Digitale Leistungen

Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, Verwaltungsdienstleistungen sowie deren Bereitstellung über Verwaltungsportale zu digitalisieren. Somit gibt das OZG der Stadtverwaltung Böblingen die notwendige Orientierung, die Digitalisierung ziel- und ergebnisorientiert, ressourceneffizient sowie transparent voranzubringen und zu steuern. Unter dem Leitmotto „BBwirdDigital“ schreitet die Digitalisierung auch bei der Stadt Böblingen voran und die Umsetzung des OZG spielt hierbei eine große Rolle.
Ziel der Stadt Böblingen ist es, der Bürgerschaft spezielle Online-Dienstleistungen nutzerfreundlich darzustellen.

Dies geschieht durch eine Anmeldung über service-bw. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels.
Besitzen Sie bereits ein Servicekonto, melden Sie sich ganz einfach mit diesem an. Besitzen Sie noch kein Servicekonto, klicken Sie hier, um sich zu registrieren.
Ein weiteres Identifizierungsverfahren ist die BundID. Die BundID bietet Ihnen ein zentrales Konto zur Identifizierung für alle Ihre Online-Anträge (z. B. mit einem Online-Ausweis).  Mehr Informationen finden Sie in diesem Youtube-Video zur BundID.

Aktivierung des Online-Ausweises
Um sich online ausweisen zu können, brauchen Sie eine aktivierte Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN. Beides können Sie im Bürgeramt bestellen.

Die aktuell digital verfügbaren Dienstleistungen finden Sie auf unserer Internetseite www.boeblingen.de/buergerservice

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Das Onlinezugangsgesetzes (OZG)

- Hier finden Sie den Sachstand der Umsetzung des OZG (Stand: April 2026) (PDF|62 KB)
- Hier finden Sie ein Erklärvideo, was das Onlinezugangsgesetz im Allgemeinen bedeutet: