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Ausländerzentralregister - Auskunft beantragen

    Im Ausländerzentralregister werden persönliche Daten von Ausländerinnen und Ausländern gespeichert, die länger als 90 Tage in Deutschland leben oder gelebt haben. Es enthält Daten wie:

    • Personalien,
    • die aktenführende Ausländerbehörde und
    • Angaben zum Aufenthaltstitel.

    Daten werden auch bei aufenthaltsrechtlich relevanten Anlässen erfasst, zum Beispiel bei der Asylantragstellung.

    Möchten Sie eine Auskunft Ihrer im Ausländerzentralregister gespeicherten Daten erhalten, müssen Sie beim BVA einen Antrag stellen. Um zu vermeiden, dass eine Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten an Unbefugte erfolgt, kann Ihr Antrag erst dann beantwortet werden, wenn Ihre Identität zweifelsfrei überprüft wurde.

    Hinweis: Sie können die Auskunft auch durch einen Bevollmächtigten beantragen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Auskunft aus dem Ausländerzentralregister Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Ausländerzentralregister gemäß AZR-Gesetz
    • Ausländerzentralregister - Antrag auf Erteilung einer Auskunft Antragsformular Ausländerzentralregister

    Zuständige Stelle

    Bundesverwaltungsamt (BVA)

    Richard-Byrd-Straße 6

    50829 Köln

    Bundesverwaltungsamt

    Hausanschrift

    Barbarastraße 1
    50735 Köln
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    E-Mail poststelle@bva.bund.de

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    Die Auskunft aus dem Ausländerzentralregister können Sie schriftlich oder persönlich beantragen.

    Schriftliche Beantragung:

    • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des BVA herunter. Füllen Sie dieses vollständig aus.
    • Senden Sie das Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an das BVA.
    • Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie per Post die gewünschte Auskunft aus dem Ausländerzentralregister.

    Persönliche Beantragung:

    • Vereinbaren Sie einen Termin mit dem BVA. Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit.
    • Stellen Sie persönlich beim BVA Ihren Antrag auf Auskunft aus dem Ausländerzentralregister.
    • Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie per Post die gewünschte Auskunft.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • gültiger Identitätsnachweis:
      • im Inland durch:
        • Beglaubigung der Unterschrift auf dem Auskunftsersuchen oder
        • Vorlage eines amtlichen Ausweises bei persönlichem Erscheinen beim Bundesverwaltungsamt
      • im Ausland durch:
        • Beglaubigung der Unterschrift auf dem Auskunftsersuchen durch die Auslandsvertretung oder eine Behörde des Herkunftsstaates oder
        • ein separates Schreiben eines Notars zur Unterschriftbeglaubigung mit deutscher Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers

    Hinweis: Bitte fügen Sie eine Übersetzung der Unterschriftsbeglaubigung bei, wenn diese nicht in deutscher Sprache erfolgt ist. Möchten Sie die Auskunft durch einen Bevollmächtigten beantragten, muss die Unterschrift auf der Vollmacht beglaubigt sein (Ausnahme: der Bevollmächtigte ist ein bei einem deutschen Gericht zugelassener Rechtsanwalt).

    Kosten

    in der Regel keine

    Hinweis: Es können Kosten an anderer Stelle anfallen, zum Beispiel für die Beglaubigung von Ausweisdokumenten.

    Vertiefende Informationen

    Informationen zur Auskunft aus dem Ausländerzentralregister auf der Internetseite des BVA

    Rechtsgrundlage

    • § 34 AZR-Gesetz (AZRG)
    • § 15 AZRG-Durchführungsverordnung (AZRG-DV)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesinnenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 23.09.2019 freigegeben.

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