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Vertrauliche Geburt

Das Verfahren der vertraulichen Geburt unterstützt Sie, wenn Sie Ihre Schwanger- und Mutterschaft geheim halten möchten.

Es soll einsame und heimliche Geburten vermeiden. Gleichzeitig werden die Rechte des Kindes sowie des Vaters berücksichtigt.

Vor der Geburt:

Sie müssen eine Beratungsstelle aufsuchen.

Die Beratungsstelle nimmt Ihre Personalien auf, verschließt diese sicher in einem Umschlag und leitet sie dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu. Es verwahrt den Umschlag als Herkunftsnachweis für das Kind. Es darf ihn im Regelfall einsehen, wenn es 16 Jahre alt geworden ist.

Nach der Aufnahme Ihrer persönlichen Daten können Sie ein Pseudonym wählen. Die Beratungsstelle vermittelt Sie unter diesem Pseudonym an eine Klinik oder eine zur Leistung der Geburtshilfe berechtigte Person, in der Regel eine Hebamme.

Zudem leitet die Beratungsstelle die von Ihnen gewählten Vornamen für das Kind dorthin weiter.

Weiterhin teilt sie dem am Geburtsort zuständigen Jugendamt den voraussichtlichen Geburtstermin, den gewünschten Vornamen und das Pseudonym mit. Somit kann sich das Jugendamt sofort nach der Geburt um das Kind kümmern.

Nach der Geburt:

Die Geburt wird medizinisch betreut und unter dem gewählten Pseudonym dokumentiert.

Nach der Geburt teilen die Klinikleitung oder die Hebamme der zuständigen Beratungsstelle Geburtsdatum und -ort des Kindes mit. Diese Daten, Ihr Pseudonym und die für das Kind gewünschten Vornamen werden an das Standesamt weitergeleitet mit dem Vermerk, dass es sich um eine vertrauliche Geburt handelt.

Auf der Grundlage dieser Angaben trägt das Standesamt das Kind in das Geburtenregister ein und stellt eine Geburtsurkunde aus.

Im Anschluss werden der beurkundete Name des Kindes und Ihr Pseudonym an das BAFzA weitergeleitet. Das BAFzA, das den von der Beratungsstelle übersandten Herkunftsnachweis verwahrt, kann diesen dadurch dem Kind zuordnen.

Kosten:

Sie müssen für die vertrauliche Geburt sowie die Vor- und Nachsorge nichts bezahlen. Auch für die umfassende Beratung entstehen Ihnen keine Kosten.

Die Kliniken beziehungsweise Träger der Einrichtungen, in denen Geburt und Geburtshilfe stattgefunden haben können die anfallenden Kosten gegenüber dem Bund geltend machen. Dies gilt auch für alle anderen, die an der vertraulichen Geburt beteiligt waren. Der Bund wird dabei vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben BAFzA vertreten.

Vertiefende Informationen

  • Informationsbroschüre des Bundesfamilienministeriums
  • Informationsseite des Bundesfamilienministeriums mit Informationen in leichter Sprache, mehrsprachigen Flyern, Ablaufschaubildern, Formularen und hilfreichen Dokumenten

Unter der Nummer 0800 40 40 020 bietet ein Hilfetelefon anonym, kostenfrei und rund um die Uhr Hilfe und Unterstützung. Die Nummer erscheint nicht auf dem Einzelverbindungsnachweis. Das Angebot ist barrierefrei und mehrsprachig. Bei Bedarf werden Dolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscherinnen von den Beraterinnen des Hilfetelefons hinzugeschaltet.

Daneben gibt es eine Chat- und E-Mail-Beratung über die Webseite www.hilfetelefon-schwangere.de.

Freigabevermerk

29.10.2024Sozialministerium Baden-Württemberg

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