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Kennzeichen - Diebstahl oder Verlust melden

    Ihnen wurden eines oder beide Kennzeichen Ihres Fahrzeuges gestohlen? Sie haben ein oder beide Kennzeichen verloren?

    Dann müssen Sie den Diebstahl oder Verlust von Autokennzeichen melden und ein neues Kennzeichen beantragen.

    Das alte Kennzeichen wird daraufhin gesperrt.
    So kann man Sie nicht dafür verantwortlich machen, wenn eine andere Person mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begeht.

    Achtung: Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen.

    Zuständige Stelle

    • für die Anzeige des Diebstahls: die Polizei
    • für die Zuteilung der neuen Kennzeichenschilder: die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

      Zulassungsbehörde ist,
      • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
      • für einen Landkreis: das Landratsamt
    Landratsamt Böblingen

    Hausanschrift

    Parkstraße 16
    71034 Böblingen
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 07031 663-0
    Fax 07031 663-1483
    E-Mail posteingang@lrabb.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Das Kennzeichen Ihres Autos ist gestohlen worden oder verloren gegangen.

    Verfahrensablauf

    Was müssen Sie tun?

    • bei Diebstahl: Sie müssen möglichst schnell eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
      • amtliche Kennzeichennummer
      • welche Kennzeichenschilder wurden gestohlen (hinteres oder vorderes Kennzeichenschild)
      • Datum und Uhrzeit, wann der Diebstahl geschah
    • bei Verlust: Sie oder eine bevollmächtigte Person müssen gegenüber der Zulassungsbehörde ausdrücklich den Verlust erklären.
      Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Kennzeichens verlangen. Viele Zulassungsbehörden bieten Formulare zum Download an für:
      • eidesstattliche Versicherung über den Verlust von Kennzeichen
      • Vollmacht
    • Bei Diebstahl oder Verlust müssen Sie oder eine bevollmächtigte Person ein neues Kennzeichen für Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Stelle beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten ein Formular zum Download oder einen Onlinedienst über das Internet an.

    Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.

    Hinweis: Wenn Sie das Kennzeichen nach einem Umzug aus einem anderen Verwaltungsbezirk mitgenommen haben, fällt die Kennzeichenkombination an die ursprüngliche Zulassungsbehörde zurück und Sie erhalten das Unterscheidungszeichen Ihres aktuell zuständigen Verwaltungsbezirks.

    Wollen Sie in Umweltzonen fahren, sollten Sie auch eine Feinstaubplakette für das neue Kennzeichen beantragen.

    Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie  bei privaten Anbietern, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind.

    Sie können sich auch ein neues Wunschkennzeichen ausstellen lassen. Ihr altes Kennzeichen bleibt für eine bestimmte Frist gesperrt, um Missbrauch zu verhindern.

    Fristen

    schnellst möglich

    Erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei Vertretung durch eine andere Person: zusätzlich
      • schriftliche Vollmacht
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
    • bei juristischen Personen/Firmen:
      • Handelsregisterauszug oder
      • Gewerbeanmeldung oder
      • Vereinsregisterauszug
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
    • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU)
    • bei Verlust: Verlusterklärung oder eidesstattliche Versicherung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
    • bei Diebstahl zusätzlich: schriftliche Bestätigung der Diebstahlanzeige der Polizei
    • wenn nur ein Kennzeichen gestohlen wurde: das zweite Kennzeichen

    Kosten

    Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 26,80

    Für Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.

    Vertiefende Informationen

    • Feinstaubplakette
    • Wunschkennzeichen

    Rechtsgrundlage

    • § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Verlust von Dokumenten und Kennzeichen)
    • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Freigabevermerk

    Stand: 16.08.2021

    Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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