• Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
  • Suche
Logo: Stadt Böblingen (Link zur Startseite)
  • Bürger & Service
    • Bürgerservices
      • Ämter, Abteilungen & Dienstleistungen
      • Satzungen & Verordnungen
      • Standorte
      • Beratung/Unterstützung
      • Brennholzverkauf
    • Bürgerdialog
      • BürgerNah
      • Bürgerreferat
      • Beteiligungsplattform
      • Mängelmelder
    • Bürgerstiftung
    • Bauen & Wohnen
      • Gutachterausschuss
      • Bauleitplanung
      • Wohnungswesen
      • Mietspiegel
      • Bauplatzbörse
    • Stadtarchiv
      • Aufgaben
      • Bestände
      • Benutzung
      • Abgabe
      • Führungen und Publikationen
      • Stadtgeschichte
  • Verwaltung & Politik
    • Aktuelles
      • Aktuelle Pressemeldungen
      • Social Media ohne Konto
      • Top News
      • Amts- und Mitteilungsblatt
      • Öffentliche Bekanntmachungen
    • Stadtverwaltung
      • Bürgermeister*in
      • Standorte
      • Stadtteil Dagersheim
      • Digitalisierung
      • Beteiligungsmanagement
    • Politik
      • Gemeinderat
        • Ortschaftsrat
      • Jugendgemeinderat
      • Haushaltsplan
    • Presse
    • Karriere
      • Stellenangebote & Berufswelten
      • Ausbildung & Praktikum
      • Benefits & Warum wir
  • Leben & Lernen
    • Jugend
      • Jugendhäuser
      • Jugendleitercard
      • Förderung Träger (Waldheim und Jugenderholung)
      • Jugendgemeinderat
    • Familie
      • Familie und Kinder
    • Bildung & Betreuung
      • Kindertagesbetreuung
      • Schulen
      • Musik- und Kunstschule
      • Stadtbibliothek
      • Volkshochschule
      • Weiteres für alle Generationen
    • Senior*innen
      • Offene Städtische Seniorenarbeit
      • Fachstelle Leben im Alter (LiA)
      • Spendenfonds Leben im Alter (LiA)
      • Städtischer Seniorenplan
      • Seniorenbeirat
    • Ehrenamt & Engagement
      • Ihre Möglichkeiten
      • Kommende Termine & Aktuelles
      • Fachstelle BE
      • Sozialpreis
      • Vereine
    • Soziales
      • Beratungsstellen
      • Unterstützung
      • Inklusion
        • Behindertenbeauftragte
      • Integration
      • Gleichstellungsbeauftragte
  • Freizeit & Kultur
    • Veranstaltungskalender
      • Veranstaltungshighlights
      • Stadtteiltreffs & Arbeitskreise
    • Kultur
      • Museen und Galerie
      • Musik Theater Kleinkunst
      • Kulturstrategie
      • Stadtgeschichte
    • Aktiv & Erholung
      • Spiel-, Bolz-, Grillplätze
      • Mineraltherme und Bäder
      • Ausflugsziele und Naherholung
      • Fitness und Sport
        • Spaziergänge
        • Bewegungsparcours
      • Wandern und Radfahren
    • Stadterleben
      • Stadtführungen und Rundgänge
      • Stadtgutschein BB-Card
      • Schlemmen und Bummeln
      • Fairtrade-Town
      • Märkte
      • Übernachten
      • BB-Shop
      • Newsletter und Broschüren
    • Vereine & Kirchen
    • Jugend
      • Jugendhäuser
  • Stadt & Wirtschaft
    • Stadtportrait
      • Interaktive Stadtkarte
      • Stadtmonitor
      • Unser Stadtleitbild
      • Stadtteile und Stadttreffs
      • Stadtgeschichte
      • Zahlen & Fakten
      • Partnerstädte
      • Europabüro
        • Netzwerkarbeit
        • Europapolitik/ AG Europa
        • Gestalten Sie die EU mit!
    • Wirtschaft
      • Wirtschaftsförderung
      • Wirtschaftsregion
      • Wirtschafts- und Digitalstandort
      • Gewerbeflächen
      • Gründungen
      • Kooperationen und Partner
      • Stadtmarketing Böblingen e.V.
      • Businessfrühstück und Beteiligungsformate
    • Stadtentwicklung
      • Innenstadtentwicklung
      • Ortsentwicklung Dagersheim
      • Entwicklung Schloßberg
      • Entwicklung Flugfeld
      • Weitere Projekte
      • Thematische Konzepte
      • Bauleitplanung
      • Bauen & Wohnen
  • Mobilität & Klima
    • Mobilität & Verkehr
      • Baustellen
      • Baustellen & Sperrungen Meldungen
      • Planungen & Konzepte
      • Fuß- und Radverkehr
      • Bus & Bahn
      • Auto & Parken
    • Klima & Nachhaltigkeit
      • Klimaschutz
        • Klimaneutralitätskonzept
      • Klimaanpassung
      • Kommunale Wärmeplanung
      • Energetische Gebäudesteckbriefe
      • Förderung & Beratung
      • BlitzBlank
    • Natur & Umwelt
      • Luftschadstoffmessungen
      • Lärmaktionsplan
      • Wald- und Stadtgrün
        • Gehölze
        • Blühflächen
        • Insektenschutz
        • Jagdverpachtung
Menü
  • Startseite
  • Bürger & Service
  • Bürgerservices
  • Behördenwegweiser
  • Verfahren und Dienstleistungen
Leistungen
Alphabetisches Register überspringen
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Europäischen Mahnbescheid (Europäischen Zahlungsbefehl) beantragen

    Hat Ihr Schuldner oder Ihre Schuldnerin den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat, können Sie ein Europäisches Mahnverfahren durchführen. Das gilt nicht für Dänemark.


    Für Forderungen bis EUR 5.000 kann sich auch das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen empfehlen.

    Mit beiden Verfahren können Sie Forderungen mit grenzüberschreitendem Bezug einfacher, schneller und mit geringeren Kosten durchsetzen.

    Wenn Sie unsicher sind, ob die Verfahren in Ihrem Fall geeignet sind, nutzen Sie den Assistenten.

    Der durch das Europäische Mahnverfahren erlangte Titel wird in der ganzen EU bis auf Dänemark anerkannt.

    Alternativ können Sie weiterhin Ihre Forderung mit den herkömmlichen nationalen Gerichtsverfahren (Zivilklage, gerichtliches Mahnverfahren) geltend machen und auf dieser Grundlage gegen Ihren Schuldner oder Ihre Schuldnerin im Ausland vollstrecken.

    Zuständige Stelle

    im EU-Ausland:

    • in der Regel das im Wohnsitzland des Schuldners oder der Schuldnerin zuständige Gericht,
    • ausschließlich das im Wohnsitzland des Schuldners oder der Schuldnerin zuständige Gericht, wenn die Schuld auf einem Vertrag beruht, den der Schuldner oder die Schuldnerin als Verbraucher geschlossen hat.

    in Deutschland (für Antragstellende mit Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz in anderen EU-Mitgliedstaaten):

    • das Amtsgericht Wedding in Berlin.

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie machen einen Anspruch auf Zahlung einer bestimmbaren Geldsumme geltend und diese ist fällig.
    • Ihr Anspruch beruht auf einem Vertrag.
    • Ihr Zahlungsanspruch ergibt sich aufgrund einer grenzüberschreitenden Rechtssache im Zivil- und Handelsbereich.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Europäischen Zahlungsbefehl mit dem Formular "Formblatt A - Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls" beantragen.

    Das Formblatt erläutert, ob das Europäische Mahnverfahren in Ihrem Fall in Betracht kommt und hilft Ihnen, das richtige Gericht zu finden. Sie müssen die Parteien und Art und Höhe der Forderung sowie die Beweismittel angeben. Sie können den Antrag ohne einen Anwalt stellen.

    Wie, in welcher Sprache und auf welchem Weg Sie den Antrag einreichen können, kann je nach Mitgliedstaat unterschiedlich sein.

    Für Deutschland erhalten Sie weitere Informationen bei dem für das Europäische Mahnverfahren zentral zuständigen Amtsgericht Wedding in Berlin.

    Haben Sie den Antrag ordnungsgemäß gestellt, erlässt das Gericht innerhalb von 30 Tagen den Europäischen Zahlungsbefehl und stellt ihn dem Schuldner oder der Schuldnerin zu. Der Schuldner oder die Schuldnerin kann innerhalb von 30 Tagen Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl einlegen. In diesem Fall wird das Verfahren vor den zuständigen Gerichten gemäß den nationalen Regeln eines Zivilprozesses weitergeführt.

    Achtung: Dadurch können zusätzliche Kosten für Sie entstehen.

    Ohne den Einspruch kann der Europäische Zahlungsbefehl in der ganzen EU außer in Dänemark vollstreckt werden.

    Fristen

    Ihr Zahlungsanspruch sollte noch nicht verjährt sein.

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    Die Gerichtsgebühren des Europäischen Mahnverfahrens und des sich daran eventuell anschließenden Gerichtsverfahrens richten sich nach den nationalen Rechtsvorschriften. In Deutschland hängen die Gebühren von der Höhe Ihrer Forderung ab.

    Hinweise

    Weitere Informationen finden Sie auf dem europäischen Justizportal.

    Vertiefende Informationen

    Auf den Seiten der Europäischen Kommission wird die gerichtliche Zuständigkeit in der EU ausführlich dargestellt.

    Welches Gericht in dem jeweiligen Mitgliedstaat zuständig ist, bestimmt sich nach dem innerstaatlichen Recht.

    Informationen hierzu finden Sie im "Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen" unter dem Stichwort "Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Brüssel I-Verordnung" Wählen Sie dort den Mitgliedstaat aus, in dem der Schuldner oder die Schuldnerin den Wohnsitz hat.

    Ob Sie den Antrag zum Beispiel online, mit der Post oder per Fax übermitteln können, erfahren Sie im "Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen". Wählen Sie dazu einfach auf der rechten Seite den Mitgliedstaat aus, in dem Sie den Antrag einreichen wollen.

    Rechtsgrundlage

    • Verordnung EG Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 (Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens)
    • Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und de Rates vom 12. Dezember 2012 (Gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen)

    Freigabevermerk

    10.09.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

    Logo: Stadt Böblingen (Link zur Startseite)

    Unsere Hausanschrift

    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Stadtverwaltung Böblingen
    Marktplatz 16
    71032 Böblingen
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail stadt@boeblingen.de
    Telefon 07031 669-0

    Unsere Social-Media-Kanäle

    • *ib*instagram*ib*Instagram
    • *ib*facebook*ib*Facebook
    • *ib*square-linkedin*ib*LinkedIn
    • *ib*hashtag*ib*Ohne Anmeldung Social Media sehen

    Standorte

    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Bürgeramt Böblingen
    Neues Rathaus - Ebene U 2
    Marktplatz 16
    71032 Böblingen
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail buergeramt@boeblingen.de
    Telefon 07031 669-9900

    zur Terminvereinbarung

    Adresse in mein Adressbuch übernehmen
    Bezirksamt Dagersheim
    Albert-Schweitzer Str. 2
    71034 Böblingen
    OpenStreetMap
    Fahrplanauskunft
    E-Mail dagersheim@boeblingen.de
    Telefon 07031 6691322

    zur Terminvereinbarung

    Wo muss ich hin?

    Diese und weitere Standorte

    Schnelleinstiege

    • *i*calendar*i*Veranstaltungskalender
    • *i*scroll*i*Öffentliche Bekanntmachungen
    • *i*triangle-exclamation*i*Mängelmelder
    • *i*location-dot*i*Standorte
    • *i*house-heart*i*Grundsteuer
    • *i*teddy-bear*i*Kitas
    • *i*heart*i*Engagement
    • Datenschutz
    • Impressum
    • Leichte Sprache
    • Gebärdensprache
    • Barrierefreiheit
    • Cookie-Einstellungen
    made by Komm.ONE