• Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
  • Suche
Logo: Stadt Böblingen (Link zur Startseite)
  • Bürger & Service
    • Bürgerservices
      • Ämter, Abteilungen & Dienstleistungen
      • Satzungen & Verordnungen
      • Standorte
      • Beratung/Unterstützung
      • Brennholzverkauf
    • Bürgerdialog
      • BürgerNah
      • Bürgerreferat
      • Beteiligungsplattform
      • Mängelmelder
    • Bürgerstiftung
    • Bauen & Wohnen
      • Gutachterausschuss
      • Bauleitplanung
      • Wohnungswesen
      • Mietspiegel
      • Bauplatzbörse
    • Stadtarchiv
      • Aufgaben
      • Bestände
      • Benutzung
      • Abgabe
      • Führungen und Publikationen
      • Stadtgeschichte
  • Verwaltung & Politik
    • Aktuelles
      • Aktuelle Pressemeldungen
      • Social Media ohne Konto
      • Top News
      • Amts- und Mitteilungsblatt
      • Öffentliche Bekanntmachungen
    • Stadtverwaltung
      • Bürgermeister*in
      • Standorte
      • Stadtteil Dagersheim
      • Digitalisierung
      • Beteiligungsmanagement
    • Politik
      • Gemeinderat
        • Ortschaftsrat
      • Jugendgemeinderat
      • Haushaltsplan
    • Presse
    • Karriere
      • Stellenangebote & Berufswelten
      • Ausbildung & Praktikum
      • Benefits & Warum wir
  • Leben & Lernen
    • Jugend
      • Jugendhäuser
      • Jugendleitercard
      • Förderung Träger (Waldheim und Jugenderholung)
      • Jugendgemeinderat
    • Familie
      • Familie und Kinder
    • Bildung & Betreuung
      • Kindertagesbetreuung
      • Schulen
      • Musik- und Kunstschule
      • Stadtbibliothek
      • Volkshochschule
      • Weiteres für alle Generationen
    • Senior*innen
      • Offene Städtische Seniorenarbeit
      • Fachstelle Leben im Alter (LiA)
      • Spendenfonds Leben im Alter (LiA)
      • Städtischer Seniorenplan
      • Seniorenbeirat
    • Ehrenamt & Engagement
      • Ihre Möglichkeiten
      • Kommende Termine & Aktuelles
      • Fachstelle BE
      • Sozialpreis
      • Vereine
    • Soziales
      • Beratungsstellen
      • Unterstützung
      • Inklusion
        • Behindertenbeauftragte
      • Integration
      • Gleichstellungsbeauftragte
  • Freizeit & Kultur
    • Veranstaltungskalender
      • Veranstaltungshighlights
      • Stadtteiltreffs & Arbeitskreise
    • Kultur
      • Museen und Galerie
      • Musik Theater Kleinkunst
      • Kulturstrategie
      • Stadtgeschichte
    • Aktiv & Erholung
      • Spiel-, Bolz-, Grillplätze
      • Mineraltherme und Bäder
      • Ausflugsziele und Naherholung
      • Fitness und Sport
        • Spaziergänge
        • Bewegungsparcours
      • Wandern und Radfahren
    • Stadterleben
      • Stadtführungen und Rundgänge
      • Schlemmen und Bummeln
      • Stadtgutschein BB-Card
      • Märkte
      • Übernachten
      • BB-Shop
      • Newsletter und Broschüren
    • Vereine & Kirchen
    • Jugend
      • Jugendhäuser
  • Stadt & Wirtschaft
    • Stadtportrait
      • Interaktive Stadtkarte
      • Stadtmonitor
      • Unser Stadtleitbild
      • Stadtteile und Stadttreffs
      • Stadtgeschichte
      • Zahlen & Fakten
      • Partnerstädte
      • Europabüro
        • Netzwerkarbeit
        • Europapolitik/ AG Europa
        • Gestalten Sie die EU mit!
    • Wirtschaft
      • Wirtschaftsförderung
      • Wirtschaftsregion
      • Wirtschafts- und Digitalstandort
      • Gewerbeflächen
      • Gründungen
      • Kooperationen und Partner
      • Stadtmarketing Böblingen e.V.
      • Businessfrühstück und Beteiligungsformate
    • Stadtentwicklung
      • Innenstadtentwicklung
      • Ortsentwicklung Dagersheim
      • Entwicklung Schloßberg
      • Entwicklung Flugfeld
      • Weitere Projekte
      • Thematische Konzepte
      • Bauleitplanung
      • Bauen & Wohnen
  • Mobilität & Klima
    • Mobilität & Verkehr
      • Baustellen
      • Baustellen & Sperrungen Meldungen
      • Planungen & Konzepte
      • Fuß- und Radverkehr
      • Bus & Bahn
      • Auto & Parken
    • Klima & Nachhaltigkeit
      • Klimaschutz
        • Klimaneutralitätskonzept
      • Klimaanpassung
      • Kommunale Wärmeplanung
      • Energetische Gebäudesteckbriefe
      • Förderung & Beratung
      • BlitzBlank
    • Natur & Umwelt
      • Luftschadstoffmessungen
      • Lärmaktionsplan
      • Wald- und Stadtgrün
        • Gehölze
        • Blühflächen
        • Insektenschutz
        • Jagdverpachtung
Menü
  • Startseite
  • Bürger & Service
  • Bürgerservices
  • Behördenwegweiser
  • Lebenslagen
  • Wahlen und Bürgerbeteiligung
  • Europawahl
  • Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)

Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)

Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen.
Jeder Wahlberechtigte, jede Wahlberechtigte verfügt über eine Stimme, mit der ein Listenvorschlag einer Partei oder einer sonstigen politischen Vereinigung gewählt werden kann.

Für die Europawahl sind Sie wahlberechtigt und können wählen, wenn Sie Deutscher oder Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten
    a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
    b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
    eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und
  • im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wahlberechtigt sind auch Deutsche, die bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen am Wahltag in einem Land außerhalb der Europäischen Union leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht gemeldet sind, wenn sie

  • sobald sie 14 Jahre alt geworden sind, mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung gehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Als Deutscher oder Deutsche sind Sie vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Sie das Wahlrecht infolge Richterspruchs nicht besitzen.

Als Staatsangehöriger oder Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates (Unionsbürger oder Unionsbürgerin) sind Sie wahlberechtigt, wenn Sie in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten. Zudem müssen Sie am Wahltag die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie Deutsche. Jede Wählerin und jeder Wähler darf nur einmal wählen und muss sich daher entscheiden, ob die Stimme im Herkunftsland oder in Deutschland abgegeben wird.

Als Unionsbürger oder Unionsbürgerin sind Sie vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn

  • auf Sie der oben genannte Ausschlussgrund für Deutsche zutrifft oder
  • Sie in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht besitzen.

Wählerverzeichnis

In das Wählerverzeichnis werden nur wahlberechtigte Personen eingetragen. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und dass jeder Wahlberechtigte nur einmal wählt.

In Deutschland lebende und gemeldete wahlberechtigte Deutsche werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie mit Hauptwohnsitz angemeldet sind.
Die Daten für das Wählerverzeichnis stammen aus den Daten der Meldebehörde zu einem festgelegten Zeitpunkt. Entscheidender Stichtag für die Europawahl ist der 42. Tag vor der Wahl.
Sie erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag von Ihrer Wohnsitzgemeinde eine Wahlbenachrichtigung.

Die übrigen wahlberechtigten Deutschen werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl, werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung einsehen. Spätestens am Tag vor der Wahl, aber nicht früher als drei Tage vor der Wahl, wird das Wählerverzeichnis abgeschlossen. Danach wird die Zahl der Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbezirks festgestellt.

Als wahlberechtigter Unionsbürger oder wahlberechtigte Unionsbürgerin werden Sie in das Wählerverzeichnis nur eingetragen, wenn Sie einen Antrag gestellt haben.
Den Antrag ("Antrag eines Unionsbürgers auf Eintragung in das Wählerverzeichnis") müssen Sie spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl stellen.
Sind Sie auf Ihren Antrag hin bereits bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Europawahl in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, werden Sie bei künftigen Europawahlen automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Wahlteilnahme bei Umzug

Sind Sie als wahlberechtigter Deutscher oder wahlberechtigte Deutsche innerhalb der letzten drei Monate vor dem Wahltag innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umgezogen, ist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis ausschlaggebend, in welcher Gemeinde Sie am Stichtag gemeldet waren.

Erfolgt der Umzug innerhalb derselben Gemeinde, ist eine "Umtragung" in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks nicht möglich.

Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen und im Wählerverzeichnis der alten Gemeinde eingetragen sind, aber in der neuen Gemeinde wählen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können in der neuen Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies ist nur bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl möglich.
  • Wenn Ihre neue Wohnung im gleichen Land- oder Stadtkreis liegt, können Sie bei der alten Gemeinde einen Wahlschein beantragen und damit in einem Wahllokal Ihrer neuen Gemeinde wählen.
  • Sie können bei Ihrer alten Gemeinde einen Wahlschein beantragen und durch Briefwahl Ihre Stimme abgeben.

Entsprechendes gilt für wahlberechtigte Unionsbürger und Unionsbürgerinnen, wenn sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, nachdem sie den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben.

Vertiefende Informationen

Ziehen Sie als wahlberechtigter Deutscher oder wahlberechtigte Deutsche aus der Bundesrepublik Deutschland fort oder kehren Sie in die Bundesrepublik Deutschland zurück, beachten Sie auch die Informationen der zugeordneten Leistung "Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die im Ausland leben, beantragen".

Rechtsgrundlage

Grundgesetz (GG):

  • Artikel 116 Abs. 1 Deutsche Staatsangehörigkeit

Europawahlgesetz (EuWG):

  • §§ 6 - 6a Wahlrecht

Europawahlordnung (EuWO):

  • §§ 14 - 23 Wählerverzeichnis

Zugehörige Leistungen

  • Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die im Ausland leben, beantragen
  • Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die in Deutschland leben, beantragen
  • Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern beantragen
  • Wahlschein beantragen

Freigabevermerk

17.04.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Logo: Stadt Böblingen (Link zur Startseite)

Unsere Hausanschrift

Adresse in mein Adressbuch übernehmen
Stadtverwaltung Böblingen
Marktplatz 16
71032 Böblingen
OpenStreetMap
Fahrplanauskunft
E-Mail stadt@boeblingen.de
Telefon 07031 669-0

Unsere Social-Media-Kanäle

  • *ib*instagram*ib*Instagram
  • *ib*facebook*ib*Facebook
  • *ib*square-linkedin*ib*LinkedIn
  • *ib*hashtag*ib*Ohne Anmeldung Social Media sehen

Standorte

Adresse in mein Adressbuch übernehmen
Bürgeramt Böblingen
Neues Rathaus - Ebene U 2
Marktplatz 16
71032 Böblingen
OpenStreetMap
Fahrplanauskunft
E-Mail buergeramt@boeblingen.de
Telefon 07031 669-9900

zur Terminvereinbarung

Adresse in mein Adressbuch übernehmen
Bezirksamt Dagersheim
Albert-Schweitzer Str. 2
71034 Böblingen
OpenStreetMap
Fahrplanauskunft
E-Mail dagersheim@boeblingen.de
Telefon 07031 6691322

zur Terminvereinbarung

Wo muss ich hin?

Diese und weitere Standorte

Schnelleinstiege

  • *i*calendar*i*Veranstaltungskalender
  • *i*scroll*i*Öffentliche Bekanntmachungen
  • *i*triangle-exclamation*i*Mängelmelder
  • *i*location-dot*i*Standorte
  • *i*house-heart*i*Grundsteuer
  • *i*teddy-bear*i*Kitas
  • *i*heart*i*Engagement
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Leichte Sprache
  • Gebärdensprache
  • Barrierefreiheit
  • Cookie-Einstellungen
made by Komm.ONE