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  • Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt

Die Bekämpfung häuslicher Gewalt ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung Baden-Württemberg. Schon seit vielen Jahren verbessert die Landesregierung die Unterstützungsmöglichkeiten und baut Hilfsnetzwerke, vor allem für die Betroffenen von häuslicher Gewalt aus.

Von Gewalt betroffene Personen können rund um die Uhr niederschwellig Hilfe erlangen.

Die Landesregierung setzt sich mit dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg 2.0 für die Verwirklichung folgender Ziele ein:

  • Täter und Täterinnen in die Verantwortung zu nehmen,
  • Opfer zu schützen und
  • die Perspektive auf ein Leben ohne Gewalt zu unterstützen.

Eine schnelle und wirkungsvolle Maßnahme in dem System der Hilfe- und Unterstützungsmaßnahmen ist dabei der polizeiliche Wohnungsverweis. Das bedeutet, der Täter oder die Täterin muss die Wohnung für einen bestimmten Zeitraum verlassen.

Seit dem Jahr 2015 besteht zwischen der Polizei Baden-Württemberg und dem Opferschutzverein Weißer Ring e.V. eine Kooperationsvereinbarung, um für die Betroffenen direkt nach der Tat zügig und unkompliziert eine Nachversorgung zu gewährleisten.

Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind oder denen Gewalt droht, können vorübergehend in Frauen- und Kinderschutzhäusern unterkommen. Diese sind rund um die Uhr geöffnet und bieten Schutz und Beratung für Frauen und deren Kinder.
Weitergehend können sie sich an eine Fachberatungsstelle gegen häusliche Gewalt oder eine Interventionsstelle wenden.

Tipps:

  • Das bundesweite, kostenlose Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen informiert rund um die Uhr unter der Telefonnummer 116016 darüber, welche Rechte Betroffenen bei häuslicher Gewalt zustehen und wohin diese sich wenden können, um Hilfe und Beratung zu erhalten. Die Beratung ist anonym und kann in 18 Sprachen erfolgen.
    Auch das Gebärdendolmetschen ist problemlos möglich.
    Die Beratung läuft über Telefon, E-Mail oder im Chat.
    Das Hilfetelefon verfügt über die Übersicht aller Frauen- und Kinderschutzhäuser sowie Beratungsstellen in Baden-Württemberg.
    Es kann bei der Suche nach einem passenden Angebot unterstützen.
    An das Hilfetelefon können sich sowohl Betroffene als auch Fachleute oder Personen wenden, die nicht direkt selbst betroffen sind, aber Unterstützung oder Hilfe beim Bekanntwerden von Gewalt benötigen.
  • Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt an Männern ist von Montag bis Donnerstag zwischen 8-13 Uhr und 15-20 Uhr sowie freitags von 8-15 Uhr erreichbar. Kontakt kann auch per E-Mail an beratung@maennerhilfetelefon.de oder über das Kontaktformular aufgenommen werden.
  • Bei Verletzungen sollten mögliche Spuren im besten Fall in einer der Gewaltambulanz jeweils an den Rechtsmedizinischen Instituten der Universitätskliniken in Heidelberg, Freiburg, Stuttgart oder Ulm gesichert werden. Die Spurensicherung kann verfahrensunabhängig und anonym ohne das Hinzuziehen der Polizei erfolgen. Durch die Aufbewahrung der Spuren kann die Entscheidung für eine Anzeige auch erst zu einem späteren Zeitpunkt fallen.
  • Auch die Polizei bietet hilfreiche Informationen zum Wohnungsverweis bei häuslicher Gewalt oder zu weiteren Gewaltformen an.

Vertiefende Informationen

  • Wohnungsverweis erwirken
  • Informationen zum Wohnungsverweis bei häuslicher Gewalt der Polizei
  • Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
  • Bundesweites, kostenloses Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
  • Portal "gewaltschutz.info"
  • Hilfs- und Schutzangebote für von Gewalt betroffene Frauen
  • Neue Broschüre zum Wohnungsverweis in Fällen häuslicher Gewalt
  • Frauenhaussuche
  • Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg 2.0
  • Übersicht zu den Einrichtungen für von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen und Männer sowie den Gewaltambulanzen in Baden-Württemberg

Rechtsgrundlage

Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG):

  • § 30a (Wohnungsverweis, Rückkehrverbot, Betretungsverbot, Kontaktverbot, Annäherungsverbot, Beratungsverpflichtung, Datenübermittlung in Fällen häuslicher Gewalt)

Zugehörige Leistungen

  • Frauen- und Kinderschutzhaus - Unterbringung in Anspruch nehmen
  • Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Anordnung beantragen
  • Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Wohnungsüberlassung verlangen
  • Häusliche Gewalt - Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken

Freigabevermerk

17.07.2026 Innen- und Sozialministerium Baden-Württemberg

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