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eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen

    Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.

    Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.

    Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.

    Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.

    Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre

    Onlineantrag und Formulare

    • Bürgeramt Stadt Böblingen Homepage

    Zuständige Stelle

    eID-Karte-Behörden in Baden-Württemberg sind:

    • die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
    • die Verwaltungsgemeinschaften, welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.

    Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros beziehungsweise die Bürgerämter die Aufgaben einer eID-Karte-Behörde wahr.

    Für Sie ist die eID-Karte-Behörde zuständig, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind.

    Bürgeramt [Stadt Böblingen]

    Hausanschrift

    Marktplatz 16
    71032 Böblingen
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 07031 6699900
    Fax 07031 6691529
    E-Mail buergeramt@boeblingen.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie sind

    • mindestens 16 Jahre alt und
    • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
    • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.

    Verfahrensablauf

    Die eID-Karte können Sie persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    • Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie, wenn nötig, einen Termin.

    Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen:

    • Wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.

    Fristen

    Empfehlung: Beantragen Sie eine neue eID-Karte zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit.

    Erforderliche Unterlagen

    • ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
    • Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Die nötigen Unterlagen erfragen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.
    • Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.

    Kosten

    • Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
    • für den optionalen Direktversand: 15,00 EUR
    • bei Versand des PIN-Briefes ins Ausland: jeweilige Auslagen

    Bearbeitungsdauer

    etwa drei bis sechs Wochen

    Hinweise

    Sie sind verpflichtet, der zuständigen Stelle unverzüglich

    • die eID-Karte vorzulegen, wenn eine Eintragung falsch ist,
    • die alte eID-Karte beim Empfang einer neuen eID-Karte abzugeben sowie
    • den Verlust der eID-Karte und ihr Wiederauffinden anzuzeigen.

    Ab 1. Mai 2025 können Sie im Antragsprozess auch die kostenpflichtige Option "Direktversand" wählen und erhalten das Dokument an Ihre zustellfähige Wohnanschrift geliefert. Voraussetzungen sind, dass Sie mindestens 16. Jahre alt sind und den Antrag für die Ausstellung einer eID-Karte innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Darüber hinaus müssen Sie sich persönlich an der Wohnungstür gegenüber dem Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (zum Beispiel Reisepass) ausweisen und die alte eID-Karte bereits bei der Beantragung der neuen eID-Karte entwerten lassen. Bewohnerinnen und Bewohner aus Büsingen (Hochrhein) und Helgoland können den Direktversand-Service nicht nutzen.

    Vertiefende Informationen

    Bundesinnenministerium:

    • Informationen zur eID-Karte
    • Broschüre in Englisch : „The eID card for citizens of the European Union and the European Economic Area” (PDF, barrierearm)

    Rechtsgrundlage

    EID-Karte-Gesetz

    • § 8 Ausstellung der eID-Karte
    • § 20 Pflichten des Karteninhabers

    § 2 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)

    Freigabevermerk

    05.03.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

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