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  • Stimmabgabe

Stimmabgabe

In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. In Einzelfällen kann der Landeswahlleiter oder die Landeswahlleiterin einen früheren Beginn der Wahlzeit festlegen.

Wenn Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie von Ihrer Wohnortgemeinde eine Wahlbenachrichtigung, der Sie die Anschrift und Öffnungszeiten Ihres Wahllokals entnehmen können.
Die Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass sollten Sie zum Wahllokal mitbringen.

Hinweis: Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.

Sie können schon vor dem Wahltag Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben.

Stimmabgabe

Der Stimmzettel enthält für die Wahl in den Wahlkreisen die Namen der Bewerber und Bewerberinnen sowie bei Wahlvorschlägen von Parteien außerdem den Namen der Partei.

Für die Wahl nach Landeslisten enthält der Stimmzettel die Namen der Parteien. Die Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagwahl im jeweiligen Bundesland erreicht haben. Die übrigen Parteien schließen sich in alphabetischer Reihenfolge an. Auf dem Stimmzettel finden Sie auch die Namen der ersten fünf Bewerber und Bewerberinnen der zugelassenen Landeslisten.

Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge richtet sich nach der Reihenfolge der entsprechenden Landeslisten. Abschließend werden die Wahlvorschläge für Einzelbewerber und Einzelbewerberinnen aufgeführt.

Sie haben insgesamt zwei Stimmen:

  • eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisbewerbers oder einer Wahlkreisbewerberin (linke Seite des Stimmzettels) und
  • eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste (rechte Seite des Stimmzettels).

Nähere Informationen über das Wahlsystem zum Deutschen Bundestag können Sie in dem Kapitel "Sitzverteilung" nachlesen. Bei der Stimmabgabe wird auf dem Stimmzettel für jede Stimme jeweils ein Kreuz (x) in den Kreis neben dem Wahlvorschlag eingetragen.

Hinweis: Auf dem Stimmzettel sind Änderungen der Wahlvorschläge nicht erlaubt. Sie führen dazu, dass Ihre Stimme ungültig wird. Es dürfen also keine Streichungen von Personen vorgenommen werden. Auch das Hinzufügen von Kommentaren oder Vorbehalten ist nicht zulässig.

Bei der Urnenwahl falten Sie den Stimmzettel nach der Stimmabgabe so, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Es werden keine Wahlumschläge verwendet.


Wahlteilnahme von Menschen mit Behinderung

Die Gemeinde teilt mit, welche Wahlräume barrierefrei (behinderten-/rollstuhlgerecht) sind. Einen Hinweis, wo Sie Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel erhalten können, finden Sie auch auf der Wahlbenachrichtigung. Erkundigen Sie sich im Zweifel frühzeitig danach.

Wenn Ihr zugewiesenes Wahllokal nicht barrierefrei ist, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Gemeindeverwaltung einen Wahlschein zu beantragen und damit entweder in einem anderen, barrierefreien Wahllokal oder durch Briefwahl zu wählen.

Sollten Sie aufgrund Ihrer körperlichen Beeinträchtigung Ihre Stimme nicht alleine abgeben oder nicht lesen können, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Wahl (im Wahllokal oder auch bei der Briefwahl) von einer Person Ihres Vertrauens helfen zu lassen.

Blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können eine Stimmzettelschablone verwenden, die durch die Blinden- und Sehbehindertenverbände hergestellt und über diese auch bezogen werden kann.

Tipp: Im Wahllokal können Sie auch ein Mitglied des Wahlvorstands um Hilfe bitten.

Vertiefende Informationen

  • Wahlschein beantragen
  • Wahlberechtigt: Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)?

Zugehörige Leistungen

  • Wahlschein beantragen

Freigabevermerk

16.07.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

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