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Hochschulzugang für Begabte ohne Hochschulreife - Zulassung zur Prüfung beantragen

    Wenn Sie für ein bestimmtes Fachgebiet eine herausragende Befähigung besitzen, können Sie die allgemeine Hochschulreife über eine Begabtenprüfung erhalten.

    Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie findet einmal jährlich im Frühjahr an einem der Regierungspräsidien statt.

    Onlineantrag und Formulare

    • Merkblatt zur Begabtenprüfung (PDF)

    Zuständige Stelle

    das Kultusministerium Baden-Württemberg

    Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM)

    Hausanschrift

    Thouretstraße 6
    70173 Stuttgart
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 0711 279-0
    Fax 0711 279-2810
    E-Mail Poststelle@km.kv.bwl.de
    De-Mail postelle@km.kv.de-mail.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg
    • Mindestalter: 25 Jahre
    • mindestens fünfjährige Berufstätigkeit nach Abschluss einer beruflichen Ausbildung beziehungsweise mindestens siebenjährige Berufstätigkeit nach einer vorgezogenen Abschlussprüfung der beruflichen Ausbildung
      Die Führung eines Familienhaushaltes ist anderen Berufstätigkeiten gleichgestellt. Dies gilt für Haushalte
      • mit mindestens drei Personen oder
      • in Ausnahmefällen mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person.
    • besondere Eignung und angemessene, vielseitige Bildung
      Diese müssen Sie durch Unterlagen oder möglicherweise in einem Vorgespräch nachweisen.

    Nicht teilnehmen dürfen Sie in folgenden Fällen:

    • Sie haben bereits erfolglos versucht, eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife zu erlangen.
    • Sie besitzen eine fachgebundene Hochschulreife und haben die Möglichkeit, eine Ergänzungsprüfung zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife abzulegen.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen sich schriftlich beim Kultusministerium anmelden. Dieses entscheidet über die Zulassung zur Prüfung und weist Sie einem Regierungspräsidium zu.

    Die schriftliche Prüfung umfasst:

    • ein von Ihnen gewähltes wissenschaftliches Fachgebiet
    • Deutsch
    • Mathematik oder eine Fremdsprache (Englisch, Französisch, Latein)

    Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen 240 und höchstens 300 Minuten.

    Nach Bestehen des schriftlichen Teils findet die mündliche Prüfung als Einzelprüfung statt. Sie erstreckt sich auf:

    • das gewählte wissenschaftliche Fachgebiet,
    • Mathematik, falls eine Fremdsprache schriftlich geprüft wurde, oder eine Fremdsprache, wenn Mathematik schriftlich geprüft wurde und
    • auf ein Fach aus der Fächergruppe 1 (Physik, Chemie, Biologie) oder auf ein Fach aus der Fächergruppe 2 (Geschichte, Erdkunde). Die Fächergruppe wird mit der Zulassung festgelegt. Das Prüfungsfach aus der Fächergruppe wählen die Bewerberinnen oder Bewerber.

    Die mündliche Prüfung dauert üblicherweise eineinhalb bis zwei Stunden. Die Prüfungszeit verteilt sich etwa gleichmäßig auf die einzelnen Fächer.

    Um die Prüfung zu bestehen, müssen Sie sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Prüfungsteil in jedem Fach mindestens fünf Punkte erreichen.

    Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die allgemeine Hochschulreife.

    Fristen

    Bis zum 1. August für die Prüfung im darauffolgenden Jahr

    Erforderliche Unterlagen

    • Lebenslauf mit ausführlichen Angaben über
      • den bisherigen Bildungsgang,
      • die ausgeübte Berufstätigkeit,
      • die wissenschaftliche Beschäftigung und
      • das erstrebte Berufsziel
    • sämtliche Schulabgangszeugnisse
    • Nachweise über Berufsausbildung und Berufsleistungen
    • Angaben über
      • das gewählte wissenschaftliche Fachgebiet,
      • die Schwerpunktgebiete in den einzelnen Fächern und
      • das beabsichtigte Studium
    • zwei Gutachten über die Befähigung, die Leistungen und den Bildungsstand, vor allem im gewählten Fachgebiet
    • die Versicherung, dass Sie an keiner der folgenden Prüfungen teilgenommen und nicht um Zulassung dazu nachgesucht haben:
      • ordentliche Abiturprüfung
      • Abiturprüfung für Schulfremde
      • Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis
      • Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
    • ein Passbild
    • Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit

    Hinweis: Sämtliche Zeugnisse müssen Sie in amtlich beglaubigter Kopie vorlegen. Die zuständige Stelle kann auch die Vorlage der Originale verlangen.

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    etwa einen Monat

    Hinweise

    Weitere fachspezifische Hinweise können Sie dem Merkblatt zur Begabtenprüfung entnehmen.

    Rechtsgrundlage

    • Verordnung des Kultusministeriums über die Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen

    Freigabevermerk

    20.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

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