Oberbürgermeisterwahl
Am 25. Januar 2026 findet die Wahl zum Oberbürgermeister statt. Wer wahlberechtigt ist, was gewählt wird und wie die Wahlhandlung von statten geht, erfahren Sie hier.
Die Wahlbenachrichtigungen werden frühestens ab 16. Dezember 2025 an die Wahlberechtigten verschickt und gehen bis spätestens 4. Januar 2026 zu.
Am Wahlsonntag werden nach 18 Uhr die Ergebnisse der Oberbürgermeisterwahl ermittelt. Am Wahlabend können Sie ab 18 Uhr das Ergebnis hier einsehen.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Oberbürgermeisterwahl.
Öffentliche Bekanntmachungen und Veröffentlichungen
- Änderung von Wahllokalen (43,8 KiB)
- Wahlbekanntmachung (33,5 KiB)
(Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Böblingen am 28.11.2025 - KW 48/2025) - Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen (58,8 KiB)
(Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Böblingen am 28.11.2025 - KW 48/2025)
- Widerspruchsrecht gegen Auskünfte aus dem Melderegister an Parteien (70,8 KiB)
(Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Böblingen am 19. September 2025 - KW 38/2025)
Briefwahl
- per Wahlbenachrichtigung
Jede/r Wahlberechtigte erhält per Post bis spätestens 4. Januar 2026 eine Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigungen werden in Briefform zugestellt.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist auf der Rückseite ein Wahlscheinantrag aufgedruckt. Der ausgefüllte Antrag kann per Post an das Bürgeramt Böblingen, Marktplatz 16, 71032 Böblingen zurückgeschickt werden.
Er muss dort bis spätestens Freitag, 23. Januar 2026, 18 Uhr vorliegen. Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Zu- und Rücksendung Ihrer Briefwahlunterlagen ein. - per Internet / per QR-Code
Beim Aufruf dieses Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Hier können Sie bis zum 20.01.2026, 10.00 Uhr online Briefwahl beantragen.
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und
Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. - persönlich im Bürgeramt (Neues Rathaus, Marktplatz 16)
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgeramt beantragt und abgeholt werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, gleich vor Ort zu wählen. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis mit.
Bei Vollmachtserteilung ist die Unterschrift des Wahlberechtigten auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zusätzlich erforderlich. Der oder die Bevollmächtigte muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. - per eMail
Ebenfalls möglich ist die Beantragung per Email an das Bürgeramt. Dabei müssen Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und Wohnanschrift und die gegebenenfalls abweichende Versandanschrift angegeben werden. Die Wahlberechtigten werden gebeten, auch die Wahlbezirksnummer und die Wählernummer anzugeben. Ihren Antrag senden Sie bitte bis spätestens 20. Januar 2026 um 10:00 Uhr. Für danach eingegangene Anträge, kann die rechtzeitige Zustellung nicht mehr gewährleistet werden.
Wer seine Wahlbenachrichtigung bis zum 04.01.2026 nicht erhalten haben sollte, wird gebeten, sich mit dem Bürgeramt (buergeramt@boeblingen.de) in Verbindung zu setzen.
Besonderheit bei Stichwahl am 08.02.2026
Die Oberbürgermeisterwahl findet am 25.01.2026 statt. Sollte keiner der Kandidaten bei dieser Wahl die erforderliche absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erhalten, muss der Gemeindewahlausschuss im Rahmen der Ermittlung des Wahlergebnisses feststellen, dass eine Stichwahl zwischen den zwei Personen durchzuführen ist, die bei dieser Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Bitte beachten Sie, dass keine neue Wahlbenachrichtigung für eine Stichwahl zugesandt wird. Die Benachrichtigung zur Hauptwahl am 25.01.2026 gilt auch für eine eventuelle Stichwahl am 08.02.2026.
Bei einer Stichwahl am 08.02.2026 wird aufgrund der engen Taktung nur ein Zeitfenster von rund 14 Tagen für die Ausgabe und den Rückversand von Briefwahlunterlagen zur Verfügung stehen.
Wir bitten um Beachtung und empfehlen dringend nach Möglichkeit von der Option Gebrauch zu machen, Briefwahlunterlagen direkt bei der Gemeinde abzugeben oder einzuwerfen, um sicherzustellen, dass diese rechtzeitig eingehen.
Ab wann werden Briefwahlunterlagen versandt?
Der Briefwahlversand beginnt voraussichtlich Anfang/Mitte Januar 2026
Ab wann kann Briefwahl beantragt werden?
Briefwahl kann ab sofort beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen können jedoch erst ab Anfang/Mitte Januar zugestellt werden, da der Gemeindewahlausschluss über die Bewerbungen am 02.01.2026 entscheiden muss. Der Druck und die Lieferung der Stimmzettel erfolgen im Anschluss.
Informationen für Blinde und Personen mit Sehbehinderung
Bei der Oberbürgermeisterwahl können Personen mit eingeschränktem Sehvermögen ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Stimmzettelschablonen stellen die Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenlos zur Verfügung.
Zur Orientierung sind die Stimmzettel für die Oberbürgermeisterwahl einheitlich an der rechten oberen Ecke gestanzt oder gelocht, an der Stimmzettelschablone ist dazu passend die rechte obere Ecke abgeschnitten. Mit jeder Schablone werden Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum Stimmzettel ausgegeben, je nach Landesverband in Punktschrift, als Audio-CD, im DAISY-Format oder in Großdruck. So können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler am Wahltag in der Wahlkabine oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen.
- Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K. in Mannheim, Telefon: 06 21 / 40 20 31
- Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e. V. in Freiburg, Telefon: 07 61 / 21 68 735
- Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. in Stuttgart, Telefon: 07 11 / 2 10 60-0
Wahllokale
Rathaus Altbau, Eingang Pfarrgasse
Rathaus Altbau, Wolfgang-Brumme-Saal, Eingang Marktplatz
Neues Rathaus, Ebene 0, Raum B1
Ludwig-Uhland-Schule
Albert-Einstein-Gymnasium
Käthe-Kollwitz-Schule
Eichendorffschule
Paul-Lechler-Schule
Max-Planck-Gymnasium
Albert-Schweitzer-Realschule
Kindergarten Nürtinger Straße
Kindergarten Taunusstraße
Kindergarten Paul-Gerhardt-Weg
Otto-Hahn-Gymnasium
Eduard-Mörike-Schule
Kindergarten Geleener Straße
Erich Kästner-Schule
Kindergarten Im Nebelloch
Lise-Meitner-Gymnasium
Kindergarten Goethestraße
Tetragon EG Besprechungsraum Airbus
Tetragon 3 OG Besprechungsraum Boeing
Bezirksamt Dagersheim
Haus der Vereine
Grundschule Dagersheim
Vorläufiges Endergebnis
Die Bekanntgabe des Ergebnisses erfolgt nach der Schließung der Wahllokale und Auszählung der Wahlergebnisse.
„Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.“
Hier können Sie die Ergebnisse der Oberbürgermeisterwahl ab Sonntag, 18.00 Uhr, einsehen.




















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