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Pferdewirt - Ausbildungsplan erstellen

    Als Ausbildungsbetrieb müssen Sie einen Ausbildungsplan erstellen, wenn Sie einen Ausbildungsvertrag abschließen möchten.

    Dieser Ausbildungsplan regelt die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung.

    Onlineantrag und Formulare

    • Betrieblicher Ausbildungsplan für die Berufsausbildung zur Pferdewirtin bzw. zum Pferdewirt - Fachrichtung Klassische Reitausbildung
    • Betrieblicher Ausbildungsplan für die Berufsausbildung zur Pferdewirtin bzw. zum Pferdewirt - Fachrichtung Pferdehaltung und Service
    • Betrieblicher Ausbildungsplan für die Berufsausbildung zur Pferdewirtin bzw. zum Pferdewirt - Fachrichtung Pferdezucht
    • Betrieblicher Ausbildungsplan für die Berufsausbildung zur Pferdewirtin bzw. zum Pferdewirt - Fachrichtung Spezialreitweisen

    Zuständige Stelle

    Das Regierungspräsidium Karlsruhe als landesweit zuständige Stelle

    Pferdewirt - Ausbildungsplan erstellen [Regierungspräsidium Karlsruhe]

    Hausanschrift

    Schlossplatz 1-3
    76131 Karlsruhe
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie sind als Ausbildungsbetrieb für den Beruf Pferdewirt/in anerkannt.
    • Sie möchten eine Person zur Ausbildung einstellen.
    • Sie haben einen Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen.
    • Die erforderlichen Unterlagen zum Berufsausbildungsvertrag haben Sie vorliegen.
    • Sie müssen den Ausbildungsplan noch bearbeitet vorlegen.

    Der Ausbildungsplan ist Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages im Beruf Pferdewirt/in.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Plan online erstellen:

    • Öffnen Sie den Link zum Ausbildungsplan.
    • Sie haben sich noch nicht registriert? Bitte registrieren Sie sich und legen ein Passwort fest.
    • Die dort hinterlegten Daten werden automatisch in den Ausbildungsplan übernommen.
    • Achten Sie bitte darauf, dass Sie die korrekte Bezeichnung sowie die Adresse Ihres Ausbildungsbetriebes wählen (siehe Anerkennungsbescheide).
    • Halten Sie den Berufsausbildungsvertrag griffbereit, damit Sie problemslos einige Daten übernehmen können.
    • Sie können jederzeit während der Bearbeitung des Ausbildungsplans unterbrechen und zwischenspeichern.
    • Sie können in der linken Navigationsleiste jederzeit zurück "blättern" oder nach vorne weitergehen.
    • Am Ende wird der Ausbildungsplan einer Plausibilitätsprüfung ("haben Sie alles korrekt ausgefüllt") unterzogen.
    • Den Ausbildungsplan können Sie über den Button "senden" als E-Mail an das Behördenpostfach "Regierungspräsidium Karlsruhe" übersenden, dann druckt das Regierungspräsidium Karslruhe ihn für Sie aus.
    • Nach Bearbeitung des Berufsausbildungsvertrages erhält Ihre auszubildende Person den Ausbildungsplan vom Regierungspräsidium Karlsruhe postalisch mit dem Berufsausbildungsvertrag zurück.
    • Die auszubildende Person muss ihn anschließend in den Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) abheften.
    • Beachten Sie die Hinweise im Ausbildungsplan und die regelmäßige handschriftliche Bearbeitung.

    Fristen

    • Vor Beginn der Ausbildung
    • Der Berufsausbildungsvertrag einschließlich aller Anlagen ist unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages zur Eintragung in das Verzeichnis beim Regierungspräsidium Karlsruhe vorzulegen.

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Der ausgefüllte und bearbeitete Ausbildungsplan ist allerdings eine von mehreren Unterlagen, die Sie beim Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages vorlegen müssen:

    • Berufsausbildungsvertrag in dreifacher Fertigung
    • Letztes Schulzeugnis der allgemeinbildenden Schule
    • Lebenslauf
    • Anlage zum Berufsausbildungsvertrag
    • gegebenenfalls Bescheinigung Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz
    • gegebenenfalls Nachweis über Verkürzung zum Beispiel bei Abitur, Berufsabschluss
    • gegebenenfalls Verzicht auf Verkürzung. Ein entsprechendes Formular können Sie bei der zuständigen Stelle telefonisch oder per E-Mail anfordern.
    • gegebenenfalls bei Wechsel des Ausbildungsbetriebes bisheriger Vertrag und sofern in einem anderen Bundesland die Ausbildung absovliert wrude, Abmeldebestätigung der dortigen zuständigen Stelle.
    • gegebenenfalls Kooperationsvertrag

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    innerhalb von 14 Tagen

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    Unterlagen für Auszubildende und Ausbildende (Betriebe)

    Rechtsgrundlage

    Berufsbildungsgesetz vom 23.05.2005

    Verordnung über die Berufsausbildungzum Pferdewirt/zur Pferdewirtin vom 07.06.2010

    Freigabevermerk

    13.05.2025 Regierungspräsidium Karlsruhe

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