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Fahreignungsregister

Darin stehen rechtskräftige Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Sie werden bepunktet und nach einer bestimmten Zeit gelöscht.

Punkt-Gewichtung

  • 1 Punkt für verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten
  • 2 Punkte für besonders verkehrssicherheitssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel mit einem Fahrverbot verbunden sind, und für Straftaten mit Bezug zur Verkehrssicherheit
  • 3 Punkte für Straftaten mit Bezug zur Verkehrssicherheit, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben

Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem

  • bis 3 Punkte: Erfassung im Register
    Andere Maßnahmen gegen Sie werden nicht ergriffen. Sie haben die Möglichkeit, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen, um so 1 Punkt abbauen zu können.
  • 4 oder 5 Punkte: Ermahnung
    Dazu erhalten Sie eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar als Hilfestellung zur Verbesserung Ihrer individuellen Fahreignung besuchen können. Dafür erhalten Sie einen Abzug von 1 Punkt. Ein Punktabzug wird generell nur einmal in fünf Jahren gewährt.
  • 6 oder 7 Punkte: schärfere Verwarnung und Hinweis, dass Ihnen bei weiteren Verstößen der Entzug der Fahrerlaubnis droht.
    Auch hier werden Sie auf die Möglichkeit hingewiesen, freiwillig ein Fahreignungsseminar zu besuchen. Ein Punktabzug ist auf dieser Stufe nicht mehr möglich.
  • ab 8 Punkten: Entziehung der Fahrerlaubnis

Diese Gewichtung und die darauf abgestuften Maßnahmen gewährleisten die Gleichbehandlung aller im Straßenverkehr auffällig gewordenen Personen.

Den verkehrspädagogischen Teil eines Fahreignungsseminars führen Fahrlehrer oder Fahrlehrerinnen durch, die eine entsprechende Erlaubnis besitzen. Sie lernen das Straßenverkehrsrecht und verkehrssicheres Verhalten.
Im verkehrspsychologischen Teil wird Ihr Fahrverhalten analysiert. Ziel ist, das Verhalten im Sinne der Verkehrssicherheit zu korrigieren. Ihn führen Verkehrspsychologen oder Verkehrspsychologinnen durch, die eine entsprechende Erlaubnis besitzen.

Löschung

Die einmal eingetragenen Punkte werden nach einer bestimmten Zeit aus dem Fahreignungsregister gestrichen und sind nicht mehr nachvollziehbar:

  • bei verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt): zweieinhalb Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung
  • bei besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten und bei Straftaten mit Bezug zur Verkehrssicherheit ohne Entziehung der Fahrerlaubnis (2 Punkte): fünf Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung
  • bei Straftaten mit Bezug zur Verkehrssicherheit und Entziehung der Fahrerlaubnis (3 Punkte): zehn Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung

Vertiefende Informationen

  • Fahreignungsregister - Kraftfahrt-Bundesamt
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen

Rechtsgrundlage

Straßenverkehrsgesetz (StVG):

  • § 4 Fahreignungs-Bewertungssystem
  • § 28 Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters
  • § 29 Tilgung der Eintragung

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):

  • § 40 Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
  • Anlage 13 Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Freigabevermerk

Verkehrsministerium Baden-Württemberg 30.10.2025

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