Kita-Gebühren werden für Dezember und Januar zurückerstattet

Da die Betreuung in den Böblinger Kindertageseinrichtungen nicht regulär stattfinden konnte, erhalten betroffene Eltern Gebühren zurück.
 
Mit der Bekanntgabe des Landes, Kitas bis zum 31. Januar 2021 zu schließen, hat die Stadtverwaltung nun Klarheit für die Abrechnung der Kita-Gebühren. Die bereits erhobenen Kita-Gebühren für Januar 2021 sowie der halbe Monat Dezember 2020 werden an die Eltern/Sorgeberechtigten zurückerstattet. Für Februar 2021 wurde die Gebührenpflicht ausgesetzt. Für den Zeitraum 16. Dezember bis 31. Januar 2021 werden Gebühren nur erhoben, sofern die Notbetreuung in Anspruch genommen wurden. Betroffene Eltern/Sorgeberechtigte erhalten in den nächsten Wochen eine Nachberechnung der Gebühren.
 
Sollten die Kitas über den 01. Februar 2021 hinaus weiter geschlossen bleiben, wird entsprechend der neuen Verordnung verfahren werden, auch hier werden lediglich die in Anspruch genommenen Notbetreuungstage in Rechnung gestellt. Alle Eltern/Sorgeberechtige in den städtischen Kindertageseinrichtungen wurden bereits über unser Kita Info-App entsprechend informiert.

Entgelte für Grundschulbetreuung werden ausgesetzt

Mit Blick auf die weiterhin hohen Infektionszahlen hat die Landesregierung vorerst beschlossen, dass Grundschulen und Kitas geschlossen bleiben. Zwar wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten, diese sollte jedoch nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Betreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann.
Daher setzen wir den Einzug der  Entgelte für Betreuung an den Grundschulen ab 01.02.2021 vorerst aus.
Für Januar bereits bezahlten Entgelte werden als Guthaben angerechnet.
Eine Gesamtabrechnung erfolgt wie im vergangen Schuljahr zum Schuljahresende.
Für die Notbetreuung werden die Entgelte im Nachgang abgerechnet.

Anspruch auf Kinderkrankengeld wird erhöht

Angesichts der SARS-CoV2-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Bedeutet, zusammen können Ehepaare 40 Krankentage nehmen. Für Alleinerziehende verdoppelt sich die Zahl der Tage ebenfalls von 20 auf 40. Die Krankentage-Regelung gilt ausdrücklich nicht nur für den Fall, dass das eigene Kinder erkrankt, sondern ist auch dafür gedacht, wenn Kinder wegen Kita- und Schulschließungen zu Hause betreut werden müssen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.

Weitere Informationen