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Stadtverwaltung am 5. Juni geschlossen

Im Rahmen einer verwaltungsinternen Dienstvereinbarung wurden Schließzeiten organisatorisch festgelegt. Dies betrifft 2026 auch den Brückentag nach Fronleichnam. Folgende Verwaltungsgebäude bleiben daher am Freitag, 5. Juni 2026, geschlossen:

  • Altes und Neues Rathaus (Marktplatz 16) mit Bürgerbüro und angrenzenden (Verwaltungs-)Stellen
  • Forum 1 (Bahnhofspassage 2)
  • Tetragon (Konrad-Zuse-Straße 90)
  • Bezirksamt Dagersheim (Albert-Schweitzer-Straße 2)
  • Stadtbibliothek: Hauptstelle „Im Höfle“ (Pestalozzistraße 4) sowie die Zweigstellen Diezenhalde (Freiburger Allee 44) und Dagersheim / Darmsheim (Kirchgasse 18)
  • Treff am See (Poststraße 38)
  • Familienzentrum (Paul-Gerhardt-Weg 6+8)

Die Schließung betrifft alle Mitarbeitenden dieser Standorte sowie den Publikumsverkehr. Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung und Verständnis.

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  • Mobilität für behinderte Menschen

Mobilität für behinderte Menschen

Behindertenfahrzeuge

Die notwendige Zusatz-Ausstattung richtet sich einerseits nach Ihren individuellen Bedürfnissen, anderseits auch nach den Auflagen Ihrer Fahrerlaubnis.

Fahrzeuge schwerbehinderter Halter sind steuerbefreit, wenn diese Personen hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert sind (Schwerbehindertenausweise mit den Merkzeichen "H", "Bl" oder "aG"). Andere schwerbehinderte Personen können eine Steuerermäßigung von 50 Prozent erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Informieren Sie sich über Parkplatzregelungen für Menschen mit Behinderungen beziehungsweise für Lenker, die Menschen mit Behinderungen als Beifahrerinnen und Beifahrer befördern (Dauer, Gebührenbefreiung).

Fahrdienste

Beförderungskosten können beispielsweise übernommen werden, wenn Sie wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderung zum Erreichen des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können.

Mobilität im Fernverkehr

Sind bei Ihnen im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen "B" und "Bl" eingetragen, können Sie für sich und Ihre notwendige Begleitung kostenfrei Plätze reservieren. Kostenfrei reservierbar sind auch die Rollstuhlstellplätze der Deutschen Bahn (DB). In Fernverkehrszügen von Flixtrain ist eine Ticketbuchung 48 Stunden vor dem gewünschten Abreisedatum über den dortigen Kundenservice erforderlich. Wenn auf einer Bahnreise die Hilfe von Betreuungsstellen oder Mitarbeitenden der DB AG in Anspruch genommen werden muss, sollten Sie dies bei der Mobilitätsservice-Zentrale der DB bis 20.00 Uhr des Vortags der Reise, am besten unter der Nummer 030 65212888, per Fax an 030 65212899, per E-Mail bei msz@deutschebahn.com oder online anmelden.

Mobilität im Luftverkehr

Luftrechtliche Vorschriften schränken die Gesamtzahl der Personen mit eingeschränkter Mobilität ein, die sich an Bord befinden können. Die Gesamtzahl hängt von Platz und Flugzeugtyp ab.

Sie erhalten als schwerbehinderter Mensch nicht automatisch Preisermäßigungen. Klären Sie vor Buchung des Fluges ab, ob das Luftfahrtunternehmen die Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen auf innerdeutschen Strecken kostenlos befördert.

Viele Luftfahrtunternehmen

  • helfen Menschen mit Behinderungen bei der konkreten Realisierung einer Flugreise,
  • bieten kostenlose Serviceleistungen bei der Abfertigung sowie beim Ein- und Ausstieg an,
  • befördern batteriebetriebene Rollstühle, die mit auslaufsicheren Batterien ausgerüstet und zusammenklappbar sind, in der Regel kostenlos.

Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr

Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sollten bei der Nutzung der Fahrtmöglichkeiten im SPNV ihren Reisewunsch bei der Mobilitätsservicezentrale (MSZ) der DB AG anmelden, um eine durchgehende Betreuung bei der Nutzung des SPNV sicherzustellen (sogenannte Reisekette). Die Reisendeninformationen werden durch die MSZ an die jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVUs) weitergeleitet, so dass eine durchgängige Reisekette auch bei den nachfolgenden EVUs des Regional- und Fernverkehrs sichergestellt werden kann. Die Anmeldung der Hilfeleistungen sollte spätestens bis 20:00 Uhr des Vortags der Reise unter der Nummer 030 65212888, per Fax an 030 65212899 oder per E-Mail bei msz@deutschebahn.com erfolgen. Für internationale Reisen ist ein Vorlauf von 24 Stunden erforderlich. Alternativ bietet auch der mobile Begleitservice der Bahnhofsmissionen Mobilitätshilfen für die gesamte Reisekette an.

Einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr haben Sie mit einem Schwerbehindertenausweis mit grün-orangen Flächenaufdruck, wenn Sie in Ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr

  • erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen "G"),
  • außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen "aG"),
  • hilflos (Merkzeichen "H"),
  • blind (Merkzeichen "Bl") oder
  • gehörlos (Merkzeichen "Gl") sind.

Voraussetzung ist der Besitz eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke. Für die Wertmarke müssen Sie grundsätzlich eine Eigenbeteiligung in Höhe von 104,00 EUR für ein Jahr oder 53,00 EUR für ein halbes Jahr bezahlen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Wertmarke auch kostenlos erhalten:

  • Es liegen die Merkzeichen "H" beziehungsweise "Bl" vor.
  • Es liegen die Merkzeichen "G" oder "aG" vor und es werden folgende Leistungen bezogen:
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII, 4. Kapitel),
    • Bürgergeld oder Sozialgeld als Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (SGB II)
    • Hilfe für den Lebensunterhalt (SGB XII, 3. Kapitel),
    • Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII),
    • Leistungen nach dem Vierzehnten Sozialgesetzbuch (SGB XIV), oder
    • Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen (SGB XII, 7. Kapitel).

Ferner sind unter bestimmten Voraussetzungen Schwerkriegs- und Wehrdienstbeschädigte unentgeltlich zu befördern.

Im Nah- und Fernverkehr wird eine Begleitperson unentgeltlich (ohne Eigenbeteiligung) befördert, wenn die Notwendigkeit ständiger Begleitung (Merkzeichen "B") im Schwerbehindertenausweis bescheinigt ist.

Vertiefende Informationen

  • Checkliste für den Kauf eines Behindertenfahrzeugs
  • Steuertipps für Menschen mit Behinderungen
  • Lebenslage Verkehr und Verkehrswege
  • Vertiefende Informationen zu den Fluggastrechten für Menschen mit Behinderung finden Sie auf der Seite des Luftfahrtbundesamtes. Dort finden Sie auch häufig gestellte Fragen (FAQ) und Antworten dazu, die das Thema weiter erläutern.

Zugehörige Leistungen

  • Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beantragen ("orangefarbener Parkausweis")
  • Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen ("blauer Parkausweis")

Freigabevermerk

20.04.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg, Sozialministerium Baden-Württemberg

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