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Fahrzeugkennzeichen erhalten (Zulassung / Fahrzeugzulassung)

    Wenn Sie ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen oder abstellen, muss das zugehörige amtliche Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht sein.

    Kennzeichen an Fahrzeugen, die umgangssprachlich Nummernschilder genannt werden, dienen als amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen und als sichtbarer Nachweis, dass das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf. Bei Verstößen gegen Verkehrsregeln oder bei Unfällen kann über die Kennzeichen die Halterin oder der Halter herausgefunden werden.

    Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen im Rahmen des Zulassungsvorgangs ein Kennzeichen zu. Das Kennzeichen besteht aus ein bis 3 Buchstaben für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. In der Regel können Sie sich ein Wunschkennzeichen gegen eine Gebühr aussuchen.

    Es gibt folgende Kennzeichen:

    • allgemeine Kennzeichen
    • Oldtimerkennzeichen
    • Saisonkennzeichen
    • Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge

    Das zugeteilte Kennzeichen ist auf einem Kennzeichenschild anzubringen und muss mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen sein. Sie müssen die Schilder selbst prägen lassen.

    In der Regel sind Kennzeichenschilder am Fahrzeug vorne und hinten anzubringen. Ausnahmen zur Ausgestaltung und Anbringung müssen rechtlich zulässig oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.

    Das Benutzen von Fahrzeugen ohne fest angebrachte Kennzeichenschilder ist im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich nicht zulässig. Auch einige zulassungsfreie Fahrzeuge benötigen Kennzeichen, zum Beispiel

    • Leichtkrafträder,
    • Stapler,
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
    • Anhänger für Sportzwecke oder von Arbeitsmaschinen.

    Zuständige Stelle

    örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde

    Landratsamt Böblingen

    Hausanschrift

    Parkstraße 16
    71034 Böblingen
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 07031 663-0
    Fax 07031 663-1483
    E-Mail posteingang@lrabb.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen finden Sie in den jeweiligen Beschreibungen der Zulassungsprozesse.

    Verfahrensablauf

    Bei der persönlichen Beantragung:

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug am Schalter Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde anmelden, erhalten Sie eine Kennzeichenkombination vor Ort zugeteilt.

    Mit dieser Zuteilung

    • lassen Sie die Kennzeichenschilder fertigen,
    • lassen Sie die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern anbringen und
    • bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug an.

    Bei der Online-Beantragung über den Online-Dienst i-Kfz:

    Bei Online-Beantragung wird die Zuteilung eines Kennzeichens zu Ihrem Fahrzeug

    • direkt ins Zentrale Fahrzeugregister eingetragen,
    • an die Versicherung gemeldet und
    • als Bescheid per E-Mail oder per Download an Sie übermittelt

    Anschließend

    • lassen Sie die Kennzeichenschilder prägen,
    • bringen Sie die Plaketten der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern an und
    • befestigen Sie diese an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug

    Bei Ummeldung eines Fahrzeugs können Sie auf Antrag die bisherigen Kennzeichen wiederzugeteilt bekommen. Dies gilt auch, wenn Sie das Kennzeichen für die Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs reserviert haben.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen finden Sie in der jeweiligen Beschreibung der Zulassungsprozesse.

    Kosten

    variabel

    Hinweise

    Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend der rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.

    Bestimmte Kennzeichenkombinationen sind länderspezifisch gesperrt.

    Vertiefende Informationen

    • Überblick über die Kraftfahrzeugkennzeichen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
    • Informationen zur Online-Anmeldung bei i-Kfz auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)

    Rechtsgrundlage

    Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV):

    • § 9 Zuteilung von Kennzeichen
    • § 12 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
    • § 26 Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen
    • Anlage 1 Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungnummern der Kennzeichen
    • Anlage 4 Ausgestaltung der Kennzeichen

    Freigabevermerk

    16.12.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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