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Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Luftverkehr durchführen

    Wenn Sie im oder am Flughafen arbeiten, benötigen Sie in vielen Fällen zuvor eine Zuverlässigkeitsüberprüfung. Sie ist Voraussetzung, damit Sie eine Zugangsberechtigung erhalten können. Sobald die Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugangsberechtigung erteilt wurden und Sie die benötigten Schulungen am Flughafen absolviert haben, können Sie einen Flughafenausweis erhalten, mit dem Sie sich auf dem Flughafen in Sicherheitsbereichen unbegleitet bewegen können.

    Die Regelung betrifft Personen, die regelmäßig betraut sind mit:

    • Sicherheitskontrollen
    • der Abfertigung
    • dem Transport
    • der Kontrolle von Luftfracht sowie
    • allgemein Sicherheitsbereiche betreten


    Zu Sicherheitsbereichen zählen:

    • Teile eines Flughafens, in denen sich kontrollierte Fluggäste kurz vor ihrem Abflug aufhalten können
    • Teile eines Flughafens, in denen sich kontrolliertes aufgegebenes Gepäck befindet oder durchtransportiert wird
    • Bereiche eines Flughafens, in denen Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge stehen
    • Bereiche zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen


    Die Regelung betrifft somit zum Beispiel auch:

    • Pilotinnen und Piloten
    • Flugschülerinnen und Flugschüler
    • Mitglieder von flughafenansässigen Vereinen
    • Schülerpraktikanten und -praktikantinnen
    • Warenlieferanten und vergleichbare Versorger
    • Händler und Gewerbetreibende sowie
    • Beschäftigte von Reinigungsunternehmen


    Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird überprüft, ob von Ihnen eine Gefahr für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs ausgeht . Die Prüfung umfasst:

    • Angaben zu Ihrer Person,
    • zurückliegende Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten und eine Erfassung von dabei auftretenden Lücken der vergangenen fünf Jahre,
    • Ihre Wohnsitze in den vergangenen zehn Jahren,
    • Prüfung von Strafregistereinträgen,
    • Auskünfte von Behörden.


    Dass Sie überprüft werden, dient der Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Sie müssen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung in der Regel über Ihren Arbeitgeber selbst beantragen, Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin übernimmt die Kosten.

    Mitwirkungspflicht:
    Sie sind verpflichtet, an Ihrer Überprüfung mitzuwirken. Das kann in seltenen Fällen auch bedeuten, dass Sie einen Test auf Betäubungsmittel bei Ihnen durchführen lassen müssen.

    Eine Zuverlässigkeit wird Ihnen in der Regel abgesprochen, wenn

    • Sie wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt worden sind oder
    • Sie zweimal oder häufiger zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt wurden und seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind.
    • Sie wegen eines Verbrechens oder wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind und seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind.
    • tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Sie Bestrebungen nach § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) verfolgen oder unterstützen oder in den letzten zehn Jahren verfolgt oder unterstützt haben (zum Beispiel der Bundesverfassungsschutz Sie in den vergangenen zehn Jahren beobachtet hat und zum Beispiel Bestrebungen festgestellt wurden, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind).


    Sie können auf eine Zuverlässigkeitsüberprüfung verzichten, wenn Sie

    • nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz bereits überprüft wurden. Hier kann auf Antrag die Zuverlässigkeitsüberprüfung entfallen,
    • nur gelegentlich Zutritt zu Sicherheitsbereichen auf dem Flughafen benötigen und daher zum Beispiel mit einem Tagesausweis (Regelung des jeweiligen Flughafens beachten) arbeiten können oder
    • ausschließlich in allgemein zugänglichen Bereichen des Flughafens (öffentlicher Bereich) arbeiten.

    Onlineantrag und Formulare

    • Onlinedienst Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugang beantragen

    Zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Stuttgart

    Referat 46.2, Sachgebiet 3 (ZÜP)

    Industriestraße 5

    70565 Stuttgart

    Referat 46.3 Luftsicherheit und Zuverlässigkeitsüberprüfungen [Regierungspräsidium Stuttgart]

    Hausanschrift

    Industriestraße 5
    70565 Stuttgart
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie gehören zu einer der folgenden Personengruppen und benötigen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit eine Zuverlässigkeitsüberprüfung:

    • Privatpilotin oder Privatpilot
    • Flugschülerin oder Flugschüler
    • Beschäftigte im Luftsicherheitsbereich

    Verfahrensablauf

    Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung wird für Sie von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber schriftlich oder online beantragt.

    Schriftlicher Antrag:

    • Sie erhalten dazu ein Formular von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber.
    • Sie müssen das Formular ausfüllen und zusammen mit allen angeforderten Nachweisen bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber einreichen.
    • Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber prüft dann Ihre Unterlagen und beantragt für Sie bei der Luftsicherheitsbehörde die Zuverlässigkeitsüberprüfung.

    Anschließend prüft die Luftsicherheitsbehörde den Antrag, indem sie alle von Ihnen gemachten Angaben überprüft. Die Luftsicherheitsbehörde holt zu diesem Zweck unter anderem Auskünfte ein bei:

    • Polizei
    • Verfassungsschutz
    • Strafverfolgungsbehörden
    • Nachrichtendiensten
    • Melderegistern
    • Ausländerbehörden, falls Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

    ​​​​​​​Falls die Luftsicherheitsbehörde während Ihrer Überprüfung weitere Fragen hat, kann die Luftsicherheitsbehörde Sie auffordern, zu den Fragen Stellung zu nehmen. Sie sind grundsätzlich verpflichtet, aktiv an der Überprüfung mitzuwirken.

    Nach der Überprüfung erhalten Sie und Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber einen offiziellen Bescheid von der Luftsicherheitsbehörde über das Ergebnis Ihrer Zuverlässigkeitsüberprüfung.

    Bei einem positiven Ergebnis:

    • gilt Ihre Zuverlässigkeitsüberprüfung für 5 Jahre,
    • kann aber während dieser Zeit widerrufen werden, wenn die Luftsicherheitsbehörde neue Erkenntnisse über Sie gewinnt, zum Beispiel über ein Strafverfahren, das Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit hervorruft.

    ​​​​​​​Bei einem negativen Ergebnis können Sie innerhalb eines Monats Klage erheben.

    Digital: Für Baden-Württemberg ist es seit dem Februar 2025 möglich, einen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugangsberechtigung online zu stellen:

    • Erstellen Sie sich ein kostenloses Service-Konto im Service-Portal Baden-Württemberg.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und laden Sie alle erforderlichen Nachweise hoch.
    • Senden Sie das ausgefüllte Dokument digital an die zuständige Behörde.
    • Für Beschäftigte und Privatpersonen: Drucken Sie das Antrags-PDF nach Abschluss aus, unterzeichnen Sie es und senden Sie dieses postalisch an die zuständige Behörde.
    • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

    Fristen

    Vor Ihrem Arbeitsantritt oder Ihrer Ausbildung an Flughäfen müssen Sie Ihren Antrag zur Überprüfung mindestens einen Monat vorher einreichen.

    Die Wiederholungsüberprüfung müssen Sie spätestens 3 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der Zuverlässigkeitsüberprüfung beantragen. Überprüfte Personen gelten dann grundsätzlich bis zum Abschluss der Wiederholungsüberprüfung als weiterhin zuverlässig.

    Erforderliche Unterlagen

    Allgemein:

    • beidseitige Kopie des Personalausweises oder
    • beidseitige Kopie des Reisepasses (Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung nötig)
    • Wohnorte der letzten 10 Jahre,
    • Beschäftigungszeiten der letzten 5 Jahre (Tag genau)


    Speziell:

    • Für Pilotinnen und Piloten sowie Flugschülerinnen und Flugschüler: Bestätigung der Flugschule; bei Wiederholungsprüfungen: Pilotenlizenz
    • Für Selbstständige: Gewerbeanmeldung
    • Falls Wohnsitz in den vergangenen fünf Jahren mehr als sechs Monate lang im Ausland war: Straffreiheitsbescheinigung oder Europäisches Führungszeugnis

    Bei Verlängerung: Bescheid der vorherigen Zuverlässigkeitsüberprüfung.


    Bei:

    • Änderungen Ihres Namens oder
    • Änderungen Ihres derzeitigen Wohnsitzes (sofern dies nicht das gleiche Bundesland betrifft)

    ​​​​​​​sind Sie verpflichtet dies innerhalb eines Monats der zuständigen Luftsicherheitsbehörde zu melden.


    ​​​​​​​Wenn Sie die Zuverlässigkeit auch für Ihre berufliche Tätigkeit benötigen, teilen Sie:

    • Änderungen Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihres Arbeitgebers oder
    • Änderungen in der Art Ihrer Tätigkeit (Luftsicherheitsbereich)

    ​​​​​​​der Luftsicherheitsbehörde mit.

    Kosten

    Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 5 und 150 EUR .

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert zwischen 3 Tagen und 6 Wochen.

    Im Schnitt soll die Bearbeitungsdauer einen Monat betragen. Sie kann jedoch im Einzelfall länger dauern.

    Hinweise

    Es gibt folgende Hinweise: Die Gültigkeit der Zuverlässigkeitsüberprüfung liegt bei 5 Jahren. Es werden auch Auskünfte von Behörden und aus Strafregistern eingeholt. Flugschülerinnen und Flugschüler sowie Privatpilotinnen und Privatpiloten können sich zur Beantragung der Zuverlässigkeitsüberprüfung direkt an die zuständige Luftsicherheitsbehörde wenden.

    Rechtsgrundlage

    Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG):

    • § 7 Zuverlässigkeitsüberprüfungen

    Freigabevermerk

    09.05.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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