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Breitbandvorhaben – Fördermittel abrechnen

    Das Land fördert den kommunalen Breitbandausbau in Baden-Württemberg über ein originäres Landesförderprogramm und eine Mitfinanzierung zum Förderprogramm des Bundes.

    Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines technologieneutralen und zukunftsfähigen Gigabitausbaus in Baden-Württemberg.

    Über die folgenden Onlineanträge können die durch die Bewilligungsstelle des Landes bewilligten Fördermittel abgerechnet werden.

    Onlineantrag und Formulare

    • Breitbandförderung - Auszahlungsanträge

    Zuständige Stelle

    Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, Referat 43 Digitale Infrastruktur

    Ref 43 - Digitale Infrastruktur [Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg]

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Str. 41
    70173 Stuttgart
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (Kontaktdaten Kompetenzzentrum Breitbandausbau:) +49 711 2313736
    Telefon (Kontaktdaten Kompetenzzentrum Breitbandausbau:) +49 711 2313738
    Telefon +49 711 2313793
    Telefon (Kontaktdaten Auszahlungsstelle:) +49 711 2313793
    E-Mail Auszahlung-Breitband@im.bwl.de
    E-Mail (Kontaktdaten für allgemeine Anfragen:) breitband@im.bwl.de

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Zuwendungsempfänger sind in Baden-Württemberg befindliche Gebietskörperschaften und Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft.

    Bewilligte Vorhaben sind Maßnahmen, die nach:

    • der Breitbandförderung des Landes (VwV Breitbandförderung 2015 und VwV Breitbandförderung 2019)
    • dem Weiße-Flecken-Förderprogramm des Bundes• dem Graue-Flecken-Förderprogramm des Bundes
    • der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes

    gefördert und für die ein entsprechender Zuwendungsbescheid des Landes ergangen sind.

    Allgemeine Voraussetzungen eines Mittelabrufs:

    • Gültiger Zuwendungsbescheid: Mittelabrufe können nur für bereits bewilligte Vorhaben gestellt werden.
    • Ein Mittelabruf von bis zu 90 Prozent der Zuwendung ist möglich, sofern in ausreichender Höhe zuwendungsfähige Ausgaben vorliegen. Die restlichen 10 Prozent der Zuwendung werden erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
    • Die ausgezahlten Mittel sind innerhalb von drei Monaten nach der Auszahlung für den Zuwendungszweck zu verwenden.

    Für den Mittelabruf in der originären Landesförderung gilt zusätzlich:

    • Bagatellgrenze: Die bewilligte Zuwendung muss mehr als 25.000 EUR und der durch den Mittelabruf beantragte Auszahlungsbetrag mindestens 10.000 Euro betragen.

    Für den Mittelabruf / Verwendungsnachweis in der Bundesmitfinanzierung gilt zusätzlich:

    • Erst zahlt der Bund, dann das Land: Bevor ein Mittelabruf beim Land beantragt werden kann, muss zunächst die Mittelanforderung beim Bund eingereicht, von diesem geprüft und ausgezahlt worden sein. Gleiches gilt beim Verwendungsnachweis in der Mitfinanzierung des Landes zur Bundesförderung. Auch hier muss zunächst der Verwendungsnachweis beim Bund eingereicht, von diesem geprüft und ausgezahlt worden sein.

    Notwendige Anlagen: siehe „Erforderliche Unterlagen“

    Verfahrensablauf

    Originäre Landesförderung:

    Mittelabruf

    • Auszahlungsanträge können mit kontinuierlichem Projektfortschritt beim Land eingereicht werden.
    • Dabei sind die Bagatellgrenzen zu beachten: Die bewilligte Zuwendung muss mehr als 25.000 Euro und der durch den Mittelabruf beantragte Auszahlungsbetrag mindestens 10.000 Euro betragen.
    • Dazu füllen Sie das oben verlinkte Abrechnungsformular aus (originäre Landesförderung: Mittelabruf). Dort fügen Sie die erforderlichen Unterlagen (Anlage Abrechnung Landesförderung) als Anlage an. Diese werden automatisch an die zuständige Stelle geschickt.
    • Die Auszahlungsstelle prüft die Mittelanforderung und weist den festgesetzten Betrag zur Auszahlung an.
    • Sie erhalten eine Auszahlungsmitteilung per E-Mail.

    Verwendungsnachweis

    • Der Verwendungsnachweis ist gemäß Nummer 7.1 ANBest-K innerhalb von einem Jahr nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Die Frist ist dem Zuwendungsbescheid bzw. letzten Änderungsbescheid des Landes zu entnehmen.
    • Dazu füllen Sie das oben verlinkte Abrechnungsformular aus (originäre Landesförderung: (Schluss-)Verwendungsnachweis). Dort fügen Sie die erforderlichen Unterlagen als Anlage an. Diese werden automatisch an die zuständige Stelle geschickt.
    • Die notwendigen Anlagen sind unter „Erforderliche Unterlagen“ zusammengefasst. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid.
    • - Die Auszahlungsstelle prüft den Verwendungsnachweis und weist den festgesetzten Betrag zur Schlusszahlung an.
    • Sie erhalten einen Festsetzungsbescheid mit Auszahlungsmitteilung per E-Mail.

    Mitfinanzierung des Landes zur Bundesförderung:

    Mittelabruf

    • Auszahlungsanträge können beim Land eingereicht werden, sobald über den jeweiligen Auszahlungsantrag beim Bund entschieden wurde. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid des Landes.
    • Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach Entscheidung des Bundes über die jeweilige Mittelanforderung, beim Land einen Mittelabruf entsprechend des Projektfortschrittes zu beantragen.
    • Dazu füllen Sie das oben verlinkte Abrechnungsformular aus (Bundesmitfinanzierung: Mittelabruf). Dort fügen Sie die erforderlichen Unterlagen als Anlage an. Diese werden automatisch an die zuständige Stelle geschickt.
    • Die Auszahlungsstelle prüft die Mittelanforderung und weist den festgesetzten Betrag zur Auszahlung an.
    • Sie erhalten eine Auszahlungsmitteilung per E-Mail.

    Verwendungsnachweis

    • Der Verwendungsnachweis ist gemäß Nummer 6.1 ANBest-Gk innerhalb von einem Jahr nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Die Frist ist dem Zuwendungsbescheid bzw. letzten Änderungsbescheid des Landes zu entnehmen.
    • Dazu füllen Sie das oben verlinkte Abrechnungsformular aus (Bundesmitfinanzierung: (Schluss-)Verwendungsnachweis). Dort fügen Sie die erforderlichen Unterlagen als Anlage an. Diese werden automatisch an die zuständige Stelle geschickt.
    • Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Nachweis der Schlusszahlung des Bundes (Ergebnismitteilung oder Feststellungsbescheid des Bundes) sowie einem Nachweis der Öffentlichkeitsarbeit. Gegebenenfalls gelten in Ihrem Fall ebenfalls die Vorgaben nach den GIS-NBest BW. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid.
    • Die Auszahlungsstelle prüft den Verwendungsnachweis und weist den festgesetzten Betrag zur Schlusszahlung an.
    • Sie erhalten einen Festsetzungsbescheid mit Auszahlungsmitteilung per E-Mail.

    Fristen

    Regelt der Zuwendungsbescheid des Landes.

    Erforderliche Unterlagen

    Originäre Landesförderung:

    Mittelabruf:

    • Vollständige Anlage Abrechnung Landesförderung als PDF

    Verwendungsnachweis:

    • Vollständige Anlage Abrechnung Landesförderung als PDF
    • Dokumentationsbescheinigung vom LGL- Nachweis der Öffentlichkeitsarbeit (für Zuwendungsbescheide ab 11/2020 gilt das Hinweisblatt Öffentlichkeitsarbeit)
    • Für Zuwendungsbescheide ab 01.11.2019: Geodaten nach GIS-NBest BW

    Mitfinanzierung des Landes zur Bundesförderung:

    Mittelabruf:

    • Auszahlungsschreiben und Zahlungsanweisung des Bundes

    Verwendungsnachweis:

    • Ergebnismitteilung oder Feststellungsbescheid des Bundes
    • Nachweis der Öffentlichkeitsarbeit
    • Gegebenenfalls Geodaten nach den GIS-NBest BW

    Kosten

    keine

    Hinweise

    Wir wollen die kommunalen Zuwendungsempfänger so gut es geht bei der Fördermittelabrechnung unterstützen! Daher haben wir zusätzlich ein Hinweisblatt für das Erstellen von Mittelabrufen und Verwendungsnachweisen veröffentlicht. Dieses enthält neben Ausfüllhinweisen zum Abrechnungsformular auch Tipps zur Vermeidung von Nachforderungen. Bei Fragen zur Fördermittelabrechnung können Sie sich gerne an Auszahlung-Breitband@im.bwl.de oder an 0711/231-3793 wenden.

    Vertiefende Informationen

    Informationen zum Breitbandförderprogramm des Landes

    Downloadbereich des Landes: Verwaltungsvorschriften, Leitfäden, Fachdokumente und Anwendungshilfen zur Mitfinanzierung der Bundesförderung

    Downloadbereich des Landes: Verwaltungsvorschriften, Leitfäden, Fachdokumente und Anwendungshilfen zur originären Landesförderung

    Rechtsgrundlage

    Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30. Januar 2019

    Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023
    Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021

    Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30. Januar 2019

    Freigabevermerk

    12.03.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

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