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Vertrauliche Geburt

Die vertrauliche Geburt ist ein Angebot für Frauen, die ihre Schwangerschaft und die Geburt geheim halten möchten.

Sie hilft dabei, heimliche oder unsichere Geburten zu vermeiden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Rechte des Kindes berücksichtigt werden.

 

Vor der Geburt:

Sie sollten zuerst eine Beratungsstelle aufsuchen.

Die Beratungsstelle nimmt Ihre Personalien auf, verschließt diese sicher und leitet sie dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu. Die Informationen werden als Herkunftsnachweis für das Kind verwahrt. Es darf sie im Regelfall einsehen, wenn es 16 Jahre alt geworden ist. Nur das Kind darf den Herkunftsnachweis einsehen.

Nach der Aufnahme Ihrer persönlichen Daten können Sie ein Pseudonym wählen. Die Beratungsstelle unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Alle weiteren Beteiligten erfahren nur das von Ihnen gewählte Pseudonym.

Die Beratungsstelle organisiert für Sie unter diesem Pseudonym die Geburt in einer Klinik oder bei einer Hebamme. Zudem leitet die Beratungsstelle die von Ihnen gewählten Vornamen für das Kind dorthin weiter.

Außerdem teilt die Beratungsstelle dem am Geburtsort zuständigen Jugendamt den voraussichtlichen Geburtstermin, den gewünschten Vornamen und das Pseudonym mit. Somit kann sich das Jugendamt sofort nach der Geburt um das Kind kümmern.

 

Nach der Geburt:

Nach der Geburt teilen die Klinik oder die Hebamme der zuständigen Beratungsstelle sowie dem Standesamt Geburtsdatum und -ort des Kindes sowie den gewünschten Vornamen mit. Es wird in allen Punkten Vertraulichkeit sichergestellt und nur Ihr gewähltes Pseudonym verwendet, mit dem Vermerk, dass es sich um eine vertrauliche Geburt handelt.

Auf der Grundlage dieser Angaben trägt das Standesamt das Kind in das Geburtenregister ein und stellt eine Geburtsurkunde aus.

Im Anschluss werden der beurkundete Name des Kindes und Ihr Pseudonym an das BAFzA weitergeleitet. Dort können diese Informationen mit dem Herkunftsnachweis zusammengeführt werden.

 

Kosten:

Sie müssen für die vertrauliche Geburt sowie die Vor- und Nachsorge nichts bezahlen. Die entsprechenden Kliniken oder Hebammen rechnen direkt mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ab. Auch für die umfassende Beratung entstehen Ihnen keine Kosten.

Vertiefende Informationen

  • Informationsbroschüre des Bundesfamilienministeriums
  • Informationsseite des Bundesfamilienministeriums mit Informationen in leichter Sprache, mehrsprachigen Flyern, Ablaufschaubildern, Formularen und hilfreichen Dokumenten
  • Unter der Nummer 0800 40 40 020 bietet ein Hilfetelefon anonym, kostenfrei und rund um die Uhr Hilfe und Unterstützung. Die Nummer erscheint nicht auf dem Einzelverbindungsnachweis. Das Angebot ist barrierefrei und mehrsprachig. Bei Bedarf werden Dolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscherinnen von den Beraterinnen des Hilfetelefons hinzugeschaltet.
  • Daneben gibt es eine Chat- und E-Mail-Beratung über die Webseite www.hilfetelefon-schwangere.de.

Freigabevermerk

23.04.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

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