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Zuwendungen beantragen für Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule oder Angebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung

    Zuwendungsbetrag bei der Verlässlichen Grundschule: pro Gruppe und Schuljahr EUR 652,00 für jede betreute Wochenstunde, maximal EUR 9.780.

    Zuwendungsbetrag bei der flexiblen Nachmittagsbetreuung: pro Gruppe und Schuljahr EUR 379,00 und jede betreute Wochenstunde, maximal EUR 5.685.

    Sie müssen sie vollständig dazu verwenden, um

    • Ihren Betreuungsbetrieb zu finanzieren beziehungsweise
    • Ihre finanziellen Ausfälle durch die soziale Gestaltung der Elternbeiträge zu decken.

    Die Zuwendungen können erhalten:

    • öffentliche Schulträger
    • freie Träger (z. B. Kirchen, Elternvereine, Fördervereine oder Sportvereine)

    Ausgenommen von der Förderung sind:

    • Betreuungsangebote, die bereits Förderungen nach anderen Vorschriften erhalten. Das gilt z. B. für das Jugendbegleiter-Programm oder für die Förderung durch die Kommune nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz.
    • Betreuungsgruppen an Internaten und Heimen im Sinne von § 28 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg
    • Schülerinnen und Schüler von Ganztagsschulen nach § 4a Schulgesetz und von Gemeinschaftsschulen nach § 8 a Schulgesetz

    Derzeitiger Stand:

    Das Land Baden-Württemberg hat die Landesförderung zum Schuljahr 2021/2022 für kommunale Betreuungsangebote erhöht. Es erfolgte somit eine Anpassung an den Nominallohnindex (Personalkostensätze).

    Onlineantrag und Formulare

    • Verlässliche Grundschule - Anträge auf Zuwendungen

    Zuständige Stelle

    das Regierungspräsidium

    Regierungspräsidium Stuttgart

    Hausanschrift

    Ruppmannstraße 21
    70565 Stuttgart
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 0711 904-0
    Fax 0711 904-11190
    E-Mail poststelle@rps.bwl.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Pro Gruppe können höchstens 15 Stunden wöchentlich bezuschusst werden.
    • Für jede Gruppe muss mindestens eine eigene Betreuungsperson zur Verfügung stehen.
    • Freie Träger erhalten die Zuwendung nur, wenn sie als gemeinnützig anerkannt sind.
    • Es können nur die tatsächlich an Schultagen geleisteten Betreuungsstunden bezuschusst werden.
    • Bei Verlässlicher Grundschule: Der tägliche Zeitrahmen beträgt einschließlich Unterricht und Pausen bis zu sechs Stunden. Die Betreuungszeit endet spätestens ums 14:00 Uhr. Bei flexibler Nachmittagsbetreuung: Die Zuwendungen werden nur für die am Nachmittag geleistete Betreuungszeit an Schultagen gewährt. Der Nachmittag beginnt frühestens um 12:00 Uhr und die Betreuungszeit endet spätestens um 17:30 Uhr.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Zuwendung schriftlich beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium. Alternativ können Sie es im Kultusportal herunterladen. Sie können es persönlich abgeben oder schriftlich übermitteln.

    Der Zuschuss wird frühestens ab März des laufenden Schuljahres durch Bewilligungsbescheid festgesetzt.

    Tipp: Sie haben mehrere Betreuungsgruppen an verschiedenen Standorten eingerichtet? Dann können Sie die Zuwendungen ab dem zweiten Jahr des Bestehens der Gruppe in einem Sammelantrag beantragen. Das Antragsformular "Sammelantrag" erhalten Sie auch beim zuständigen Regierungspräsidium. Alternativ können Sie es im Kultusportal herunterladen.

    Fristen

    • für Gruppen, die Sie zu Beginn eines Schuljahres weiterführen oder neu einrichten und die spätestens in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien ihren Betrieb aufnehmen:
      • Stellen Sie den Antrag frühestens ab 15. November des laufenden Schuljahres.
      • Bis spätestens 31. Dezember soll der Antrag beim Regierungspräsidium vorliegen.
    • für Gruppen, die Sie während des Schuljahres einrichten:
      • Sie können den Zuschuss zwei Monate nach Aufnahme des Betreuungsangebots, frühestens am 15. November des laufenden Schuljahres, beantragen.

    Erforderliche Unterlagen

    Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.

    Kosten

    keine

    Hinweise

    Haben Sie eine Gruppe während eines Schuljahres eingerichtet? Für Gruppen, die im September eingerichtet werden, wird der komplette Jahreszuschuss gewährt. Für Gruppen, welche im Oktober eingerichtet werden, verringert sich der Zuwendungsbetrag um ein Zwölftel und für Gruppen, die erst im November eingerichtet wurden um zwei Zwölftel des Zuwendungsbetrags.

    Vertiefende Informationen

    • Internetauftritt des Kultusministeriums Baden-Württemberg
    • Schülerinnen- und Schülerbetreuung

    Rechtsgrundlage

    • Förderrichtlinie des Kultusministeriums
    • § 28 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG) (Zuschüsse für Schulen an anerkannten Heimen für Minderjährige und Berufsbildungswerken)
    • § 4 a Schulgesetz (SchG) (Ganztagsschulen an Grundschulen sowie den Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen) )
    • § 8 a Schulgesetz (Gemeinschaftsschule)

    Freigabevermerk

    05.03.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

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