• Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
  • Suche
Logo: Stadt Böblingen (Link zur Startseite)
  • Bürger & Service
    • Bürgerservices
      • Ämter, Abteilungen & Dienstleistungen
      • Satzungen & Verordnungen
      • Standorte
      • Beratung/Unterstützung
      • Brennholzverkauf
    • Bürgerdialog
      • BürgerNah
      • Bürgerreferat
      • Beteiligungsplattform
      • Mängelmelder
    • Bürgerstiftung
    • Bauen & Wohnen
      • Gutachterausschuss
      • Bauleitplanung
      • Wohnungswesen
      • Mietspiegel
      • Bauplatzbörse
    • Stadtarchiv
      • Aufgaben
      • Bestände
      • Benutzung
      • Abgabe
      • Führungen und Publikationen
      • Stadtgeschichte
  • Verwaltung & Politik
    • Aktuelles
      • Aktuelle Pressemeldungen
      • Social Media ohne Konto
      • Top News
      • Amts- und Mitteilungsblatt
      • Öffentliche Bekanntmachungen
    • Stadtverwaltung
      • Bürgermeister*in
      • Standorte
      • Stadtteil Dagersheim
      • Digitalisierung
      • Beteiligungsmanagement
    • Politik
      • Gemeinderat
        • Ortschaftsrat
      • Jugendgemeinderat
      • Haushaltsplan
    • Presse
    • Karriere
      • Stellenangebote & Berufswelten
      • Ausbildung & Praktikum
      • Benefits & Warum wir
  • Leben & Lernen
    • Jugend
      • Jugendhäuser
      • Jugendleitercard
      • Förderung Träger (Waldheim und Jugenderholung)
      • Jugendgemeinderat
    • Familie
      • Familie und Kinder
    • Bildung & Betreuung
      • Kindertagesbetreuung
      • Schulen
      • Musik- und Kunstschule
      • Stadtbibliothek
      • Volkshochschule
      • Weiteres für alle Generationen
    • Senior*innen
      • Offene Städtische Seniorenarbeit
      • Fachstelle Leben im Alter (LiA)
      • Spendenfonds Leben im Alter (LiA)
      • Städtischer Seniorenplan
      • Seniorenbeirat
    • Ehrenamt & Engagement
      • Ihre Möglichkeiten
      • Kommende Termine & Aktuelles
      • Fachstelle BE
      • Sozialpreis
      • Vereine
    • Soziales
      • Beratungsstellen
      • Unterstützung
      • Inklusion
        • Behindertenbeauftragte
      • Integration
      • Gleichstellungsbeauftragte
  • Freizeit & Kultur
    • Veranstaltungskalender
      • Veranstaltungshighlights
      • Stadtteiltreffs & Arbeitskreise
    • Kultur
      • Museen und Galerie
      • Musik Theater Kleinkunst
      • Kulturstrategie
      • Stadtgeschichte
    • Aktiv & Erholung
      • Spiel-, Bolz-, Grillplätze
      • Mineraltherme und Bäder
      • Ausflugsziele und Naherholung
      • Fitness und Sport
        • Spaziergänge
        • Bewegungsparcours
      • Wandern und Radfahren
    • Stadterleben
      • Stadtführungen und Rundgänge
      • Schlemmen und Bummeln
      • Stadtgutschein BB-Card
      • Märkte
      • Übernachten
      • BB-Shop
      • Newsletter und Broschüren
    • Vereine & Kirchen
    • Jugend
      • Jugendhäuser
  • Stadt & Wirtschaft
    • Stadtportrait
      • Interaktive Stadtkarte
      • Stadtmonitor
      • Unser Stadtleitbild
      • Stadtteile und Stadttreffs
      • Stadtgeschichte
      • Zahlen & Fakten
      • Partnerstädte
      • Europabüro
        • Netzwerkarbeit
        • Europapolitik/ AG Europa
        • Gestalten Sie die EU mit!
    • Wirtschaft
      • Wirtschaftsförderung
      • Wirtschaftsregion
      • Wirtschafts- und Digitalstandort
      • Gewerbeflächen
      • Gründungen
      • Kooperationen und Partner
      • Stadtmarketing Böblingen e.V.
      • Businessfrühstück und Beteiligungsformate
    • Stadtentwicklung
      • Innenstadtentwicklung
      • Ortsentwicklung Dagersheim
      • Entwicklung Schloßberg
      • Entwicklung Flugfeld
      • Weitere Projekte
      • Thematische Konzepte
      • Bauleitplanung
      • Bauen & Wohnen
  • Mobilität & Klima
    • Mobilität & Verkehr
      • Baustellen
      • Baustellen & Sperrungen Meldungen
      • Planungen & Konzepte
      • Fuß- und Radverkehr
      • Bus & Bahn
      • Auto & Parken
    • Klima & Nachhaltigkeit
      • Klimaschutz
        • Klimaneutralitätskonzept
      • Klimaanpassung
      • Kommunale Wärmeplanung
      • Energetische Gebäudesteckbriefe
      • Förderung & Beratung
      • BlitzBlank
    • Natur & Umwelt
      • Luftschadstoffmessungen
      • Lärmaktionsplan
      • Wald- und Stadtgrün
        • Gehölze
        • Blühflächen
        • Insektenschutz
        • Jagdverpachtung
Menü
  • Startseite
  • Bürger & Service
  • Bürgerservices
  • Behördenwegweiser
  • Verfahren und Dienstleistungen
Leistungen
Alphabetisches Register überspringen
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen anzeigen

    Private und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätze im Sinne des § 156 Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) haben, müssen auf wenigstens 5% der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen.

    Wie viele schwerbehinderte Menschen sie beschäftigen müssen, ist abhängig von der Betriebsgröße. Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, haben sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu zahlen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Berechnung der Ausgleichsabgabe und die Erstellung der Anzeige

    Zuständige Stelle

    • Für die Erklärung der von Ihnen selbst berechneten Ausgleichsabgabe (Selbstveranlagung) ist die für Ihren Betriebssitz zuständige Agentur für Arbeit Meldestelle.
    • Die Zahlung der Ausgleichsabgabe müssen Sie an das Inklusions- und Integrationsamt des Kommunalverbandes für Jugend uns Soziales Baden-Württemberg (KVJS) entrichten. Dazu ist zwingend notwendig, dass Sie das Buchungszeichen im Verwendungszweck angeben.
    Agentur für Arbeit Stuttgart

    Hausanschrift

    Nordbahnhofstraße 30-34
    70191 Stuttgart
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon +08004555500 08004555520
    Fax 0711 920-3883
    Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)

    Hausanschrift

    Lindenspürstraße 39
    70176 Stuttgart
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 0711 6375-0
    E-Mail info@kvjs.de

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie müssen unter folgenden Voraussetzungen die Ausgleichsabgabe zahlen:


    • Mehrere Betriebsteile einesArbeitgebers sind zusammenzufassen.
    • Für Kleinbetriebe bestehen Sonderregelungen (§ 154 SGB IX) bezüglich der Beschäftigungspflicht von Menschen mit Schwerbehinderung:
      • Arbeitgeber mit weniger als 20 Mitarbeitern sind von der Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung ausgenommen.
      • Für Arbeitgeber mit 20 bis 39 Mitarbeitern gilt die Pflicht, mindestens einen Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen.
      • Bei 40 bis 59 Mitarbeitern sind es zwei Pflichtplätze.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Ausgleichsabgabe selbst berechnen und bei der zuständigen Stelle (Agentur für Arbeit) anzeigen. Die Berechnung der Ausgleichsabgabe erfolgt entweder mit Hilfe von Formularen, die Sie bei der Agentur für Arbeit erhalten oder über ein elektronisches Anzeigeverfahren. Dafür steht Ihnen die kostenfreie Software IW-ELAN zur Verfügung.

    Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

    • die Zahl der Arbeitsplätze (gesondert für jeden Betrieb und jede Dienststelle)
    • die Zahl der in den einzelnen Betrieben beschäftigten
      • schwerbehinderte Menschen,
      • Personen, die schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind sowie
      • sonstige anrechnungsfähige Personen
    • Mehrfachanrechnungen (Sie dürfen unter bestimmten Voraussetzungen einen schwerbehinderten Arbeitnehmer beziehungsweise eine schwerbehinderte Arbeitnehmerin auf zwei oder drei Pflichtarbeitsplätze anrechnen)
    • der Gesamtbetrag der geschuldeten Ausgleichsabgabe

    Die Bundesagentur für Arbeit gibt Ihre Angaben an das für Sie zuständige Inklusions- und Integrationsamt weiter.

    Fristen

    Die Ausgleichsabgabe müssen Sie ohne Aufforderung spätestens bis zum 31. März für das vorangegangene Jahr anzeigen und diese bis zu diesem Zeitpunkt an das Inklusions- und Integrationsamt zahlen (spätester Zahlungseingang: 31. März). Wenn Sie später bezahlen, fallen Säumniszuschläge an.

    Erforderliche Unterlagen

    • Verzeichnis der bei Ihnen beschäftigten
      • schwerbehinderten Menschen,
      • Personen, die schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, sowie
      • sonstige anrechnungsfähige Personen
    • Aufstellung der in Abzug gebrachten Werkstattaufträge

    Kosten

    Die Ausgleichsabgabe bei unbesetzten Pflichtarbeitsplätzen beträgt derzeit (für alle ab 01.01.2024)

    1. 140 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis weniger als dem geltenden Pflichtsatz,
    2. 245 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent,
    3. 360 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent,
    4. 720 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 0 Prozent.

    Abweichend davon beträgt die Ausgleichsabgabe je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz für Menschen mit Schwerbehinderung (§ 160 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und Nummer 2 SBG IX):

    1. Für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich weniger als 40 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von weniger als einem Menschen mit Schwerbehinderung 140 Euro.
    2. Für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich weniger als 40 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von null Menschen mit Schwerbehinderung 210 Euro.
    3. Für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich weniger als 60 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von weniger als zwei Menschen mit Schwerbehinderung 140 Euro und bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von null Menschen mit Schwerbehinderung 410 Euro.

    Säumniszuschlag: Für rückständige Beträge der Ausgleichsabgabe erhebt das Inklusions- und Integrationsamt Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent für jeden angefangenen Monat nach der Fälligkeit (ab dem 1. April). Gerät der Arbeitgeber mit der Überweisung der Ausgleichsabgabe mehr als 3 Monate in Verzug, erlässt das Inklusions- und Integrationsamt über die rückständigen Beträge einen Feststellungsbescheid und leitet, falls dieser unberücksichtigt bleibt, die Beitreibung (Mahn- und Vollstreckungsverfahren) ein.

    Hinweise

    Sie können Ihre Zahlungspflicht als Arbeitgeber ganz oder teilweise dadurch erfüllen, dass Sie anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder Blindenwerkstätten Aufträge erteilen. Sie können 50% der Arbeitsleistung (nicht der Sachkosten), die direkt in Ihrem Auftrag (nicht über Dritte) erbracht wurde und bei der eine entsprechende Rechnung ausgewiesen ist (Arbeitsleistung muss separat auf der Rechnung ausgewiesen sein), von der Ausgleichsabgabe abziehen. Die Aufträge müssen im entsprechenden Anzeigejahr von der Werkstatt ausgeführt und von Ihnen bezahlt worden sein. Die Anrechnung erfolgt im Folgejahr.

    Vertiefende Informationen

    • Informationen des Inklusions- und Integrationsamts
    • Ausgleichsabgabe

    Rechtsgrundlage

    Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX):

    • §§ 154 - 162 Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber

    Freigabevermerk

    25.08.2025 Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

    Logo: Stadt Böblingen (Link zur Startseite)

    Unsere Hausanschrift

    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Stadtverwaltung Böblingen
    Marktplatz 16
    71032 Böblingen
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail stadt@boeblingen.de
    Telefon 07031 669-0

    Unsere Social-Media-Kanäle

    • *ib*instagram*ib*Instagram
    • *ib*facebook*ib*Facebook
    • *ib*square-linkedin*ib*LinkedIn
    • *ib*hashtag*ib*Ohne Anmeldung Social Media sehen

    Standorte

    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Bürgeramt Böblingen
    Neues Rathaus - Ebene U 2
    Marktplatz 16
    71032 Böblingen
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail buergeramt@boeblingen.de
    Telefon 07031 669-9900

    zur Terminvereinbarung

    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Bezirksamt Dagersheim
    Albert-Schweitzer Str. 2
    71034 Böblingen
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail dagersheim@boeblingen.de
    Telefon 07031 6691322

    zur Terminvereinbarung

    Wo muss ich hin?

    Diese und weitere Standorte

    Schnelleinstiege

    • *i*calendar*i*Veranstaltungskalender
    • *i*scroll*i*Öffentliche Bekanntmachungen
    • *i*triangle-exclamation*i*Mängelmelder
    • *i*location-dot*i*Standorte
    • *i*house-heart*i*Grundsteuer
    • *i*teddy-bear*i*Kitas
    • *i*heart*i*Engagement
    • Datenschutz
    • Impressum
    • Leichte Sprache
    • Gebärdensprache
    • Barrierefreiheit
    • Cookie-Einstellungen
    made by Komm.ONE