Bildung und Teilhabe (BuT)
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten auf Antrag zusätzlich sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, wenn sie Anspruch auf folgende Leistungen haben:
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld oder Kinderzuschlag