• Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
  • Suche
Logo: Stadt Böblingen (Link zur Startseite)
  • Bürger & Service
    • Bürgerservices
      • Ämter, Abteilungen & Dienstleistungen
      • Satzungen & Verordnungen
      • Standorte
      • Beratung/Unterstützung
      • Brennholzverkauf
    • Bürgerdialog
      • BürgerNah
      • Bürgerreferat
      • Beteiligungsplattform
      • Mängelmelder
    • Bürgerstiftung
    • Bauen & Wohnen
      • Gutachterausschuss
      • Bauleitplanung
      • Wohnungswesen
      • Mietspiegel
      • Bauplatzbörse
    • Stadtarchiv
      • Aufgaben
      • Bestände
      • Benutzung
      • Abgabe
      • Führungen und Publikationen
      • Stadtgeschichte
  • Verwaltung & Politik
    • Aktuelles
      • Aktuelle Pressemeldungen
      • Social Media ohne Konto
      • Top News
      • Amts- und Mitteilungsblatt
      • Öffentliche Bekanntmachungen
    • Stadtverwaltung
      • Bürgermeister*in
      • Standorte
      • Stadtteil Dagersheim
      • Digitalisierung
      • Beteiligungsmanagement
    • Politik
      • Gemeinderat
        • Ortschaftsrat
      • Jugendgemeinderat
      • Haushaltsplan
    • Presse
    • Karriere
      • Stellenangebote & Berufswelten
      • Ausbildung & Praktikum
      • Benefits & Warum wir
  • Leben & Lernen
    • Jugend
      • Jugendhäuser
      • Jugendleitercard
      • Förderung Träger (Waldheim und Jugenderholung)
      • Jugendgemeinderat
    • Familie
      • Familie und Kinder
    • Bildung & Betreuung
      • Kindertagesbetreuung
      • Schulen
      • Musik- und Kunstschule
      • Stadtbibliothek
      • Volkshochschule
      • Weiteres für alle Generationen
    • Senior*innen
      • Offene Städtische Seniorenarbeit
      • Fachstelle Leben im Alter (LiA)
      • Spendenfonds Leben im Alter (LiA)
      • Städtischer Seniorenplan
      • Seniorenbeirat
    • Ehrenamt & Engagement
      • Ihre Möglichkeiten
      • Kommende Termine & Aktuelles
      • Fachstelle BE
      • Sozialpreis
      • Vereine
    • Soziales
      • Beratungsstellen
      • Unterstützung
      • Inklusion
        • Behindertenbeauftragte
      • Integration
      • Gleichstellungsbeauftragte
  • Freizeit & Kultur
    • Veranstaltungskalender
      • Veranstaltungshighlights
      • Stadtteiltreffs & Arbeitskreise
    • Kultur
      • Museen und Galerie
      • Stadtgeschichte
      • Musik Theater Kleinkunst
      • Kulturstrategie
    • Aktiv & Erholung
      • Spiel-, Bolz-, Grillplätze
      • Mineraltherme und Bäder
      • Ausflugsziele und Naherholung
      • Fitness und Sport
        • Spaziergänge
        • Bewegungsparcours
      • Wandern und Radfahren
    • Stadterleben
      • Stadtführungen und Rundgänge
      • Stadtgutschein BB-Card
      • Schlemmen und Bummeln
      • Fairtrade-Town
      • Märkte
      • Übernachten
      • BB-Shop
      • Newsletter und Broschüren
    • Vereine & Kirchen
      • Vereinsverzeichnis
      • Service für Vereine
    • Jugend
      • Jugendhäuser
  • Stadt & Wirtschaft
    • Stadtportrait
      • Interaktive Stadtkarte
      • Stadtmonitor
      • Unser Stadtleitbild
      • Stadtteile und Stadttreffs
      • Stadtgeschichte
      • Zahlen & Fakten
      • Partnerstädte
      • Europabüro
        • Netzwerkarbeit
        • Europapolitik/ AG Europa
        • Gestalten Sie die EU mit!
    • Wirtschaft
      • Wirtschaftsförderung
      • Wirtschaftsregion
      • Wirtschafts- und Digitalstandort
      • Gewerbeflächen
      • Gründungen
      • Kooperationen und Partner
      • Stadtmarketing Böblingen e.V.
      • Businessfrühstück und Beteiligungsformate
    • Stadtentwicklung
      • Innenstadtentwicklung
      • Ortsentwicklung Dagersheim
      • Entwicklung Schloßberg
      • Entwicklung Flugfeld
      • Weitere Projekte
      • Thematische Konzepte
      • Bauleitplanung
      • Bauen & Wohnen
  • Mobilität & Klima
    • Mobilität & Verkehr
      • Baustellen
      • Baustellen & Sperrungen Meldungen
      • Planungen & Konzepte
      • Fuß & Rad
      • Bus & Bahn
      • Auto & Parken
    • Klima & Nachhaltigkeit
      • Klimaschutz
        • Klimaneutralitätskonzept
      • Klimaanpassung
      • Kommunale Wärmeplanung
      • Energetische Gebäudesteckbriefe
      • Nachhaltige Mobilität
      • Förderung & Beratung
      • BlitzBlank
    • Natur & Umwelt
      • Luftschadstoffmessungen
      • Lärmaktionsplan
      • Wald- und Stadtgrün
        • Gehölze
        • Blühflächen
        • Insektenschutz
        • Jagdverpachtung
Menü
  • Startseite
  • Bürger & Service
  • Bürgerservices
  • Behördenwegweiser
  • Verfahren und Dienstleistungen
Leistungen
Alphabetisches Register überspringen
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Eichung von Messgeräten beantragen

    Ob ein Messgerät oder Messwerte geeicht sein müssen, entscheidet sich nach dem Einsatzbereich. Messgeräte und Messwerte der Einsatzbereiche "geschäftlicher oder amtlicher Verkehr oder im öffentlichen Interesse" müssen geeicht sein.

    Dies sind beispielsweise Ladentischwaagen, Kraftstoffzapfsäulen, Taxameter oder Geschwindigkeitsmessgeräte der Polizei. Anwendungsfälle und Regelungen sind in der Mess- und Eichverordnung (MessEV) aufgeführt.

    Gültigkeitsdauer

    Abhängig von der Messgeräteart kann die Eichfrist ein halbes Jahr oder mehrere Jahre betragen.

    Sie beträgt beispielsweise für Atemalkoholmessgeräte 0,5 Jahre, für Taxameter 1 Jahr, für Ladentischwaagen sowie für Kraftstoffzapfsäulen und Heizöltankwagen 2 Jahre oder für Gewichtstücke 4 Jahre.

    Die Eichfrist eines Messgeräts endet, wenn es beispielsweise die Verkehrsfehlergrenzen nicht mehr einhält oder wenn Änderungen vorgenommen wurden, die Einfluss auf die messtechnischen Eigenschaften des Messgeräts haben können.

    Onlineantrag und Formulare

    • Digitaler Eichantrag Digitaler Eichantrag
    • Eichantrag/Terminvereinbarung Taxameter/Wegstreckenzähler EA Fellbach Eichantrag/Terminvereinbarung Taxameter/Wegstreckenzähler im Eichamt Fellbach

    Zuständige Stelle

    • das zum Regierungspräsidium Tübingen zugehörende Eichamt, in dessen Bezirk das Messgerät aufgestellt ist oder dem das Messgerät vorgelegt wird
    • die staatlich anerkannten Prüfstellenbei Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme
    Eichamt Fellbach [Regierungspräsidium Tübingen]

    Hausanschrift

    Stuttgarter Straße 86
    70736 Fellbach
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon +49 711 9579610
    Fax +49 7071 75796115
    E-Mail eichamt.fellbach@rpt.bwl.de

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Das Messgerät muss mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

    • Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
    • allgemeine Zulassung zur Eichung bzw. Baumusterprüfbescheinigung
    • bei EG-Bauartzulassung: Bauartzulassung einer europäischen Zulassungsbehörde
    • Konformitätsbewertung nach nationalen Vorschiften, europäischer Messgeräterichtlinie oder nach europäischer Waagenrichtlinie (CE-Kennzeichnung)

    Verfahrensablauf

    Als Verwender oder Verwenderin von Messgeräten müssen Sie die Eichung Ihres Messgeräts schriftlich oder online beantragen.

    Die Eichung erfolgt in der Regel am Aufstellungsort des Messgerätes. Je nach Art des Messgerätes kann die Eichung im Rahmen einer Rundfahrt erfolgen. D.h. der Eichbeamte oder die Eichbeamtin kommt ohne Anmeldung zur Eichung vorbei (z.B. bei Ladenwaagen) oder es wird ein Termin mit Ihnen abgestimmt (z.B. bei Fahrzeugwaagen).

    Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme müssen Sie einer staatlich anerkannten Prüfstelle zur Eichung vorlegen.

    Hinweis: In besonderen Fällen kann der Messgerätebesitzer oder die Messgerätebesitzerin zum Transport oder zur Bereitstellung der notwendigen Prüfmittel verpflichtet werden.
    Dies betrifft vor allem größere Industrie- und Fahrzeugwaagen, bei denen Gewichte und möglicherweise ein Belastungsfahrzeug benötigt werden.

    Fristen

    mindestens 10 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit

    Erforderliche Unterlagen

    • Technische Unterlagen in deutscher Sprache (z.B. Bedienungsanleitung, Schaltpläne).
    • Bescheinigungen zum Nachweis der Eichfähigkeit (z.B. Baumusterprüfbescheinigung, Bauartzulassung).

    In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Messanlagenbrief).

    Kosten

    Gebühren nach der Mess- und Eichgebührenverordnung

    Hinweise

    Aufgrund der Festlegungen im Mess- und Eichgesetz (MessEG) erfolgt eine Eichung auf Antrag. Der Antrag auf Eichung ist mindestens zehn Wochen vor Ablauf der Eichfrist (31.12.) zu stellen. Wird die Eichung später beantragt und ist die Eichung vor Ablauf der Eichfrist nicht mehr möglich, kann die weitere Verwendung des Messgerätes bis zum Zeitpunkt der behördlichen Überprüfung gestattet werden.

    Die Entscheidung über die Gestattung der Weiterverwendung erfolgt durch einen gebührenpflichtigen Bescheid (Gestattungsbescheid).

    Rechtsgrundlage

    • Mess- und Eichgesetz (MessEG)
    • Mess- und Eichverordnung (MessEV)
    • Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV)

    Freigabevermerk

    06.05.2023 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und Regierungspräsidium Tübingen

    Logo: Stadt Böblingen (Link zur Startseite)

    Unsere Hausanschrift

    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Stadtverwaltung Böblingen
    Marktplatz 16
    71032 Böblingen
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail stadt@boeblingen.de
    Telefon 07031 669-0

    Unsere Social-Media-Kanäle

    • *ib*instagram*ib*Instagram
    • *ib*facebook*ib*Facebook
    • *ib*square-linkedin*ib*LinkedIn
    • *ib*hashtag*ib*Ohne Anmeldung Social Media sehen

    Standorte

    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Bürgeramt Böblingen
    Neues Rathaus - Ebene U 2
    Marktplatz 16
    71032 Böblingen
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail buergeramt@boeblingen.de
    Telefon 07031 669-9900

    zur Terminvereinbarung

    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Bezirksamt Dagersheim
    Albert-Schweitzer Str. 2
    71034 Böblingen
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail dagersheim@boeblingen.de
    Telefon 07031 6691322

    zur Terminvereinbarung

    Wo muss ich hin?

    Diese und weitere Standorte

    Schnelleinstiege

    • *i*calendar*i*Veranstaltungskalender
    • *i*scroll*i*Öffentliche Bekanntmachungen
    • *i*triangle-exclamation*i*Mängelmelder
    • *i*location-dot*i*Standorte
    • *i*house-heart*i*Grundsteuer
    • *i*teddy-bear*i*Kitas
    • *i*heart*i*Engagement
    • Datenschutz
    • Impressum
    • Leichte Sprache
    • Gebärdensprache
    • Barrierefreiheit
    • Cookie-Einstellungen
    made by Komm.ONE