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Bescheinigung des Erwerbs der Kenntnisse im Strahlenschutz beantragen

    Haben Sie eine erfolgreich abgeschlossene sonstige medizinische Ausbildung und möchten in der Strahlentherapie, Nuklearmedizin oder in der Röntgendiagnostik in der Humanmedizin arbeiten? Dann müssen Sie den Erwerb der hierfür erforderlichen Kenntnisse nachweisen.

    Wenn Sie eine erfolgreich abgeschlossene medizinische Ausbildung, wie zum Beispiel zum medizinischen Fachangestellten, haben und beabsichtigen in der Strahlentherapie für die Anwendung am Menschen, in der Nuklearmedizin für die Anwendung am Menschen oder in der Röntgendiagnostik in der Humanmedizin zu arbeiten, benötigen Sie eine Bescheinigung des Erwerbs der Kenntnisse im Strahlenschutz. Die Person, der die Kenntnisse im Strahlenschutz bescheinigt werden soll, oder auch ihr Arbeitgeber kann die Bescheinigung des Erwerbs der Kenntnisse im Strahlenschutz bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen. Mit dem Antrag sind alle notwendigen Nachweise vorzulegen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Bescheinigung des Erwerbs der Kenntnisse im Strahlenschutz beantragen

    Zuständige Stelle

    Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk

    • sich die Arbeitsstelle befindet oder
    • sich der Wohnort der Person befindet, der die Kenntnisse im Strahlenschutz bescheinigt werden soll (nur für den Fall, diese Person beantragt unabhängig von einem Arbeitgeber).
    Regierungspräsidium Stuttgart

    Hausanschrift

    Ruppmannstraße 21
    70565 Stuttgart
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 0711 904-0
    Fax 0711 904-11190
    E-Mail poststelle@rps.bwl.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Die Person, der die Kenntnisse im Strahlenschutz bescheinigt werden soll,

    • verfügt über eine erfolgreich abgeschlossene sonstige medizinische Ausbildung,
    • hat an dem anerkannten Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz in der Strahlentherapie, für die technische Mitwirkung in der Nuklearmedizin oder in der Röntgendiagnostik in der Humanmedizin erfolgreich teilgenommen und
    • (nur für den Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik in der Humanmedizin) kann die erforderliche praktische Erfahrung nachweisen.

    Verfahrensablauf

    • Wenn Ihnen alle notwendigen Nachweise zum Erwerb der Kenntnisse vorliegen, können Sie oder Ihr Arbeitgeber die Bescheinigung des Erwerbs der Kenntnisse im Strahlenschutz bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen.
    • Sie können die Beantragung der Bescheinigung des Erwerbs der Kenntnisse im Strahlenschutz elektronisch oder schriftlich erledigen.
    • Es ist auch möglich, dass die zuständige Behörde an Sie herantritt und Sie auffordert, einen Nachweis der erforderlichen Kenntnisse vorzulegen.
    • Die Behörde prüft die vorgelegten Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über den Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz zu.

    Fristen

    Die erfolgreiche Teilnahme am Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Nachweise über eine erfolgreich abgeschlossene sonstige medizinische Ausbildung
    • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an dem anerkannten Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz in der Strahlentherapie, für die technische Mitwirkung in der Nuklearmedizin oder in der Röntgendiagnostik in der Humanmedizin
    • Nachweise über die praktische Erfahrung (nur für den Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik in der Humanmedizin)

    Kosten

    abhängig vom Einzelfall zwischen 150 EUR und 1.000 EUR

    Hinweise

    Auf der gemeinsamen Homepage der Regierungspräsidien finden Sie das Dokument für die schriftliche Beantragung der Bescheinigung des Erwerbs der Kenntnisse im Strahlenschutz.

    Rechtsgrundlage

    Strahlenschutzgesetz (StrlSchG):

    • § 74 Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz; Verordnungsermächtigungen

    Strahlenschutzverordnung (StrlSchV):

    • § 49 Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde

    Freigabevermerk

    04.12.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

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