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Bewohnerparkausweis beantragen

    Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

    Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorrechtigt.

    Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Anwohnerparkausweis beantragen
    • Bewohnerparkausweis (PDF ausfüllbar)

    Zuständige Stelle

    Die zuständige Straßenverkehrsbehörde

    Es können neben Städten und Gemeinden auch Landratsämter, Große Kreisstädte oder Verwaltungsgemeinschaften für die Ausstellung der Bewohnerparkausweise zuständig sein.

    Ordnungsamt Ausnahmegenehmigungen, Stadt Böblingen [Stadt Böblingen]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
    • Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
      Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.

    Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

    Verfahrensablauf

    Abhängig von der Verfahrensweise der zuständigen Straßenverkehrsbehörde können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich oder elektronisch beantragen. Sobald der Antrag eingegangen ist, überprüft die Straßenverkehrsbehörde, ob alle erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen vorliegen. Anschließend wird ein entsprechender Bescheid erlassen.

    Der Bewohnerparkausweis wird Ihnen abhängig von der örtlichen Verfahrensweise postalisch oder digital zur Verfügung gestellt. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche Unterlagen Sie zur Beantragung vorlegen müssen.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • Führerschein
    • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin

    Kosten

    30 Euro pro Jahr

    Anwohnerzonen

    • Zone 2: Harbigstraße, Hegelstraße, Kleiststraße, Silberweg, Ludwig- Richter- Straße
    • Zone 3: Austraße, Wilhelmstraße, Karlstraße 13, 15, 21,23 und 25
    • Zone 4: Friedensstraße 1-46, Brühlstraße, Maurener Weg 3-27, Tübinger Straße 32-66, Breslauer Straße 3
    • Zone 5: Kurze Straße, Austraße 11

    Ab 01.01.2024 entfallen die bisherigen Parkerleichterungen für E-Fahrzeuge.

    Bitte geben Sie bei einer Verlängerung auch das Kennzeichen im Textfeld an! Danke!

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    • § 45 Absatz 1b Nummer 2a Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

    Jeweilige örtliche Gebührenordnung (soweit vorhanden), ansonsten Gebühren-Nummer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Freigabevermerk

    07.11.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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