Kommunale Wärmeplanung

Rohre am Boden für den Fernwärmeausbau

Böblingen stellt die Weichen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Ziel ist es, die Wärmeversorgung der Stadt bis 2035 klimaneutral auszurichten. Grundlage dafür sind die gesetzlichen Vorgaben des Landes Baden‑Württemberg (§ 27 KlimaG BW) und das Wärmeplanungsgesetz des Bundes.
Der kommunale Wärmeplan zeigt auf, wie Böblingen künftig mit erneuerbarer Wärme versorgt werden kann – für Wohngebäude, kommunale Einrichtungen, Gewerbe und Industrie. Er ist ein informeller Plan, schafft Orientierung und Planungssicherheit, aber keine rechtlichen Pflichten.

Warum Wärmeplanung?

Fast die Hälfte des Energieverbrauchs entsteht durch Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme. Gleichzeitig liegt in der Wärmewende das größte Potenzial zur CO₂‑Reduktion. Mit einer klaren Strategie für die kommenden Jahre stellt Böblingen sicher, dass
– erneuerbare Wärmequellen konsequent erschlossen werden,
– fossile Energieträger Schritt für Schritt ersetzt werden,
– Bürger und Betriebe verlässliche Orientierung für Investitionen erhalten,
– kommunale und private Gebäude klimafreundlich modernisiert werden können.

Was der Wärmeplan beinhaltet

1. Bestandsanalyse

Wie wird heute geheizt?
Welche Energieträger werden wo eingesetzt?
Wo bestehen hohe Wärmeverbräuche?
Welche Gebäude haben besonders großes Sanierungspotenzial?
Die Analyse zeigt deutlich: Ein Großteil der Böblinger Gebäude stammt aus den Jahren 1949–1978 – und genau hier liegen die größten energetischen Einsparpotenziale

2. Potenzialanalyse

Bewertung der lokalen Möglichkeiten für erneuerbare Wärme:
– Abwärmequellen wie das Restmüllheizkraftwerk, Kläranlage, geplantes Rechenzentrum
– Solarenergie (PV und Solarthermie) auf Dächern und geeigneten Flächen
– Biomasse (in begrenztem Rahmen)
– Geothermie (in Dagersheim möglich, im restlichen Stadtgebiet eingeschränkt)
– Wärmepumpen als dezentrale Lösung

3. Eignungsgebiete

Das Stadtgebiet wurde in 22 Bereiche eingeteilt. Für jedes Gebiet ist definiert, welche Lösung für die Zukunft sinnvoll ist:
– Wärmenetzeignungsgebiete (z. B. Altstadt+, Unterstadt, Hulb, Diezenhalde, Grund)
– Dezentrale Gebiete (z. B. Tannenberg, Galgenberg Ost, Waldburg Ost, Herdweg Ost)
– Prüfgebiete (z. B. Hulb Nord, Therme)
– Mischgebiete

4. Zielszenario

Das Zielszenario beschreibt, wie Böblingen 2030 und 2035 klimaneutral mit Wärme versorgt werden kann. Wesentliche Hebel:
– deutliche Reduktion des Wärmebedarfs durch Sanierung,
– Ausbau und Dekarbonisierung der Fernwärme,
– Einsatz von Wärmepumpen dort, wo Wärmenetze nicht sinnvoll sind,
– Nutzung von Abwärmequellen, Solarenergie und Biomasse,
– kontinuierliche Verbesserung des Strommixes.

Fernwärme: Ein zentraler Baustein

In Böblingen existieren zwei Fernwärmenetze – eines der Stadtwerke Böblingen (SWBB) und eines der FTG. Beide werden in den kommenden Jahren ausgebaut und schrittweise auf erneuerbare Erzeugung umgestellt. Wichtige Wärmequellen:
– Restmüllheizkraftwerk Böblingen: stabile Grundlast, langfristig rund 118 GWh Wärme pro Jahr.
– Neue Klärschlammverwertungsanlage (ab 2027): Potenzial ca. 17,5 GWh Wärme jährlich.
– Abwärme Daimler: heute bedeutend, künftig geringer – aber weiterhin relevant.
– Geplantes Rechenzentrum im Hulb: Potenzial bis zu 18 GWh Abwärme jährlich.
– Kläranlage Sindelfingen/Böblingen: nutzbar über Wärmepumpen – realistisch ca. 9 GWh pro Jahr.
Für Dagersheim wurde eine gesonderte klimaneutrale Versorgung untersucht (Biomasse, Wärmepumpen mit PV‑Unterstützung). Das bestehende Inselnetz bleibt bestehen.

Maßnahmen bis 2029

Der Gemeinderat hat am 05. Juni 2024 den Wärmeplan beschlossen und die Umsetzung wichtiger Maßnahmen beauftragt:
TOP‑Maßnahmen:
A.1 Transformationsplan Böblinger Fernwärmenetz
A.2 Transformationsplan Dagersheim
A.4 Intensiver Fernwärmeausbau und -verdichtung
A.7 Klimaneutrale Fernwärmeerzeugung: Klärschlammverwertung RMHKW
A.12 Entscheidung über Weiterführung oder Aufhebung des Anschlusszwangs
B.2 Klimaneutraler, kommunaler Gebäudebestand
B.3 Prüfung einer Förderung für nicht durch BEG & Land geförderte Maßnahmen
B.4 Photovoltaikausbau in Bestandsgebäuden und weniger dicht besiedelten Gebieten
B.6 Prüfung einer thermografischen Sanierungsberatung

Beteiligung und Transparenz

Die Erarbeitung des Wärmeplans erfolgte gemeinsam mit:
– den Stadtwerken Böblingen,
– der MVV Regioplan GmbH,
– dem Klima‑, Umwelt‑ und Wärmebeirat,
– der Bürgerschaft über Infoveranstaltungen,
– beteiligten Unternehmen, Institutionen und Experten.

Rechtlicher Hinweis

Der kommunale Wärmeplan ist ein Strategie- und Orientierungsinstrument. Er entfaltet keine rechtliche Außenwirkung und verpflichtet niemanden zu technischen Anpassungen am Gebäude. Erst wenn der Gemeinderat in einem separaten Beschluss Gebiete zu Fernwärme‑ oder Wasserstoffgebieten ausweist (§ 26 WPG), würden bestimmte Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes wirksam. Ein solcher Beschluss liegt derzeit nicht vor.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Reichen die Potenziale aus, um klimaneutral zu werden?

Ja – wenn Einsparungen durch Sanierungen, der Ausbau erneuerbarer Energien und die Fernwärmedekarbonisierung zusammenwirken.

Gibt es eine Pflicht zum Anschluss an die Fernwärme?

Nein. Eine Anschlussverpflichtung besteht derzeit nicht.

Warum ist Geothermie in Böblingen kaum möglich?

Aufgrund geologischer Risiken (u. a. Anhydritschichten) sind Erdwärmesonden nur in Dagersheim realistisch.

Was passiert, wenn Gebiete keine Fernwärme erhalten?

Es werden dezentrale Alternativen (z. B. Wärmepumpen, Solarthermie, PV) empfohlen.

Sitzungsdokumente und Kartenmaterial

Archiv

Bürgerveranstaltung 17.07.2023

Ihre Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung

Im Rahmen von Diskussionen wurden verschiedene Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft vorgebracht.

Frage: Die Potenziale reichen nicht, wie können wir mehr sparen und die Effizienz erhöhen?
Antwort: Die Steigerung der Energieeffizienz und das Sparen von Energie sind essentielle Schritte, um unsere Ziele zu erreichen. Wir werden Maßnahmen entwickeln, um dies zu fördern und voranzutreiben.

Frage: Gibt es eine Anschlussverpflichtung der Haushalte für Eignungsgebiete Fernwärme?
Antwort: Es gibt keine Anschlussverpflichtung. Anfangs wird eine Anschlussquote von 50% angestrebt, die später auf 70% und mehr erhöht werden kann.

Frage: Was bedeutet "Prüfgebiete" und wie hoch werden die Gesamtkosten sein?
Antwort: Prüfgebiete müssen bis zu einem bestimmten Jahr (2030) ausgewiesen werden. Die Gesamtkosten stehen derzeit noch nicht fest, da eine betriebswirtschaftliche Betrachtung noch durchgeführt werden muss.

Frage: Warum ist Oberflächen-Geothermie in BB ausgeschlossen, aber in Dagersheim interessant?
Antwort: Die Entscheidung basiert auf der Potenzialanalyse und der Verfügbarkeit der Infrastruktur. In Dagersheim gibt es ein tendenziell hohes Potenzial für Geothermie, aber auch lange Genehmigungsverfahren.

Frage: Wann werden welche Gebiete an das Wärmenetz angeschlossen?
Antwort: Die Zeitschiene und die Reihenfolge der Gebietsanschlüsse müssen noch im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Planung erarbeitet werden.

Frage: Wie realistisch ist das Ziel der Klimaneutralität bis 2035?
Antwort: Die Klimaneutralität bis 2035 ist ein ehrgeiziges Ziel. Wir sind uns bewusst, dass dies eine große Herausforderung darstellt, und werden alle Maßnahmen prüfen, um dieses Ziel zu erreichen.

Frage: Gibt es Überlegungen für eine saisonale Betrachtung der Wärmeversorgung?
Antwort: Bisher wurde eine saisonale Betrachtung im Rahmen von Solarthermie und Photovoltaik angewendet. Weitere Möglichkeiten werden geprüft.

Frage: Werden alle blauen Gebiete erschlossen?
Antwort: Perspektivisch ist eine Erschließung gut möglich, aber noch nicht klar, wann und ob alle Gebäude angeschlossen werden.

Frage: Welche Verpflichtungen gelten beim "Heizungsgesetz"?
Antwort: Ein beschlossenes "Heizungsgesetz" existiert noch nicht. Diesbezüglich können noch keine Angaben gemacht werden. Die konzeptionelle Wärmeplanung ist in Baden-Württemberg verpflichtend, aber die Umsetzung der Maßnahmen nicht.

Frage: Was passiert, wenn bestimmte Gebiete keine Fernwärme bekommen und von fossilen Energien abhängig bleiben?
Antwort: In manchen Belangen muss der Gesetzgeber die Gesetze sicherlich noch besser aufeinander abstimmen. Es werden Alternativen gefunden und Lösungen erarbeitet, um die Dekarbonisierung voranzutreiben. Die Transformationspfade werden von uns erarbeitet. Dies kann bspw. im Maßnhamenkatalog des Kommunalen Wärmeplans eine der zu erledigen Aufgaben sein.

Frage: Gibt es Überlegungen zur Nutzung saisonaler Wärmespeicher, z.B. Erdbecken, um überschüssige Wärme aus erneuerbaren Quellen zu speichern?
Antwort: Ja, saisonale Wärmespeicher, wie z.B. Erdbecken, sind eine vielversprechende Möglichkeit, um überschüssige Wärme aus erneuerbaren Quellen zu speichern und in Zeiten hoher Nachfrage zu nutzen. Auch die Kombination mit Kläranlagen zur Wärmenutzung wird geprüft.


Für Ihre Fragen und Anregungen aus der Veranstaltung bedanken wir uns. Diese werden in die weitere Planung einfließen.
Es wird weitere Termine und Informationen gegeben, über die wir noch im Amtsblatt bzw. auf dieser Internetseite informieren werden.