Förderung & Beratung

Viele Projekte rund um Klimaschutz, Klimaanpassung, Energie und Mobilität lassen sich mit passenden Förderprogrammen einfacher umsetzen. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen verständlichen Überblick darüber geben, welche Förderungen es aktuell gibt – von städtischen Angeboten wie der Klimaförderung BB bis hin zu Programmen des Landes Baden-Württemberg, des Bundes und weiterer Institutionen.

Themenübersicht

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Förderprogramm Balkonkraftwerke

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen. Die Seite wird laufend aktualisiert.

Förderrichtlinie

Hier geht es zur Förderrichtlinie (PDF|234 KB) (Stand Mai 2026)
und zur Datenschutzerklärung (PDF|113 KB).

Häufig gestellte Fragen

Ab wann kann ich einen Förderantrag stellen?

Anträge können ab 01.05.2026 eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Anträge nur vor Kauf und Installation gestellt werden können.

Was wird gefördert?

Es werden nur Anschaffungskosten für Balkonkraftwerke/Solartische und Batteriespeicher bezuschusst, die stationär am Haus (Balkon, Garten, Terasse, etc.) befestigt werden. Installationskosten sind in der Bezuschussung nicht mit inbegriffen. Es werden nur tatsächlich abgerechnete Kosten bezuschusst. Die Förderung beträgt bis zu 150€ pro Haushalt, maximal 50% der tatsächlichen Kosten.
Für Inhaber*innen des Böblinger Bonuspasses (es gilt der Zeitpunkt der Antragsstellung) sowie für Studierende mit einem aktuell gültigen BAföG-Bescheid erhöht sich die Förderhöhe auf bis zu 550€ pro Haushalt, maximal 90% der tatsächlichen Kosten.

Rechenbeispiel 1: Wenn Sie eine Anlage/einen Speicher für 600€ kaufen, werden davon 50%, aber maximal 150€ bezuschusst. D.h. in diesem Fall erhalten Sie eine Förderung in Höhe von 150€.

Rechenbeispiel 2: Wenn Sie als Bonuspassinhaber*in eine Anlage/einen Speicher für 600€ kaufen, werden davon 90% (maximal 550€) bezuschusst. D.h. in diesem Fall erhalten Sie eine Förderung in Höhe von 540€.

Wie läuft die Antragstellung ab & welche Nachweise werden benötigt?

1. Interessensbekundung ausfüllen und absenden unter: [Link folgt ab 1. Mai]

2. Nach erfolgreicher Prüfung der Daten erhalten Sie eine E-Mail mit der Aufforderung die restlichen Unterlagen einzureichen. Nun können Sie das Balkonkraftwerk/den Speicher kaufen. Um Ihren Antrag nach Kauf und Installation des Balkonkraftwerkes/des Speichers abzuschließen, reichen Sie die Rechnung (auf Deutsch oder Englisch von einem EU-Händler) des Balkonkraftwerks/des Speichers, die Anmeldenummer im Marktstammdatenregister sowie ein Foto der installierten Anlage am Haus hoch. Sind Sie Bonuspassinhaber*in, wird zusätzlich ein Foto oder Scan Ihres Bonuspasses benötigt.

Bitte beachten: Gefördert werden ausschließlich die Erstinstallation von Balkonkraftwerken (auch mit integriertem Speicher) und die Erweiterung von bestehenden Balkonkraftwerken durch einen Batteriespeicher, sofern die bestehende Anlage nicht bereits gefördert wurde. Antragsteller mit bereits bewilligtem Förderbescheid aus der ersten Förderperiode sind nicht berechtigt, einen erneuten Antrag zu stellen. Doppelförderungen sind ausgeschlossen.

Wer kann einen Antrag stellen?

- Antragsberechtigt sind Mieter*innen und Eigentümer*innen von Wohngebäuden und Wohnungen im Stadtgebiet Böblingen und Dagersheim. Die antragstellende Person muss dafür an der Adresse des Antrags gemeldet sein (Einwohnermeldedaten werden überprüft) und der*die zugehörige Kontoempfänger*in sein. Bei Anträgen von Mieter*innen ist die Zustimmung des Eigentümers/ der Eigentümerin erforderlich. Wohnungseigentümer*innen können ebenfalls eine Förderung beantragen (Nachweis erforderlich).
- Antragsberechtigt sind Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen mit Verwaltervertrag.
- Antragsberechtigt sind im Vereinsregister eingetragene Vereine ohne wirtschaftliche Tätigkeit mit Sitz in Böblingen, die durch ihre Aktivitäten, Projekte oder Veranstaltungen zu einer lebendigen Stadt beitragen. Selbstständige Abteilungen von Vereinen mit eigener Kassenführung gelten als Vereine in diesem Sinne.

Wie viele Anträge kann ich stellen?

Pro Haushalt bzw. Verein kann ein Antrag gestellt werden.

Wie schnell wird mein Antrag bearbeitet?

Wir geben uns Mühe, die eingehenden Anträge innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten. Nach Bewilligung wird der Zuschuss in der Regel innerhalb von vier Wochen überwiesen. Während der Ferienzeiten kann es zu längeren Wartezeiten kommen.

Wann muss ich spätestens meine Rechnung einreichen?

Ihre Rechnung können Sie bis zu drei Monate nach dem Rechnungsdatum des Balkonkraftwerks/des Speichers einreichen.

Kann die Frist für das Einreichen des Antrags verlängert werden?

Wenn Sie aus nachvollziehbaren Gründen mehr Zeit benötigen, besteht auch die Möglichkeit, die Frist mit entsprechendem Nachweis zu verlängern. Dazu senden Sie bitte eine E-Mail an klimafoerderung@boeblingen.de  

Kann ich meinen Förderantrag auch postalisch einreichen?

Die Antragstellung ist ausschließlich digital möglich. Falls Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an klimafoerderung@boeblingen.de oder 07031 669-5600.

Ich habe bereits ein Balkonkraftwerk und möchte es durch einen Speicher erweitern. Kann ich mir dies bezuschussen lassen?

Ja –  aber nur, wenn Sie für Ihr Balkonkraftwerk nicht bereits eine städtische Förderung in der ersten Förderperiode erhalten haben. Andernfalls ist ein erweiternder Speicher nicht förderfähig. Doppelförderungen sind ausgeschlossen.

Ich habe bereits ein Balkonkraftwerk und möchte dieses nun ersetzen (z.B.  weil es veraltet ist). Kann ich mir dies bezuschussen lassen?

Nein, das Förderprogramm bezuschusst lediglich Erstinstallationen und die Erweiterung von bestehenden Balkonkraftwerken durch einen Batteriespeicher, sofern die bestehende Anlage nicht bereits gefördert wurde.

Kann ich den Zuschuss auch für eine große PV-Anlage nutzen?

Nein, das Förderprogramm ist auf steckerfertige genehmigungsfreie Balkonkraftwerke  beschränkt. Falls Sie sich eine größere Dach-PV-Anlage anschaffen möchten, empfehlen wir für eine erste Abschätzung des möglichen Potenzials  die Informationen des Energieatlas Baden-Württemberg sowie eine Beratung durch die Energieagentur. 

Ich habe bereits eine PV-Anlage. Kann ich zusätzlich einen Zuschuss für ein Balkonkraftwerk beantragen?

Nein, leider ist das nicht möglich. Ersatzbeschaffung und Erweiterung von Bestandsanlagen (zu diesen zählen auch bereits vorhandene Dach-PV-Anlagen) sind von der Förderung ausgenommen..

Ich habe noch einen alten Stromzähler zuhause. Kann ich diesen weiterhin nutzen?

Bei Nutzung einer PV-Anlage (auch Balkonkraftwerk) sind Sie theoretisch verpflichtet, den erzeugten Solarstrom zu erfassen. Da davon auszugehen ist, dass keine bzw. nur eine minimale Stromeinspeisung in das Netz erfolgt, wird der zuständige Netzbetreiber Netze BW Ihren Zähler für Sie kostenfrei innerhalb der planmäßigen Einführung moderner Messtechnik durch einen 2-Richtungs-Zähler ersetzen. Die Information an die Netze BW erfolgt bei Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister. Über den genauen Ablauf werden Sie informiert. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Netze BW. In der Zwischenzeit können Sie Ihr Balkonkraftwerk bereits nutzen.

Wo kann ich das Balkonkraftwerk bzw. den Speicher kaufen?

Sie können Ihr Balkonkraftwerk bei einem von Ihnen gewünschten Händler aus der Europäischen Union kaufen. Wichtig ist, dass die einzureichende Rechnung auf Deutsch oder Englisch vorliegt.

Welche Technik und Anlagen werden empfohlen?

Leider ist es nicht möglich, eine individuelle fachliche Beratung anzubieten. Wenden Sie sich dafür direkt an einen potenziellen Installateur. Für eine kostenlose Erstberatung zum Thema Energie wenden Sie sich bitte an die Energieagentur Böblingen 
Auf der Seite des DKE können Sie sich außerdem selbst informieren.

Welche technischen Anforderungen müssen erfüllt werden?

Seit dem 1. Dezember 2025 gilt die neue Produktnorm für Steckersolargeräte (DIN VDE V 0126-95). Mit technischen Standards legt sie verbindlich fest, wie entsprechende Anlagen den Strom sicher ins heimische Netz einspeisen. Steckersolargeräte dürfen nun an einer normalen Haushaltssteckdose (Schuko-Stecker) betrieben werden, wenn der Stecker oder der Wechselrichter über geeignete Schutzmaßnahmen verfügt, z. B. Schutzumhüllungen an den Kontakten oder interne Trennschalter. Alternativ ist die Nutzung einer Energiesteckvorrichtung (z. B. Wieland-Stecker) weiterhin zulässig. Der Anschluss über Mehrfachsteckdosen ist unzulässig. Die Anschlussleitung muss zudem ausreichend lang sein (mindestens ca. 5 m), um einen sicheren Direktanschluss ohne Verlängerung sicherzustellen.

Zudem gibt es mit der neuen Norm nun Vorgaben, wie groß die Leistung eines Balkonkraftwerks höchstens sein darf. Die Einspeiseleistung über den Wechselrichter ist auf 800 W begrenzt, bei Schuko-Anschluss sind bis zu 960 Wp erlaubt. Bei einem „Wieland-Stecker“ bis zu 2.000 Wp. Pro Haushalt darf höchstens ein Balkonkraftwerk angeschlossen werden. Balkonkraftwerke mit integriertem Speicher und separate Speichersysteme fallen bislang nicht unter die neue Norm.

Die Kompatibilität eines Batteriespeichers mit dem Balkonmodul muss gewährleistet sein. Für den Batteriespeicher ist eine CE-Kennzeichnung und die Konformität mit relevanten Normen (VDE-AR-E 2510-2) zu berücksichtigen. Außerdem sind Brandschutzanforderungen gemäß geltender Normen (z. B. DIN EN IEC 62619 für Lithium-Ionen-Batterien) zu erfüllen.

Für weitere Details lesen Sie bitte die Förderbedingungen.

Wo bekomme ich Hilfe bei der Durchführung?

Für lokale Handwerker, Elektriker etc. empfehlen wir die Handwerkersuche der Energieagentur Böblingen

Muss ich meine Anlage bei der Stadt Böblingen anmelden oder genehmigen lassen?

Nein, Ihre Anlage muss lediglich im Marktstammdatenregister registriert werden.

Mein Haus steht unter Denkmalschutz. Kann ich ein Balkonkraftwerk installieren?

Balkonkraftwerke an denkmalgeschützten Gebäuden sind genehmigungspflichtig. Die Antragsformulare können beim Baurechtsamt der Stadt Böblingen heruntergeladen werden, siehe Abschnitt "Denkmalschutzrechtliche Genehmigung". Es handelt sich jeweils um eine Einzelfallprüfung, wobei das Erscheinungsbild des denkmalgeschützten Gebäudes nicht beeinträchtigt werden sollte. Zum Antrag sollte zudem noch folgendes mit eingereicht werden:
- Lageplanskizze, M1:500
- Ansicht des Gebäudes, M1:100, mit Darstellung der geplanten PV-Anlage
- Produktdetails mit Abmessungen

Was passiert, wenn die Fördermittel aufgebraucht sind?

Die Anträge werden in Reihenfolge der vollständig gestellten Anträge abgearbeitet, bis der Fördertopf aufgebraucht ist. Der Status des Förderprogramms wird per Ampelstatus auf der Webseite angezeigt. Wenn nicht mehr viele Fördergelder vorhanden sind, wechselt der Status auf gelb. Zeigt die Ampel rot, können leider keine weiteren Anträge in dieser Periode bearbeitet werden.

Muss ich den Zuschuss zurückzahlen, falls ich aus Böblingen wegziehe?

Nein, in diesem Fall dürfen Sie entweder dem nächsten Wohnungsnutzer die Anlage überlassen oder am neuen Wohnort Ihren Beitrag für den Klimaschutz leisten.

Was bedeutet „Bonuspassinhaber*in“?

Den Böblinger Bonuspass erhalten Einwohner*innen der Stadt Böblingen, die über wenig Einkünfte verfügen. Es gibt einen Bonuspass A für Menschen, die Transferleistungen wie z.B. Wohngeld, Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen. Den Bonuspass B erhalten Menschen mit kleinem Einkommen, die unter einer bestimmten Bruttojahreseinkommensgrenze bleiben.

Hier gibt es weitere Infos.

Wie lange muss mein Bonuspass gültig sein?

Ihr Bonuspass muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung gültig sein.

Wie werden meine Daten genutzt?

Die Stadt Böblingen verwendet Ihre Daten lediglich zur Abwicklung des Antrags, und danach in anonymisierter Form oder nach vorherigem Einverständnis. Mehr Details finden Sie in der Datenschutzerklärung (PDF|113 KB).

Hintergrund

Die Klimaförderung BB basiert auf einem interfraktionellen Antrag des Böblinger Gemeinderats zur Förderung von Balkonkraftwerken. Die Antragsabwicklung erfolgt in Kooperation mit dem Softwarezentrum Böblingen/Sindelfingen e.V.. Ziel ist es, bis zu 1.000 Balkonkraftwerke in Böblingen zu fördern.
 
Die Stadt Böblingen hat das ambitionierte Ziel, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Der Ausbau von Erneuerbaren Energien ist dabei ein zentraler Baustein. Und die Förderung von Balkonkraftwerken bildet einen kleinen, aber wichtigen Beitrag. Weitere Förderprogramme zur Unterstützung der Klimaneutralitätsziele der Stadt Böblingen sollen folgen.

Kontakt für Rückfragen

Die Antragsabwicklung erfolgt im Auftrag der Stadtverwaltung Böblingen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Kaufberatung oder technische Beratung anbieten können, sondern lediglich bei Rückfragen zum Antrag helfen können.

Beratungs- und Fördermöglichkeiten für Privatpersonen und Unternehmen

Hier finden Sie eine kompakte Übersicht über aktuelle Förderprogramme, kostenlose Beratungsangebote sowie finanzielle Zuschüsse rund um die Themen Klimaschutz, Energie und Gebäudesanierung, Mobilität, Ressourceneffizienz und Naturschutz. Unser Ziel ist es, Ihnen konkrete Hilfestellungen bei der Umsetzung Ihrer Projekte zu bieten und den Zugang zu passenden Fördermitteln zu erleichtern.

Energieagentur des Landkreises Böblingen

Die Energieagentur des Landkreises Böblingen bietet Privatpersonen unabhängige Beratung rund um Energieeffizienz, Gebäudesanierung, Heizungssysteme und Photovoltaik. Sie unterstützt bei der Planung energetischer Maßnahmen und informiert über aktuelle Fördermöglichkeiten.

Kostenlose Erstberatung der Energieagentur Böblingen

Handwerkersuche der Energieagentur Böblingen

Verbraucherzentrale BW

Die Verbraucherzentrale Baden‑Württemberg bietet ein breites Spektrum an unabhängigen Beratungsangeboten für private Haushalte. Dazu gehören Energie‑ und Verbraucherrechtsberatungen, Unterstützung bei Vertrags‑ und Rechnungsfragen sowie Informationen zu Themen wie Wohnen, Finanzen, digitale Sicherheit und nachhaltigem Konsum. Im Energiebereich liegt der Schwerpunkt auf der unabhängigen Beratung zu Heizung, Sanierung, Strom‑ und Wärmeverbrauch, Photovoltaik und der Überprüfung von Energieverträgen. Zusätzlich bietet die Verbraucherzentrale kostenlose Online‑Seminare zu verschiedenen Energie‑, Verbraucher‑ und Nachhaltigkeitsthemen an.

NABU BW

Der NABU Baden‑Württemberg bietet wertvolle Unterstützung für naturnahe Begrünung nach Entsiegelungen. Mit praxisnahen Empfehlungen, Pflanzhinweisen und konkreten Gestaltungsimpulsen unterstützt der NABU Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen dabei, artenreiche Grünflächen zu entwickeln.

  • Für Privatpersonen:
    Von März bis November 2026 lädt die kostenfreie Webinar‑Reihe „Ein Jahr im Naturgarten“ zu monatlichen Online‑Vorträgen rund um naturnahes Gärtnern ein – von Pflanzempfehlungen bis zur Pflege klimafitter Gartenstrukturen.
  • Für Unternehmen:
    Das Projekt „UnternehmensNatur“ begleitet Firmen bis Ende 2026 dabei, Außenflächen zu entsiegeln und biodivers zu gestalten. Enthalten sind u. a. ein Infopaket mit Handbuch, Pflanzlisten sowie praktische Leitfäden zur Pflege und Umsetzung.

Der NABU liefert damit kompakte, gut verständliche Unterstützung für mehr Naturvielfalt im Siedlungs‑ und Unternehmensumfeld.

Überblick über weitere Beratungs- und Förderungsmöglichkeiten

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Stabsstelle Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Altes Rathaus
71032 Böblingen