Mängelmelder

Eine Ablösung des Kontaktformulars für Schadensmeldungen
Die Stadt Böblingen bietet jetzt eine digitale Bürgerplattform für mehr Transparenz und Beteiligung. Neu dabei: der Mängelmelder ersetzt das bisherige Kontaktformular für Schadensmeldungen.
Mit dem Mängelmelder können Sie Schäden wie Schlaglöcher, defekte Straßenlaternen oder wilden Müll direkt vor Ort per Smartphone oder über die Plattform melden – inklusive Foto und Standort. Alle Meldungen erscheinen auf einer interaktiven Stadtkarte und sind für alle sichtbar.
So funktioniert’s:
Foto aufnehmen und Standort eingeben.
Kategorie wählen:
- Sauberkeit & Abfall
- Natur & Grünflächen
- Straße & Verkehr
- Sonstige Hinweise
Meldung absenden – die Verwaltung kümmert sich schnellstmöglich.
Wichtige Hinweise:
- Keine Notfälle melden – dafür Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst kontaktieren.
- Keine Meldungen zu Ordnungswidrigkeiten (z. B. Falschparken) oder Terminvereinbarungen.
- Keine Namen oder Fotos von Personen hochladen.
Das Angebot des digitalen Mängelmelders ist ein freiwilliger Service. Ein Rechtsanspruch auf Beseitigung der Mängel lässt sich hierdurch nicht herleiten.
Hinweise für die Nutzung des Mängelmelders
- Benutzen Sie dieses System nicht um Notfälle zu melden. Verwenden Sie hierzu die Telefonnummern von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.
- Beschreiben Sie Ihr Anliegen möglichst präzise, damit die Verwaltung in der Lage ist das Anliegen auch zu bearbeiten: Nutzen Sie die Bild- und Verortungsfunktion.
- Hinweise auf Ordnungswidrigkeiten oder individuelles Fehlverhalten können nicht über den Mängelmelder gemeldet werden. Dazu zählen zum Beispiel Falschparken oder Radfahren in der Fußgängerzone. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen direkt an das Bürger- und Ordnungsamt. Ebenso können keine Termine über den Mängelmelder vereinbart werden.
- Verwenden Sie in Ihren Meldungen und Beiträgen keine Namen von fremden, realen Personen und laden Sie keine Fotos hoch, die andere Personen abbilden. Sie verletzen sonst deren Persönlichkeitsrechte.
- Das Angebot des digitalen Mängelmelders ist ein freiwilliger Service. Ein Rechtsanspruch auf Beseitigung der Mängel lässt sich hierdurch nicht herleiten.