in der App zeigt die Standorte der freien, ausleihbaren E-Scooter an. Der QR-Code auf dem Roller muss zuerst eingescannt werden, danach können die E-Scooter per App freigeschalten und durch Böblingen gefahren werden.

Was kostet das Ausleihen eines E-Scooters?
Die aktuellen Anbieter in Böblingen sind Lime, Tier, Voi und Bolt. Die Grundgebühr beträgt bei allen Anbietern 1,00 Euro, ab dann wird pro angefangene Minute abgerechnet. Den Minutenpreis erfahren Sie über die App des jeweiligen Anbieters. Er liegt zwischen 0,19 und 0,25 Euro.

Wer darf die EScooter ausleihen?
Fahrer*innen von ausleihbaren E-Scootern müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Private E-Scooter dürfen bereits ab 14 Jahren gefahren werden. Ein Mofa- oder Autoführerschein ist weder für private noch für ausgeliehene E-Scooter nötig.

Besteht beim EScooter-Fahren eine Helmpflicht?
Helme werden ausdrücklich empfohlen, sind aber keine Pflicht.

Wo darf mit dem EScooter gefahren werden?
Das Fahren von E-Scootern ist auf Radwegen, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und außerhalb von Ortschaften auf den Seitenstreifen erlaubt. Sind diese nicht vorhanden, müssen die E-Scooter auf der Fahrbahn gefahren werden. Allerdings gelten beschilderte Verkehrsverbote auf der Fahrbahn auch für E-Scooter. Gehwege und Fußgängerzonen sind grundsätzlich tabu – auch wenn der Motor ausgeschaltet ist.

Was ist bei Rückgabe und Abstellen zu beachten?
Nach der Fahrt kann der E-Scooter dank des sogenannten „Free-Floating-Systems“ flexibel an geeigneten Stellen abgestellt werden. Wichtig: Grundsätzlich werden E-Scooter wie Fahrräder abgestellt und dürfen niemanden behindern. So müssen etwa Gehwege, Ein- und Ausfahrten, Zugänge, Fußgängerüberwege, Haltestellen, Feuerwehrzonen und andere Schutzbereiche stets frei und zugänglich bleiben. Das Abstellen der E-Scooter auf Grünflächen, in Parks, Gärten und Wäldern ist nicht zulässig. Auch in stark frequentierten Fußgängerbereichen darf der Verleihvorgang nicht beendet werden. Diese Zonen werden in den Apps der Anbieter automatisch angezeigt und in Abstimmung zwischen Stadtverwaltung und Anbietern gegebenenfalls aktualisiert.

Dürfen EScooter, die verkehrsgefährdend oder verkehrsbehindernd abgestellt wurden, umgestellt werden?
Ja. Es ist erlaubt, E‐Scooter, die verkehrsbehindernd oder verkehrsgefährdend abgestellt sind, ein paar Meter umzustellen, um die Beeinträchtigungen zu beseitigen.

Wo können EScooter aufgeladen werden?
Bei geliehenen E‐Scootern übernimmt dies der Anbieter.

Wie sind die Regeln für das Fahren unter Alkoholeinfluss?
Exakt gleich wie bei allen Kraftfahrzeugen: Es gilt die 0,5-Promille‐Grenze. Wer mit diesem Alkoholwert E‐Scooter fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille wird daraus eine Straftat. Schon ab einem Wert von 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen – sofern die Fahrtüchtigkeit nicht mehr gegeben ist – und es droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille‐Grenze.

Wie viele Personen dürfen auf einem E-Scooter fahren?      
Auf dem E-Scooter darf nur eine Person fahren. Mitfahrer*innen (zum Beispiel Kinder) sind nicht erlaubt.

Benötigen EScooter eine Betriebserlaubnis?
Es dürfen nur E‐Scooter im öffentlichen Verkehrsraum betrieben werden, wenn sie entweder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis des Kraftfahrbundesamtes (KBA) haben. Außerdem benötigt jeder E‐Scooter eine gültige Versicherungsplakette

Welche Bußgelder können anfallen?
E‐Scooter unterliegen, wie alle anderen Fahrzeuge auch, der Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Zuge ihrer Zulassung wurde der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog des Kraftfahrt‐Bundesamtes um die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen ergänzt, ein Verstoß zählt zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten. Hier können die Bußgelder für typische Verstöße eingesehen werden:

Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder: Eigene Darstellung nach https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BJNR049800013.html
Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder: Eigene Darstellung nach
https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BJNR049800013.html

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