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Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) – Eintragung bei Umzug beantragen

    Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Personen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind.
    Wahlberechtigte, die sechs Wochen vor der Wahl in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz angemeldet sind, werden automatisch eingetragen.

    Ziehen Sie danach aus dem jeweiligen Wahlgebiet (beispielsweise der Gemeinde oder dem Landkreis) weg, verlieren Sie die Wahlberechtigung für die betreffende Wahl und werden aus dem Wählerverzeichnis gestrichen.

    Ziehen Sie innerhalb des Wahlgebiets um, bleiben Sie im bisherigen Wählerverzeichnis eingetragen.
    Sie können im bisherigen Wahllokal oder durch Briefwahl wählen.
    Wenn Sie bei der Kreistagswahl oder der Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart lieber in ihrer neuen Wohngemeinde wählen wollen, müssen Sie dort einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

    Zuständige Stelle

    Die Stadt oder Gemeinde, in der Sie Ihre neue Wohnung haben.

    Bei mehreren Wohnungen ist Ihre Hauptwohnung ausschlaggebend.

    Bürgeramt [Stadt Böblingen]

    Hausanschrift

    Marktplatz 16
    71032 Böblingen
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 07031 6699900
    Fax 07031 6691529
    E-Mail buergeramt@boeblingen.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Wählerverzeichnis eingetragen.
    • Sie ziehen in eine andere Gemeinde um oder verlegen Ihre Hauptwohnung in eine andere Gemeinde, die im gleichen Landkreis liegt wie Ihre bisherige Wohngemeinde oder die wie Ihre bisherige Wohngemeinde im Gebiet des Verbands Region Stuttgart (Stadt Stuttgart und Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis) liegt.
    • Sie melden sich bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der Meldebehörde Ihrer neuen Wohngemeinde an.
    • Ihre bisherige Wohngemeinde hat ihnen noch keinen Wahlschein für die Briefwahl ausgestellt.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Antragstellerinnen und Antragsteller, die den Antrag nicht selbst ausfüllen und abgeben können, zum Beispiel wegen einer Behinderung, können sich von einer anderen Person helfen lassen.

    Hinweis: Teilweise stellen die Gemeinden Antragsformulare zur Verfügung, je nach Angebot der Gemeinde auch als Download im Internet.

    Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie schnellstmöglich eine Wahlbenachrichtigung.
    Sie können auch einen Wahlschein beantragen. Zugleich werden Sie im Wählerverzeichnis Ihrer bisherigen Wohngemeinde gestrichen.
    Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie schnellstmöglich benachrichtigt.

    Fristen

    Sie können den Antrag bis spätestens 21 Tage vor der Wahl stellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Meldebescheinigung über Ihre Anmeldung in der neuen Wohngemeinde
    • gegebenenfalls Ausweisdokument

    Kosten

    Keine.

    Hinweise

    Bei einem Umzug innerhalb derselben Gemeinde erfolgt in der Regel keine Umtragung in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirks, in dem die neue Hauptwohnung liegt.

    Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass sich durch Ihren Umzug innerhalb der Gemeinde die Wahlberechtigung für die Ortschaftsratswahl ändert.
    Erfolgt die Ummeldung bei der Meldebehörde bis 16 Tage vor der Wahl, werden Sie in das neue Wählerverzeichnis eingetragen, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.
    Bei einer späteren Ummeldung können Sie bei der Gemeinde einen Wahlschein für die Ortschaftsratswahl in Ihrem neuen Wohnortsteil beantragen.

    Rechtsgrundlage

    § 3a Kommunalwahlordnung (Fortschreibung des Wählerverzeichnisses bei Umzug)

    Freigabevermerk

    01.08.2025Innenministerium Baden-Württemberg

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    Telefon 07031 669-0

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