• Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
  • Suche
Logo: Stadt Böblingen (Link zur Startseite)
  • Bürger & Service
    • Bürgerservices
      • Ämter, Abteilungen & Dienstleistungen
      • Satzungen & Verordnungen
      • Standorte
      • Beratung/Unterstützung
      • Brennholzverkauf
    • Bürgerdialog
      • BürgerNah
      • Bürgerreferat
      • Beteiligungsplattform
      • Mängelmelder
    • Bürgerstiftung
    • Bauen & Wohnen
      • Gutachterausschuss
      • Bauleitplanung
      • Wohnungswesen
      • Mietspiegel
      • Bauplatzbörse
    • Stadtarchiv
      • Aufgaben
      • Bestände
      • Benutzung
      • Abgabe
      • Führungen und Publikationen
      • Stadtgeschichte
  • Verwaltung & Politik
    • Aktuelles
      • Aktuelle Pressemeldungen
      • Social Media ohne Konto
      • Top News
      • Amts- und Mitteilungsblatt
      • Öffentliche Bekanntmachungen
    • Stadtverwaltung
      • Bürgermeister*in
      • Standorte
      • Stadtteil Dagersheim
      • Digitalisierung
      • Beteiligungsmanagement
    • Politik
      • Gemeinderat
        • Ortschaftsrat
      • Jugendgemeinderat
      • Haushaltsplan
    • Presse
    • Karriere
      • Stellenangebote & Berufswelten
      • Ausbildung & Praktikum
      • Benefits & Warum wir
  • Leben & Lernen
    • Jugend
      • Jugendhäuser
      • Jugendleitercard
      • Förderung Träger (Waldheim und Jugenderholung)
      • Jugendgemeinderat
    • Familie
      • Familie und Kinder
    • Bildung & Betreuung
      • Kindertagesbetreuung
      • Schulen
      • Musik- und Kunstschule
      • Stadtbibliothek
      • Volkshochschule
      • Weiteres für alle Generationen
    • Senior*innen
      • Offene Städtische Seniorenarbeit
      • Fachstelle Leben im Alter (LiA)
      • Spendenfonds Leben im Alter (LiA)
      • Städtischer Seniorenplan
      • Seniorenbeirat
    • Ehrenamt & Engagement
      • Ihre Möglichkeiten
      • Kommende Termine Aktuelles
      • Fachstelle BE
      • Sozialpreis
      • Vereine
    • Soziales
      • Beratungsstellen
      • Unterstützung
      • Inklusion
        • Behindertenbeauftragte
      • Integration
      • Gleichstellungsbeauftragte
  • Freizeit & Kultur
    • Veranstaltungskalender
      • Veranstaltungshighlights
      • Stadtteiltreffs & Arbeitskreise
    • Kultur
      • Museen und Galerie
      • Stadtgeschichte
      • Musik Theater Kleinkunst
      • Kulturstrategie
    • Aktiv & Erholung
      • Spiel-, Bolz-, Grillplätze
      • Mineraltherme und Bäder
      • Ausflugsziele und Naherholung
      • Fitness und Sport
        • Spaziergänge
        • Bewegungsparcours
      • Wandern und Radfahren
    • Stadterleben
      • Stadtführungen und Rundgänge
      • Stadtgutschein BB-Card
      • Schlemmen und Bummeln
      • Fairtrade-Town
      • Märkte
      • Übernachten
      • BB-Shop
      • Newsletter und Broschüren
    • Vereine & Kirchen
      • Vereinsverzeichnis
      • Service für Vereine
    • Jugend
      • Jugendhäuser
  • Stadt & Wirtschaft
    • Stadtportrait
      • Interaktive Stadtkarte
      • Stadtmonitor
      • Unser Stadtleitbild
      • Stadtteile und Stadttreffs
      • Stadtgeschichte
      • Zahlen & Fakten
      • Partnerstädte
      • Europabüro
        • Netzwerkarbeit
        • Europapolitik/ AG Europa
        • Gestalten Sie die EU mit!
    • Wirtschaft
      • Wirtschaftsförderung
      • Wirtschaftsregion
      • Wirtschafts- und Digitalstandort
      • Gewerbeflächen
      • Gründungen
      • Kooperationen und Partner
      • Stadtmarketing Böblingen e.V.
      • Businessfrühstück und Beteiligungsformate
    • Stadtentwicklung
      • Innenstadtentwicklung
      • Ortsentwicklung Dagersheim
      • Entwicklung Schloßberg
      • Entwicklung Flugfeld
      • Weitere Projekte
      • Thematische Konzepte
      • Bauleitplanung
      • Bauen & Wohnen
  • Mobilität & Klima
    • Mobilität & Verkehr
      • Baustellen
      • Baustellen & Sperrungen Meldungen
      • Planungen & Konzepte
      • Fuß & Rad
      • Bus & Bahn
      • Auto & Parken
    • Klima & Nachhaltigkeit
      • Klimaschutz
        • Klimaneutralitätskonzept
      • Klimaanpassung
      • Kommunale Wärmeplanung
      • Energetische Gebäudesteckbriefe
      • Nachhaltige Mobilität
      • Förderung & Beratung
      • BlitzBlank
    • Natur & Umwelt
      • Luftschadstoffmessungen
      • Lärmaktionsplan
      • Wald- und Stadtgrün
        • Gehölze
        • Blühflächen
        • Insektenschutz
        • Jagdverpachtung
Menü
  • Startseite
  • Bürger & Service
  • Bürgerservices
  • Behördenwegweiser
  • Verfahren und Dienstleistungen
Leistungen
Alphabetisches Register überspringen
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Entschädigung bei der Tierseuchenkasse beantragen

    Vom Land und der Tierseuchenkasse erhalten Sie Entschädigungen für tiergesundheitsrechtlich angeordnete Maßnahmen und Tierverluste.

    Die Entschädigungen richten sich nach den Vorschriften des Tiergesundheitsgesetzes.

    Tierhalterinnen und Tierhalter können Entschädigungszahlungen für privat, beruflich oder gewerblich gehaltene Tiere folgender Tierarten erhalten:

    • Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere
    • Rinder (einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel)
    • Schweine
    • Schafe
    • Ziegen
    • Geflügel
    • Gehegewild
    • Bienen
    • Fische

    Grundlage für die Höhe der Entschädigung ist der allgemeine Wert des Tieres.
    Dies ist der Geldbetrag (ohne Mehrwertsteuer), den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Tier am Tag des Schadens zu erwerben.
    Grundlage sind beispielsweise die Preise der Zuchtviehmärkte.
    Der Wert des Tieres ändert sich nicht, wenn das Tier erkrankt ist, weil es beispielsweise an einer Seuche leidet.
    Nach dem Tiergesundheitsgesetz gelten je nach Tierart unterschiedliche Höchstsätze pro Tier.

    Verluste bei Fischen werden entschädigt, wenn sie bei beim Auftreten exotischer Fischseuchen auf amtliche Anordnung getötet werden müssen und die sonstigen tiergesundheitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Onlineantrag und Formulare

    • Tierseuchenkasse Baden-Württemberg - Entschädigung / Beihilfe von der Tierseuchenkasse

    Zuständige Stelle

    • für die Antragstellung: die untere Tiergesundheitsbehörde (Veterinäramt)
      Veterinäramt ist,
      • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: das Bürgermeisteramt
      • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
    • für die Bearbeitung und Auszahlung der Entschädigung: die Tierseuchenkasse
    Landratsamt Böblingen

    Hausanschrift

    Parkstraße 16
    71034 Böblingen
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 07031 663-0
    Fax 07031 663-1483
    E-Mail posteingang@lrabb.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden
    Tierseuchenkasse Baden-Württemberg

    Hausanschrift

    Hohenzollernstr. 10
    70178 Stuttgart
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 0711 9673621
    Fax 0711 9673700
    E-Mail info@tsk-bw.de

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Als Tierhalterin oder Tierhalter

    • müssen Sie bei Ihrer Meldung an die Tierseuchenkasse die korrekte Anzahl der Tiere angegeben haben,
    • müssen Sie die Beiträge zur Tierseuchenkasse pünktlich bezahlt haben,
    • müssen Sie den Ausbruch der Tierseuche unverzüglich gemeldet haben,
    • dürfen Sie gegen keine Gesetze verstoßen haben (z.B. gegen Verfütterungsverbote von bestimmten Substanzen) und
    • dürfen Sie zum Zeitpunkt des Kaufes der Tiere nicht gewusst haben, dass die Tiere mit Seuchenerregern infiziert sind.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen sofort die für Sie zuständige untere Tiergesundheitsbehörde (Veterinäramt) informieren, wenn Sie eine Seuche vermuten.

    Die Amtstierärztin oder der Amtstierarzt nehmen die Ermittlungen auf und stellen gegebenenfalls den Ausbruch der Tierseuche fest.
    Sie ermitteln dabei auch den Wert der betroffenen Tiere. Zudem ordnen sie die erforderlichen Maßnahmen an, um die Seuche zu tilgen.
    Eine solche Maßnahme ist zum Beispiel die Schlachtung oder Tötung einzelner Tiere oder des ganzen Bestandes und die Reinigung und Desinfektion des Stalles beziehungsweise des Standortes der Tiere.

    Nachdem Sie die angeordneten tiergesundheitsrechtlichen Maßnahmen erfüllt haben, können Sie Ihren Antrag beim Veterinäramt einreichen.

    Das Antragsformular steht Ihnen auch auf der Internetseite der Tierseuchenkasse zum Download zur Verfügung.

    Die Amtstierärztin oder der Amtstierarzt leiten Ihren Antrag mitsamt der Ermittlungsergebnisse an die Tierseuchenkasse weiter.

    Die Tierseuchenkasse setzt die Entschädigung fest und zahlt sie aus.

    Fristen

    Sie müssen den vollständigen Antrag spätestens 30 Tage nach der Tötung der Tiere bei der zuständigen Stelle einreichen.
    Wurde der ganze Bestand getötet, müssen Sie den Antrag spätestens 30 Tage nach Tötung des letzten Tieres abgeben.

    Erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Entschädigung
    • Nachweis der Seuche
    • Dokumentation des Tierverlustes

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    wenige Wochen

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    Tierseuchenkasse

    Rechtsgrundlage

    • § 4 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) (Anzeigepflicht)
    • §§ 15 ff. Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) (Entschädigung für Tierverluste)
    • Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes und anderer tiergesundheitsrechtlicher Vorschriften (Tiergesundheitsausführungsgesetz - TierGesAG)

    Freigabevermerk

    13.09.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

    Logo: Stadt Böblingen (Link zur Startseite)

    Unsere Hausanschrift

    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Stadtverwaltung Böblingen
    Marktplatz 16
    71032 Böblingen
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail stadt@boeblingen.de
    Telefon 07031 669-0

    Unsere Social-Media-Kanäle

    • *ib*instagram*ib*Instagram
    • *ib*facebook*ib*Facebook
    • *ib*square-linkedin*ib*LinkedIn
    • *ib*hashtag*ib*Ohne Anmeldung Social Media sehen

    Standorte

    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Bürgeramt Böblingen
    Neues Rathaus - Ebene U 2
    Marktplatz 16
    71032 Böblingen
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail buergeramt@boeblingen.de
    Telefon 07031 669-9900

    zur Terminvereinbarung

    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Bezirksamt Dagersheim
    Albert-Schweitzer Str. 2
    71034 Böblingen
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail dagersheim@boeblingen.de
    Telefon 07031 6691322

    zur Terminvereinbarung

    Wo muss ich hin?

    Diese und weitere Standorte

    Schnelleinstiege

    • *i*calendar*i*Veranstaltungskalender
    • *i*scroll*i*Öffentliche Bekanntmachungen
    • *i*triangle-exclamation*i*Mängelmelder
    • *i*location-dot*i*Standorte
    • *i*house-heart*i*Grundsteuer
    • *i*teddy-bear*i*Kitas
    • *i*heart*i*Engagement
    • Datenschutz
    • Impressum
    • Leichte Sprache
    • Gebärdensprache
    • Barrierefreiheit
    • Cookie-Einstellungen
    made by Komm.ONE