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Wohnraumförderung - Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen beantragen

    Als Privatperson können Sie im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutzten Wohnraum erhalten.

    Die Förderung erfolgt durch Darlehen sowie durch Zuschüsse. Die Darlehen sind zeitlich begrenzt im Zins vergünstigt.

    Sie müssen als Genossenschaftsmitglied von dem geförderten genossenschaftlichen Wohnrecht für einen bestimmten Zeitraum Gebrauch machen.

    Zuständige Stelle

    • in Landkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt
    • in Stadtkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Bürgermeisteramt des Bauortes
    Landratsamt Böblingen

    Hausanschrift

    Parkstraße 16
    71034 Böblingen
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 07031 663-0
    Fax 07031 663-1483
    E-Mail posteingang@lrabb.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Förderung sind vor allem:

    • Das Gesamtjahreseinkommen darf die für Ihren Haushalt maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreiten.
    • Ihr Haushalt darf nicht bereits über angemessenen eigenen Wohnraum verfügen.
    • Der künftige Wohnraum muss sich im festgelegten Fördergebiet befinden.
    • Die künftige Wohnungsgröße muss angemessen sein.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Förderung bei der zuständigen Stelle (Wohnraumförderungsstelle) beantragen. Die Antragsvordrucke erhalten Sie bei der Wohnraumförderungsstelle oder über das Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank). Vollständige und förderfähige Anträge leitet die Wohnraumförderungsstelle der L-Bank zur weiteren Bearbeitung zu.

    Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben. Die L-Bank hilft Ihnen unter der Telefonnummer 0800/150-3030 (kostenlos aus dem deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und –provider; Mo. – Fr. 8.00 bis 16.30 Uhr) vor allem auch bei Finanzierungsfragen.

    Achtung: Mit dem Vorhaben dürfen Sie in der Regel erst nach der schriftlichen Förderzusage der L-Bank beginnen. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt zur Ablehnung der Förderung, außer die zuständige Stelle stimmt diesem zu.

    Fristen

    Es besteht grundsätzlich keine Antragsfrist.

    Erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag müssen Sie einige Unterlagen beifügen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie bspw. im Antragsvordruck auf der Homepage der L-Bank oder erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Kosten

    In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

    Hinweise

    Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ein Rechtsanspruch kann erst durch eine Förderzusage der Bewilligungsstelle (L-Bank) begründet werden.

    Vertiefende Informationen

    • Informationen des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg zum Wohnraumförderungsprogramm Wohnungsbau BW 2022
    • Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)

    Rechtsgrundlage

    Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zum Förderprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg 2022 (VwV-Wohnungsbau BW 2022)

    Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)

    Durchführungshinweise zum Landeswohnraumförderungsgesetz

    Hinweise des Ministeriums für Städte und Gemeinden zur Änderung des LWoFG (Stand: 11.08.2025)

    Freigabevermerk

    27.02.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

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