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Rentenversicherung - Rentenauskunft und Kontenklärung beantragen

    Ob Sie berufstätig oder zwischenzeitlich selbstständig, arbeitslos oder krank sind - im Laufe Ihres Lebens kommen verschiedene rentenrechtlich- relevante Zeiten zusammen. Die Deutsche Rentenversicherung speichert diese in Ihrem Versicherungskonto. Sie können jederzeit die darin gespeicherten Daten einsehen. Dazu übersendet Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger einen Versicherungsverlauf.

    Ein vollständiges und aktuelles Versicherungskonto ist die Grundlage für aussagekräftige Rentenauskünfte und Renteninformationen.

    Sollten die gespeicherten Daten unvollständig oder fehlerhaft sein, müssen Sie das Konto berichtigen lassen. Hierfür stellen Sie einen Kontenklärungsantrag. Nur wenn Ihr Versicherungskonto vollständig und richtig ist, kann die Höhe Ihrer späteren Rente korrekt berechnet werden.

    Zuständige Stelle

    Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger

    Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Hauptsitz Karlsruhe

    Hausanschrift

    Gartenstraße 105
    76135 Karlsruhe
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 0721 825-0
    E-Mail info@drv-bw.de
    Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Sitz Stuttgart

    Hausanschrift

    Adalbert-Stifter-Straße 105
    70437 Stuttgart
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (Terminvergabe) 0711 848-30300
    Telefon 0711 848-0
    E-Mail (Beratung) beratungszentrum.region-stuttgart@drv-bw.de
    E-Mail post@drv-bw.de

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Es müssen rentenrechtliche Zeiten (zum Beispiel Beitragszeiten auf Grund Beschäftigung) im Versicherungskonto vorhanden sein.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Einsicht in Ihren Versicherungsverlauf formlos anfordern. Der zuständige Rentenversicherungsträger sendet Ihnen daraufhin den Versicherungsverlauf zu.

    Stellen Sie Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf fest, können Sie einen elektronischen Antrag auf Kontenklärung stellen. Den Antrag finden Sie in den Online-Services der Deutschen Rentenversicherung im Fachgebiet Versicherung.

    Diesen Antrag können Sie auch unabhängig davon entweder bei der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg oder bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten.

    Mit Ihrer ersten Renteninformation ab dem 27. Geburtstag wird Ihnen ein Versicherungsverlauf zugesandt. Dazu müssen Sie lediglich fünf Jahre Beiträge gezahlt haben.

    Wenn Sie 43 Jahre alt sind, sendet Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger automatisch einen weiteren Versicherungsverlauf zur Überprüfung der gespeicherten Zeiten zu. Anschließend erhalten Sie alle sechs Jahre einen Versicherungsverlauf.

    Die Versicherten werden in regelmäßigen Abständen per Post angeschrieben und aufgefordert, die Angaben im Versicherungskonto zu prüfen. Mit dem Anschreiben erhalten Versicherte einen Zugangscode. Dieser ermöglicht ihnen, das Schreiben über das Internet zu beantworten. Der Zugangscode ist nur einmalig für diese Rückantwort gültig und verfällt nach spätestens 6 Monaten.

    Mit dem Angebot der Deutschen Rentenversicherung können Sie die Auskunft und, falls erforderlich, den Antrag auf Kontenklärung online anfordern. Hierfür müssen Sie Ihre Versicherungsnummer eingeben. Die Dokumente werden Ihnen dann auf dem Postweg zugesandt.

    Für einen Onlinezugriff auf Ihre Daten benötigen Sie eine Signaturkarte oder einen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis (eID).

    Alles auf einen Blick: Mein Kundenportal

    Beim Ausfüllen der Vordrucke unterstützt Sie neben den Regionalzentren und Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, auch ehrenamtliche Versichertenberaterinnen und Versichertenberater aber auch Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Halten Sie bei jedem Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger immer Ihre Versicherungsnummer bereit. Das gilt für jede Kontaktaufnahme, ob schriftlich, telefonisch oder online. Der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin kann so schneller Ihre Versicherungsangelegenheit bearbeiten.

    Wenn Sie bereits einen Rentenantrag gestellt und dabei bemerkt haben, dass Ihr Versicherungskonto noch Lücken aufweist, können Sie die fehlenden Unterlagen bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung vorlegen. Sie können dem schriftlichen Antrag auch Kopien der Unterlagen beifügen. Originalunterlagen beziehungsweise bestätigte Kopien sind nur erforderlich, wenn diese ausdrücklich angefordert wurden.

    Eine Bestätigung für Rentenzwecke ist bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung kostenlos.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Um Ihr Versicherungskonto zu klären beziehungsweise zu vervollständigen, können folgende Unterlagen erforderlich sein:

    • Nachweise über entrichtete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (zum Beispiel Aufrechnungsbescheinigungen)
    • Geburtsurkunde beziehungsweise Personalausweis / Reisepass
    • Geburtsurkunden der Kinder (auch bei Vätern)
    • Eheurkunden bei Namensänderung
    • Nachweise über:
      • Ausbildungszeiten (Schule, Fachschule, Ausbildung, Studium)
      • Zeiten der Arbeitslosigkeit beziehungsweise Ausbildungssuche
      • Krankheitszeiten
      • Erwerbstätigkeit im Ausland

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer eines Kontenklärungsverfahrens kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

    Hinweise

    Können Sie genaue Daten oder Nachweise nur schwer ermitteln oder sind Sie unsicher, ob die Ihnen vorliegenden Unterlagen ausreichen? Dann lassen Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beraten.

    Vertiefende Informationen

    Weiterführende Informationen rund um das Thema Kontenklärung finden Sie unter der Homepage | Kontenklärung: Fragen und Antworten | Deutsche Rentenversicherung

    Kontoklärung: So prüfen Sie den Versicherungsverlauf zu Ihrer Rente | Ihre Vorsorge

    Rechtsgrundlage

    Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)

    • § 149 Versicherungskonto

    Verordnung über die Versicherungsnummer, die Kontoführung und den Versicherungsverlauf in der gesetzlichen Rentenversicherung (VKVV)

    • § 7 Versendung eines Versicherungsverlaufs

    Freigabevermerk

    21.07.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

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