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Befähigungsschein für die Durchführung von Begasungen mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln beantragen oder verlängern

    Für jede Begasung hat der Arbeitgeber eine verantwortliche Person zu bestellen. Diese Person muss Inhaber eines Befähigungsscheins sein (Befähigungsscheininhaber). Der Befähigungsschein kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

    Mit diesem Antrag ist außerdem die Verlängerung eines bereits vorhandenen Befähigungsscheins möglich.

    Zuständige Stelle

    Das für den Sitz des Unternehmens örtlich zuständige Regierungspräsidium.

    Regierungspräsidium Stuttgart

    Hausanschrift

    Ruppmannstraße 21
    70565 Stuttgart
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 0711 904-0
    Fax 0711 904-11190
    E-Mail poststelle@rps.bwl.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Für die Erteilung eines Befähigungsscheines müssen sie:

    • mindestens 18 Jahre alt sein
    • über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation verfügen
    • die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen (zum Nachweis beantragen Sie bitte ein Führungszeugnis nach Belegart OB)
    • physisch und psychisch geeignet sein
    • eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgang nachweisen
    • die für die sichere Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie den Befähigungsschein für die Durchführung von Begasungen beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach. Sie erhalten einen Anerkennungsbescheid. Im Rahmen des Antrags wird das Geburtsdatum der sachkundigen Person abgefragt. Die sachkundige Person muss mindestens 18 Jahre alt sein. Sie können den Antrag frühestens einen Monat vorher einreichen.

    Fristen

    Vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen. Eine Verlängerung ist rechtzeitig vor dem Ablauf der Geltungsdauer zu beantragen.

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung des Befähigungsscheins werden die folgenden Unterlagen benötigt:

    • Angaben zur antragstellenden und sachkundigen Person (falls abweichend),
    • Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation,
    • Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) (nicht älter als ein Jahr),
    • Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgang; Sachkundenachweis für die Begasung),
    • gegebenenfalls Nachweis der Sprachkenntnisse,
    • Angaben zu den Begasungsverfahren und -mitteln.

    Kosten

    100 bis 1.500 EUR für die Erteilung

    100 bis 750 EUR für die Verlängerung

    Hinweise

    Der Befähigungsschein wird für höchstens sechs Jahre erteilt. Die Geltungsdauer kann um jeweils sechs Jahre verlängert werden, wenn nachgewiesen wird, dass

    • die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind und
    • der Befähigungsscheininhaber vor Ablauf der Geltungsdauer einen Fortbildungslehrgang absolviert hat.

    Der Befähigungsschein kann widerrufen werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.

    Rechtsgrundlage

    Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV):

    • § 15d Absatz 4 Besondere Anforderungen bei Begasungen

    Anhang I (zu § 8 Absatz 8, § 11a Absatz 1 bis 6, § 12 Absatz 1 und 4, § 15 Absatz 3, § 15c Absatz 2 und 3, § 15d Absatz 1, 3, 4, 6 und 7, § 15f Absatz 2, § 15g Absatz 2) Besondere Vorschriften für bestimmte Gefahrstoffe und Tätigkeiten:

    • Nummer 4.5 Befähigungsschein

    Freigabevermerk

    09.05.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

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