Personalpolitik

Das Chancengleichheitsgesetz ist ein Landesgesetz in Baden-Württemberg, das die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst fördert. Es zielt darauf ab, Benachteiligungen abzubauen, Frauen in Führungspositionen zu bringen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und den Anteil von Frauen in unterrepräsentierten Bereichen zu erhöhen. Das neue Chancengleichheitsgesetz ist am 27. Februar 2016 in Kraft getreten und löst das bisherige Chancengleichheitsgesetz aus dem Jahr 2005 ab. Stadt- und Landkreise sowie Gemeinden mit einer Einwohnerzahl ab 50.000 sind verpflichtet eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
Hier gelangen Sie auf die Website vom Sozialministerium BW zum Thema Chancengleichheitsgesetz.

Personalentwicklung bei der Stadt Böblingen

Bereits 1999 erarbeitete die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Böblingen zusammen mit der Personalabteilung eine Frauen- und familienfreundliche Leitlinie zur Personalentwicklung (PDF|10,4 MB)

Maßnahmen zur Zielerreichung und Ergebnisse
Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen

Führungskräfteentwicklung 1999 Prozent 2025 Prozent
Zahl der Beschäftigten 777 100 % 1362 100 %
           - Frauen 569 73 % 1062 78 %
          - Männer 208 26 % 300 22 %
Amtsleitungen 13 100 % 15 100 %
          - Frauen 0 0 % 7 47 %
          - Männer 13 100 % 8 53 %
Abteilungsleitungen 32 100 % 35 100 %
          - Frauen 11 34 % 16 46 %
          - Männer 21 66 % 19 54 %

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