Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellung ist ein grundlegendes Menschenrecht, das im Grundgesetz verankert ist. Der Staat hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Durchsetzung dieser Gleichheit zu fördern.
In der Kommune unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte die Entwicklung einer frauen- und geschlechtergerechten kommunalen Infrastruktur.
Ziel der Arbeit der Gleichstellungsstelle ist es, Chancengerechtigkeit für alle Geschlechter in Beruf, Familie und Gesellschaft zu verwirklichen.
Die Gleichstellungsbeauftragte berät Bürgerinnen und Bürger, sie unterstützt die Fachämter der Stadt bei der Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit in allen Belangen der Stadtentwicklung und initiiert modellhafte Projekte.
Eine freie und gerechte Gesellschaft ermöglicht es Allen ihre ganze Bandbreite an Talenten und Fähigkeiten einzusetzen und in einem Umfeld zu leben, das von gegenseitigem Respekt geprägt ist.
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