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Schulfremdenprüfung beantragen

    Damit können Sie diese Abschlüsse nachträglich erwerben:

    • Hauptschulabschluss
    • Werkrealschulabschluss
    • Realschulabschluss
    • Hochschulreife

    Hinweis: Sie haben einen Hauptschulabschluss ohne Note in der Fremdsprache? In diesem Fall können Sie die Schulfremdenprüfung auch nur in der Fremdsprache ablegen.

    Sie müssen sich selbstständig vorbereiten.

    Tipp: Viele Erwachsenenbildungseinrichtungen bieten Vorbereitungskurse auf die Schulfremdenprüfung an.

    Die Prüfung findet im Folgejahr am Ende des Schuljahres statt - meist zeitgleich mit der entsprechenden Prüfung an öffentlichen Schulen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Schulfremdenprüfung

    Zuständige Stelle

    • Hauptschulabschluss, Werkrealschulabschluss und Realschulabschluss: das für Ihren Wohnsitz zuständige Staatliche Schulamt
    • Hochschulreife: in der Regel das für Ihren Wohnsitz zuständige Regierungspräsidium
    Staatliches Schulamt Böblingen

    Hausanschrift

    Charles-Lindbergh-Str. 11
    71034 Böblingen
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 07031 20595-0
    Fax 07031 20595-11
    E-Mail poststelle@ssa-bb.kv.bwl.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Allgemeine Voraussetzungen für die Teilnahme sind:

    • Sie haben die angestrebte Abschlussprüfung weder bereits mit Erfolg noch zweimal erfolglos abgelegt.
    • Sie würden durch die Schulfremdenprüfung diese Prüfung nicht eher ablegen, als Sie es bei normalem Schulbesuch könnten.

    Beispiel: Sie haben bereits den Hauptschulabschluss? Dann dürfen Sie nicht erneut an einer Hauptschulabschlussprüfung teilnehmen (zum Beispiel um eine bessere Note zu bekommen).

    Zusätzlich müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen, abhängig vom angestrebtem Abschluss:

    • Für den Hauptschulabschluss:
      Sie besuchen keine Werkrealschule, Hauptschule, Realschule, kein Gymnasium, keine Gemeinschaftsschule und kein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit entsprechendem Bildungsgang (mehr).
      Ausnahme:
      • Sie besuchen die 9. Klasse eines Gymnasiums und Ihre Versetzung in die 10. Klasse ist gefährdet; bei Nichtversetzung müssten Sie das Gymnasium verlassen,
    • Für den Werkrealschulabschluss:
      Sie besuchen keine Werkrealschule, Hauptschule, Realschule, kein Gymnasium, keine Gemeinschaftsschule und kein SBBZ mit entsprechendem Bildungsgang.
    • Für den Realschulabschluss:
      Sie besuchen keine Werkrealschule, Hauptschule, Realschule kein Gymnasium, keine Gemeinschaftsschule und kein SBBZ mit entsprechendem Bildungsgang.
      Ausnahme:
      • Sie besuchen die 10. Klasse eines Gymnasiums,
      • Ihre Versetzung ist gefährdet und
      • bei Nichtversetzung müssten Sie Ihre Schule verlassen.
    • Für die Hochschulreife (Fachhochschulreife beziehungsweise allgemeine Hochschulreife):
      Sie besuchen im Schuljahr, in dem die Prüfung abgenommen wird, kein öffentliches oder staatlich anerkanntes privates Gymnasium bzw. keine Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe, kein Abendgymnasium und auch kein Kolleg. Sie haben in Baden-Württemberg Ihren ständigen Wohnsitz oder wurden an einem staatlich genehmigten privaten Gymnasium oder an einer sonstigen Unterrichtseinrichtung in Baden-Württemberg auf die Abiturprüfung für Schulfremde vorbereitet.

    Verfahrensablauf

    Die Zulassung zur Schulfremdenprüfung müssen Sie schriftlich beantragen. Die benötigten Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Werden Sie zugelassen, erhalten Sie eine Mitteilung über Termin und Ort, an dem die Prüfung stattfindet. Bei Nichtzulassung erhalten Sie eine Ablehnung mit schriftlicher Begründung.

    Hinweis: Eine nichtbestandene Prüfung können Sie einmal wiederholen, frühestens nach einem Jahr.

    Fristen

    Für die Anmeldung zur Prüfung:

    • Hauptschulabschluss: 1. März
    • Werkrealschulabschluss: 1. März
    • Realschulabschluss: 1. März
    • Hochschulreife: 1. Oktober

    Erforderliche Unterlagen

    • Lebenslauf mit Angaben
      • über den bisherigen Bildungsgang
      • gegebenenfalls über die ausgeübte Berufstätigkeit
    • Geburtsurkunde oder ein anderer, von einer öffentlichen Stelle ausgestellter Identitätsnachweis, etwa ein Personalausweis oder Reisepass
    • Abgangs- oder Abschlusszeugnisse der besuchten Schulen (als beglaubigte Abschriften oder Ablichtungen)
    • Angaben über die Art der Vorbereitung auf die Prüfung (möglicherweise mit Nachweisen)
    • für den Hauptschulabschluss zusätzlich:
      • Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg Sie schon einmal an der Hauptschulabschlussprüfung teilgenommen haben
      • Erklärung, welche Prüfungsfächer Sie wählen
      • Benennung und Beschreibung des Themas der Präsentationsprüfung
      • wenn Sie die Klasse 9 des Gymnasiums besuchen, letzte Halbjahresinformation und Bescheinigung der Schulleitung über die Versetzungsgefährdung
    • für den Werkrealschulabschluss zusätzlich:
      • Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg Sie schon einmal an der Werkrealschulabschlussprüfung teilgenommen haben
      • Erklärung, welche Prüfungsfächer Sie wählen
    • für den Realschulabschluss zusätzlich:
      • Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg Sie bereits an der Realschulabschlussprüfung teilgenommen haben
      • Erklärung, welche Prüfungsfächer Sie wählen
      • wenn Sie die Klasse 10 des Gymnasiums besuchen, die letzte Halbjahresinformation und Bescheinigung der Schulleitung über die Versetzungsgefährdung
    • für die Hochschulreife zusätzlich:
      • Passbild
      • Nachweis über einen Realschulabschluss oder einem diesem Abschluss gleichwertigen Bildungsstand
      • Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis Sie bereits an einer Prüfung zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife teilgenommen haben
      • Erklärung, welche Prüfungsfächer Sie wählen

    Hinweis: Nähere Angaben zu den verpflichtenden Prüfungsfächern und zur Benennung weiterer Prüfungsfächer finden Sie in den entsprechenden Antragsformularen.

    Kosten

    keine

    Hinweise

    Weitere Hinweise finden Sie auf der Website des Kultusministeriums unter der Rubik Schule bei den Schularten.

    Vertiefende Informationen

    • Eine Übersicht über Vorbereitungskurse auf die Schulfremdenprüfung in Baden-Württemberg finden Sie in KURSNET. Wählen Sie dort den angestrebten Abschluss aus.

    Freigabevermerk

    27.03.2026 Kultusministerium Baden-Württemberg

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