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Förderprogramm "Inhouse-Schulung" - Weitergabevertrag abschließen

    Das Ziel des Förderprogramms ist es, die Zusammenarbeit und Vernetzung von Kommunen in verschiedenen Digitalisierungsbereichen zu fördern. Hierzu wurden im Vorfeld identifizierte Digitalisierungsthemen in Bausteinen zusammengefasst. Jede Kommune hat die Möglichkeit, sich individuell eine maximal 3-tägige Inhouse-Schulung aus verschiedenen Digitalisierungs-Bausteinen bedarfsgerecht zusammenstellen.

    Inhouse-Schulungen werden von folgenden Bildungsträgern angeboten:

    • Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg
    • Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien Baden-Württemberg (Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg)

    Um gefördert zu werden, müssen Sie als Gemeinde, Stadt oder Stadt- beziehungsweise Landkreis einen Weitergabevertrag mit dem Städtetag Baden-Württemberg abschließen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Online Weitergabevertrag Inhouse Schulung

    Zuständige Stelle

    Stabsstelle Digitalisierung des Städtetags Baden-Württemberg

    Stabsstelle Digitalisierung

    Hausanschrift

    Königstraße 2
    70173 Stuttgart
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie haben sich mit einer oder mehreren Kommunen für die Schulung zusammengeschlossen und in diesem Förderzeitraum noch an keiner Inhouse-Schulung teilgenommen.

    Förderfähig sind interkommunale Zusammenschlüsse aus mindestens zwei kommunalen Gebietskörperschaften.

    In begründeten Ausnahmefällen kann nach einer Prüfung durch den Zuwendungsempfänger auf Zweckmäßigkeit, insbesondere bezüglich der Anzahl geschulter Mitarbeiter, eine Inhouse-Schulung ohne Zusammenschluss stattfinden. Die übrigen Förderbedingungen haben weiterhin Bestand.

    • Es können bis zu 3 Schulungstage pro Zusammenschluss je Förderzeitraum gefördert werden.
    • Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg als Zuwendungsgeber gewährt Zuwendungen für diesen Zuwendungszweck als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Bei der Inhouse-Schulung entspricht das 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 1.700 pro Schulungstag.

    Verfahrensablauf

    • Melden Sie sich mit Ihrem Behördenkonto an.
    • Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.
    • Geben Sie die Mitglieder des Zusammenschlusses an.
    • Erfolgt die Antragstellung nicht in einem interkommunalen Zusammenschluss geben Sie bitte lediglich Ihre eigenen Angaben an.
      Achtung: Nur mit Ausnahmegenehmigung möglich! Auswahlmöglichkeit ist im Formular vorhanden.
    • Wählen Sie den gewünschten Bildungsträger aus.
    • Unabhängig davon, ob 3 Schulungstage am Stück oder zeitversetzt einzeln gebucht werden sollen oder gebucht wurden, ist nur der Abschluss eines Weitergabevertrages notwendig.
    • Schicken Sie den Weitergabevertrag online ab.
    • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
    • Beim Vorliegen aller förderrechtlichen Voraussetzungen erhalten Sie eine Servicekonto-Nachricht mit Ihren Angaben und den Vertragsinhalten. Zudem erhalten Sie die benötigte Inhouse-ID für die Anmeldung bei den Bildungsträgern.
    • Nach Erhalt der ID können Sie mit den Bildungsträgern für eine gemeinsame Schulungsterminfindung und Inhaltsabsprache Kontakt aufnehmen.
    • Die Bildungsträger stellen Ihnen bei Angabe einer ID eine reduzierte Gebühr in Rechnung. Bitte bezahlen Sie diese Rechnung direkt beim Bildungsträger.

    Weitere Auskünfte und Beratung zum Abschluss des Weitergabevertrages erhalten Sie bei der Stabstelle Digitalisierung des Städtetag Baden-Württemberg (E-Mail: digitallotsen@staedtetag-bw.de).

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel 5 bis 10 Kalendertage

    Hinweise

    Angestoßen wurde das Förderprogramm von den Kommunalen Landesverbänden. Das Innenministerium fördert es im Rahmen der Digitalisierungsstrategie digital@bw.

    Vertiefende Informationen

    Übersicht der Bausteine für eine Inhouse-Schulung und detaillierter Verfahrensablauf des Förderprogramms Inhouse-Schulungen

    Rechtsgrundlage

    Allgemeine Verwaltungsvorschriften Finanzministerium zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO)

    • § 44 Absatz 1 Nummer 12

    Freigabevermerk

    28.10.2024 Städtetag Baden-Württemberg

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