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  • Öffentlicher Gesundheitsdienst Baden-Württemberg

Öffentlicher Gesundheitsdienst Baden-Württemberg

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Baden-Württemberg fördert und schützt die Gesundheit der Bevölkerung. Er beobachtet und bewertet, wie sich soziale Lebens- und Umweltbedingungen auf die Gesundheit auswirken.

Der Fokus der Gesundheitsbehörden liegt in der planerischen, konzeptionellen und beratenden Tätigkeit und bei bevölkerungsmedizinischen Fragestellungen.

In einem modernen sowie sektorenübergreifenden Gesundheitswesen haben sich auch die Aufgabenschwerpunkte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes fortentwickelt. Die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens wird zunehmend wichtig. Medizinische und pflegerische Versorgungsfragen sowie das Thema Gesundheitsförderung und Prävention rücken stärker in den Vordergrund. Die 38 Gesundheitsämter auf der unteren Verwaltungsebene, die eine zentrale Rolle im ÖGD Baden-Württemberg einnehmen, stehen in einem wichtigen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern.

Die Kernaufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und damit der Gesundheitsämter sind:

  • Gesundheitsplanung und -berichterstattung
  • Aufklärung, Beratung, Gesundheitsförderung und Prävention
  • Gesundheitshilfen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene sowie besondere Personengruppen,
  • Sozialmedizinische Fragestellungen
  • Infektionsschutz, Hygiene, umweltbezogener Gesundheitsschutz

Die Gesundheitsämter und die medizinischen Gutachtenstellen in Baden-Württemberg nehmen in einem begrenzten Umfang auch Aufgaben der amtsärztlichen Untersuchung und Begutachtung wahr, beispielsweise in beamtenrechtlichen Zurruhesetzungsverfahren und in Beihilfeverfahren.

Sie sind zuständig, wenn dies durch ein Gesetz, eine Rechtsverordnung oder eine Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben ist. Sie sind nicht mehr zuständig für Einstellungsuntersuchungen.

Das Sozialministerium Baden-Württemberg ist oberste Gesundheitsbehörde und übt die Fachaufsicht über den Öffentlichen Gesundheitsdienst aus. Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, seit 1. Januar 2022 in das Sozialministerium als Abteilung 7 eingegliedert, ist Teil der dortigen Organisationsstruktur. Mit der Bündelung der Fachaufsicht und Fachlichkeit auf ministerieller Ebene ist der Öffentliche Gesundheitsdienst nachhaltig gestärkt, Zuständigkeiten sind zusammengeführt und Synergieeffekte geschaffen und die Weichen für eine Stärkung und Neustruk­turierung der fachlichen Expertise im Gesundheitsbereich gestellt.

Die Regierungspräsidien Baden-Württembergs sind die höheren Gesundheitsbehörden.

Die 38 Gesundheitsämter als untere Gesundheitsbehörden in den Stadt- und Landkreisen sind Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger und Schnittstelle zwischen den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens.

Für besondere amtsärztliche Begutachtungen gibt es in den Gesundheitsämtern der Landkreise Karlsruhe, Breisgau-Hochschwarzwald, Ludwigsburg und Reutlingen sogenannte medizinische Gutachtenstellen.

Vertiefende Informationen

  • Landesgesundheitsamt

Rechtsgrundlage

Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)

Freigabevermerk

12.01.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

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