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Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung beantragen

    Das Finanzamt überprüft im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer, ob die Steuerersparnis aus dem Kinderfreibetrag höher ist als der Anspruch auf Kindergeld. Teil dieses Freibetrages ist der Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung.

    Höhe:

    • 1.464 EUR, wenn Sie alleine eine Einkommensteuererklärung abgeben
    • 2.928 EUR, wenn Sie mit dem anderen Elternteil zusammen eine Einkommensteuererklärung abgeben

    Hinweis: Der Freibetrag wird jeweils zur Hälfte auf die Eltern aufgeteilt. Leben die Eltern getrennt und hat ein minderjähriges Kind seinen Wohnsitz nur bei einem Elternteil, kann dieser auf Antrag den hälftigen Freibetrag des anderen Elternteils auf sich übertragen lassen.

    Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht während des ganzen Jahres, wird der Freibetrag gezwölftelt und anteilig berücksichtigt.

    Ein Eintrag in den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen und damit die Berücksichtigung bei Ihrer monatlichen Lohnabrechnung erfolgt nur unter denselben Voraussetzungen wie beim Kinderfreibetrag.

    Zuständige Stelle

    das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen

    Finanzamt Böblingen

    Hausanschrift

    Talstr. 46
    71034 Böblingen
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon +070311301
    Fax 07031 13-3200
    De-Mail poststelle-56@finanzamt.bwl.De-Mail.de

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Als Kinder werden berücksichtigt:

    • im ersten Grad mit Ihnen verwandte Kinder (eheliche, für ehelich erklärte, nichteheliche und angenommene Kinder),
    • Kinder des Ehegatten oder Lebenspartners (Stiefkinder) und Enkelkinder, die Sie in Ihren Haushalt aufgenommen haben
    • Pflegekinder, mit denen Sie durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden sind,

    bis sie 18 Jahre alt werden.

    Darüber hinaus können Kinder nur noch unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.

    Eine Übertragung des hälftigen Freibetrages für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des anderen Elternteiles auf Sie ist möglich, wenn

    • das Kind minderjährig ist,
    • Sie getrennt leben und das Kind nur bei Ihnen gemeldet ist,
    • Sie die Übertragung auf der Anlage Kind zur Einkommensteuererklärung beantragen und
    • der andere Elternteil nicht widerspricht. Der Widerspruch des anderen Elternteils ist nur möglich, wenn auch er das Kind betreut oder Kosten für die Betreuung übernimmt.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen keinen Antrag stellen.

    Das Finanzamt prüft die Voraussetzungen im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer von selbst.

    Übertragung:

    Dies müssen Sie auf der Anlage Kind zur Einkommensteuererklärung beantragen.

    Können Sie einen Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal während des laufenden Kalenderjahres bilden lassen, weil Sie kein Kindergeld ausgezahlt bekommen, müssen Sie ihn beim Finanzamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Das Finanzamt kann Ihnen auch sagen, ob sich die Eintragung in Ihrem Fall lohnt.

    • Beantragen Sie erstmals beim Finanzamt einen Freibetrag für das Kalenderjahr 2026 oder möchten Sie einen im Verhältnis zum Kalenderjahr 2025 erhöhten Freibetrag berücksichtigen lassen, verwenden Sie den "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“ (Hauptvordruck und Anlage Kind)
    • Wenn Sie für 2026 höchstens den Freibetrag beantragen, der schon für das Kalenderjahr 2025 ermittelt wurde, verwenden Sie "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen"(Hauptvordruck und Anlage Sonstiges)
    • Die Freibeträge können Sie für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahre beantragen.

    Fristen

    Anträge auf Bildung eines Steuerfreibetrags oder eines höheren Freibetrags als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal müssen Sie bis spätestens 30. November des Jahres stellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Angaben zu den Kindern in der Steuererklärung / Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ("Anlage Kind“)
    • eventuell Nachweise über die Erstausbildung von volljährigen Kindern

    Kosten

    keine

    Hinweise

    Sie können den "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen"

    im Onlineportal “Mein Elster“ an das Finanzamt elektronisch übermitteln. Für die elektronische Übermittlung ist eine Registrierung notwendig. Der Registrierungsvorgang kann bis zu zwei Wochen dauern.

    Vertiefende Informationen

    • Broschüre "Steuertipps für Familien"

    Rechtsgrundlage

    Einkommensteuergesetz (EStG):

    • § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder
    • § 39 Lohnsteuerabzugsmerkmale

    Freigabevermerk

    31.10.2025 Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg

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