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Ehrenamtlich getragener Verkehr im ÖPNV - Pauschale zur Unterstützung beantragen

    Sie bieten einen vollöffentlichen Fahrdienst an?

    Das Verkehrsangebot wird lokal organisiert und ehrenamtlich betrieben?

    Dann können Sie unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Ausgaben vom Land erhalten.

    Die Höhe der Förderung liegt bei 2.000 EUR pro Jahr und antragstellender Institution.

    Zuständige Stelle

    Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

    Referat Ausbaustrategie Öffentliche Mobilität, kommunaler ÖPNV

    Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

    Hausanschrift

    Dorotheenstraße 8
    70173 Stuttgart
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon +49 711 89686-0
    Fax +49 711 89686-9020
    E-Mail Poststelle@vm.bwl.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Zuwendungsfähig sind Kosten, die im Zusammenhang mit dem öffentlichen und ehrenamtlichen Verkehrsangebot stehen.
    • Es erfolgt keine Förderung von Anschaffungs- und Betriebskosten der Fahrzeuge.
    • Gefördert werden Verkehrsangebote mit Bürgerbussen (mit Liniengenehmigung) oder Bürgerrufautos (genehmigungsfreie Verkehre)
    • Die Fahrpläne sind mit dem örtlichen Verkehrsverbund abgestimmt.
    • Die Fahrpläne linienbasierter Verkehrsangebote sind in der elektronischen Fahrplanauskunft des örtlichen zuständigen Verkehrsverbundes oder in der EFA-BW veröffentlicht.
    • Für flexible Verkehre genügt ersatzweise eine Angebotsbeschreibung nach Vorlage im Antragsformular.
    • Die Fahrscheine des örtlichen Verkehrsverbunds sind gegebenenfalls gegen Aufpreis anzuerkennen.

    Verfahrensablauf

    Das Antragsformular und alle weiteren Informationen und Dokumente finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg.

    Sie können die Anträge elektronisch einreichen unter: buergerbus@nvbw.de
    Scannen Sie bei elektronischer Einreichung das Antragsformular mit Unterschrift und weiteren Dokumenten ein.

    Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW),
    Kompetenzzentrum neue ÖPNV-Angebotsformen

    Rosensteinstraße 37B

    70191 Stuttgart

    Die NVBW prüft Ihren Antrag und erstellt einen Prüfvermerk.

    Vom Verkehrsministerium erhalten Sie die Bewilligung in Form eines Bescheides mit der Post übersandt.

    Wenn Sie mit dem Antrag einen Rechtsmittelverzicht erklären, erfolgen die Auszahlungen automatisch jeweils zum 30.09. eines jeden Förderjahres.

    Fristen

    • Der Antragszeitraum ist jährlich vom 1. März bis 30. April.
    • Anträge können Sie für das jeweils laufende Jahr sowie das Folgejahr stellen. Die Antragstellung umfasst zwei Förderjahre.
    • Auszahlung: erfolgt jeweils zum 30.09. eines jeden Förderjahres
      Ein Mittelabruf ist nicht erforderlich.
    • Für den Zwischennachweis sind im zweiten Förderjahr bis spätestens zum 30.06. vorzulegen:
      1. Zahlenmäßiger Nachweis über die Verwendung der Finanzmittel für das erste Förderjahr
      2. Kennzahlen für das erste Förderjahr (zum Beispiel Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge, Anzahl der Fahrer, Anzahl der Haltestellen)
      3. Nachweis über die Fahrplanveröffentlichung
    • Für den Schlussverwendungsnachweis sind im Jahr nach Ablauf des Bewilligungsjahres bis spätestens zum 30.06. vorzulegen:
      1. Zahlenmäßiger Nachweis über die Verwendung der Finanzmittel für das zweite Förderjahr
      2. Kennzahlen für das zweite Förderjahr (zum Beispiel Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge, Anzahl der Fahrer, Anzahl der Haltestellen)
      3. Sachbericht über die gesamte Förderperiode (beide Förderjahre)

    Erforderliche Unterlagen

    Mit jedem Antrag müssen Sie einreichen:

    • Antragsformular mit der Erklärung über die Verwendung der Zuwendungsmittel
    • Nachweis über die Veröffentlichung der Fahrpläne

    Beim Erstantrag müssen Sie einmalig einreichen:

    • Nachweis über den ehrenamtlichen Charakter des Verkehrs
    • Genehmigungsurkunde oder Auskunft zur Genehmigungsfreiheit der zuständigen Genehmigungsbehörde
    • bei Vereinen:
      • Protokoll der Gründungsversammlung und
      • Satzung des Vereins
    • Erklärung zur Anerkennung des ortsüblichen Verbundtarifs

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    • Prüfung der Antragsunterlagen: in der Regel 2 Monate nach Ende der Antragsfrist
    • anschließend Erstellung und Versand des Zuwendungsbescheides: in der Regel 4-6 Wochen
    • anschließend Auszahlung der Finanzmittel: in der Regel zum 30.09. eines jeden Förderjahres

    Hinweise

    Bei Fragen können Sie sich an das Kompetenzzentrum der NVBW wenden: buergerbus@nvbw.de

    Vertiefende Informationen

    Bürgerbusse im Linienverkehr

    Rechtsgrundlage

    Förderrichtlinie "Gemeinschaftsverkehre"

    Freigabevermerk

    20.10.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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