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Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe - Zuschuss für schulbegleitende Maßnahmen beantragen

    Das Land unterstützt Sprachfördermaßnahmen im Form von schulbegleitenden Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen (HSL). Gefördert werden außerschulische und außerunterrichtliche Angebote für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an zusätzlicher Förderung, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. Im Fokus der Förderung stehen die Schülerinnen und Schüler der Grundschule, der Klassenstufen 5 und 6 (abgesehen vom Gymnasium), der Vorbereitungskurse und -klassen sowie Kinder und Jugendliche, die im schulpflichtigen Alter aus dem Ausland zugezogen sind (sogenannte Seiteneinsteigerinnen bzw. Seiteneinsteiger). Die Maßnahmen sollen die Integration in das deutsche Schulsystem stärken.

    Zuständige Stelle

    die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)

    Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank

    Hausanschrift

    Schlossplatz 10
    76113 Karlsruhe
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 0721 150-0
    Fax 0721 150-1001
    E-Mail info@l-bank.de

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Durchführung einer Sprachfördermaßnahme im Rahmen von außerschulischer und außerunterrichtlicher schulbegleitender HSL für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an zusätzlicher Förderung, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. Eine ausschließliche Hausaufgabenbetreuung oder Nachhilfe ohne Sprachkompetenzförderung ist von der Förderung ausgeschlossen.
    • Fördergruppen mit drei bis fünf förderberechtigten Schülerinnen und Schülern, die in der Regel dieselbe Schule besuchen Mindestgröße zwei Schülerinnen beziehungsweise Schüler bei Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern.
    • Förderberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6
      • der Hauptschule,
      • der Werkrealschule,
      • der Realschule,
      • der Gemeinschaftsschule
      • der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den entsprechenden Bildungsgängen
      • der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt bzw. dem Bildungsgang Lernen
      • sowie Schülerinnen und Schüler anderer Klassenstufen bis maximal Klassenstufe 10, wenn sie in eine Vorbereitungsklasse oder einen Vorbereitungskurs aufgenommen oder sog. Seiteneinsteigerinnen oder Seiteneinsteiger im schulpflichtigen Alter aus dem Ausland zugezogen sind. Schülerinnen und Schüler anderer Schularten können gefördert werden, sofern sie Seiteneinsteigerinnen oder Seiteneinsteiger sind.
    • Die Förderung
      • findet in der Regel in den Räumlichkeiten der Schule statt.
      • soll auf Deutsch durchgeführt werden.
      • berücksichtigt den Bildungsplan sowie den speziellen Sprachförderbedarf der Schülerin bzw. des Schülers.
    • Die Förderung umfasst mindestens 80 Zeitstunden. Geringere Förderumfänge können nur in Ausnahmefällen Zuwendungen erhalten, sofern die Förderung aus zwingenden Gründen nicht während des ganzen Schuljahres erfolgen konnte. Förderumfänge von weniger als 27 Zeitstunden können nicht gefördert.
    • Geeignete juristische und natürliche Personen können Zuwendungen erhalten.
    • Einhaltung der Antragsfristen
    • Der Zuschuss des Kultusministeriums wird als Festbetrag für Fördergruppen gewährt. Eine Fördermaßnahme umfasst in der Regel mindestens 80 Zeitstunden. Geringere Förderumfänge können nur in Ausnahmefällen Zuwendungen erhalten, sofern die Förderung aus zwingenden Gründen nicht während des ganzen Schuljahres erfolgen konnte.
    • Die Zuschusshöhe beträgt abgestuft nach Förderumfang:
      • EUR 350,00 je Fördermaßnahme von 27 bis 53 Zeitstunden
      • EUR 700,00 je Fördermaßnahme von 54 bis 79 Zeitstunden,
      • EUR 850,00 je Fördermaßnahme von 80 bis 119 Zeitstunden,
      • EUR 1.000 je Fördermaßnahme von mehr als 119 Zeitstunden.
    • Förderumfänge von weniger als 27 Zeitstunden können nicht, auch nicht anteilig gefördert werden. Die tatsächliche Höhe der Zuwendungen hängt von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und dem Antragsvolumen ab und wird nach Ablauf der Antragsfrist berechnet.
    • Bitte beachten Sie die Verwaltungsvorschrift „HSL-Richtlinie“ in der jeweiligen Fassung bei Ihrer Antragstellung.

    Verfahrensablauf

    Für einen kommunalen oder freien Träger beziehungsweise als eine natürliche Person müssen Sie die Förderung bei der der zuständigen Stelle beantragen. Nutzen Sie das bei der L-Bank zum Download bereit gestellte Formular mit Anlagen.

    Sie erhalten über die Bewilligung oder die Ablehnung der Förderung einen Bescheid von der L-Bank.

    Die L-Bank zahlt die Zuwendungen frühestens zum 1. Februar des Bewilligungszeitraums aus. Bei einer nachträglichen Gruppenbildung zahlt die L-Bank die Zuwendungen frühestens zum 1. Mai des Bewilligungszeitraums in den Fällen aus.

    Zum Nachweis der bestimmungsgemäßen Verwendung der Zuwendung müssen Sie der L-Bank innerhalb der geltenden Frist einen Verwendungsnachweis vorlegen. Beachten Sie hierzu die von der L-Bank zur Verfügung gestellte Vorlage.

    Fristen

    Regelantragsfrist: 30. November für das laufende Schuljahr

    Frist für Nachanträge (bei Gruppenbildungen bis 1. Februar): 1. März für das laufende Schuljahr

    Vorlage des Verwendungsnachweises: 31. Januar des Folgejahres

    Als Bewilligungszeitraum gilt das jeweilige Schuljahr. Das Schuljahr beginnt zum 1. August eines Jahres und endet zum 31. Juli des Folgejahres.

    Erforderliche Unterlagen

    • HSL-Antragsformular
    • Anlage Fördergrupp
    • Anlage Bestätigung der Schule

    Kosten

    keine

    Hinweise

    Die HSL-Hotline der L-Bank erreichen Sie unter

    • Telefon: 0721 150-3063
    • Fax: 0721 150-773063
    • hsl@l-bank.de

    Vertiefende Informationen

    • Formulare und Unterlagen zur Förderung von HSL-Maßnahmen
    • Alle Formular stehen auf den Online-Seiten der zuständigen Stelle (L-Bank) im Download-Bereich zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage

    Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der außerschulischen und außerunterrichtlichen (schulbegleitenden) Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe (HSL-Richtlinie)

    Freigabevermerk

    10.09.2026 Kultusministerium Baden-Württemberg

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