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Kraftfahrzeug - Fahrerkarte beantragen

    Wenn Sie Personen oder Güter mit einem Fahrzeug (z.B. LKW oder Bus) befördern, in dem ein digitales Kontrollgerät eingebaut ist, müssen Sie eine Fahrerkarte verwenden.

    Das digitale Kontrollgerät ist für bestimmte Fahrzeuge, die ab 1. Mai 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, vorgeschrieben. Dies gilt bis auf wenige Ausnahmen für

    • Fahrzeuge, die Güter befördern und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 Tonnen übersteigt, und
    • Fahrzeuge, die für die Beförderung von mehr als neun Personen inklusive steuernde Person zugelassen sind.

    Das digitale Kontrollgerät speichert folgende Daten über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr:

    • fahrer- und unternehmensbezogene Daten
    • Lenk- und Ruhezeiten
    • Pausen
    • andere Arbeitszeiten
    • gefahrene Wegstrecken und Geschwindigkeiten

    Ist die Speicherkapazität erreicht, werden die ältesten Daten überschrieben.

    Die Fahrerkarte ist mit einem Mikrochip ausgestattet und ersetzt die Schaublätter (Fahrtenschreiber).

    Der Mikrochip speichert Ihre Identitätsdaten und zusätzlich für mindestens 28 Tage

    • die Lenk- und Ruhezeiten,
    • Pausen,
    • andere Arbeitszeiten,
    • Wegstecken sowie
    • Beginn und Ende eines jeweiligen Arbeitstages.

    Ist die Speicherkapazität ausgeschöpft, werden die ältesten Daten überschrieben. Ausser Ihnen darf die Fahrerkarte keine andere Person benutzen. Jeder Fahrer darf nur eine gültige Fahrerkarte haben. Dies kann die Kontrollbehörde über das Zentrale Kontrollgerätkartenregister (national) oder über TACHOnet (international) überprüfen.

    Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Vor Ablauf müssen Sie rechtzeitig eine Folgekarte beantragen.

    Zuständige Stelle

    für die Antragsannahme- und Kartenausgabe für Fahrerkarten :

    • TÜV Süd Service-Center oder
    • DEKRA Automobil Standorte

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
    • Sie besitzen einen gültigen EU-Kartenführerschein. Sollten Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, müssen Sie diesen bei der zuständigen Stelle rechtzeitig beantragen , damit dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte vorliegt. Sie müssen damit eine der folgenden Fahrerlaubnisklassen (Führerscheinklassen) nachweisen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Fahrerkarte schriftlich beantragen. Füllen Sie das dafür vorgesehene Formular aus. Sie erhalten es bei der zuständigen Stelle oder es steht Ihnen zum Download zur Verfügung. Reichen Sie es ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle ein.

    Fristen

    Die Folgekarte können Sie frühestens sechs Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit beantragen. Die abgelaufene Karte behalten Sie, da Sie diese nach Ablauf der Gültigkeit noch mindestens 28 Tage im Fahrzeug dabei haben müssen.

    Erforderliche Unterlagen

    • als Inhaber oder Inhaberin einer deutschen Fahrerlaubnis: EU-Kartenführerschein
    • sonst: Nachweis über eine Fahrberechtigung, die in einem Land ausgestellt wurde (eventuell beglaubigte Übersetzung)
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Meldebestätigung
    • Lichtbild neuen Datums, vor hellem Hintergrund in Größe 35 x 45 mm, das Sie ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt

    Kosten

    Die Gebühren sind beim TÜV Süd Service und der DEKRA Automobil gleich. Erkundigen Sie sich dort.

    Hinweise

    Keine

    Vertiefende Informationen

    • Kraftfahrt-Bundesamt
    • Bundesamt für Logistik und Mobilität

    Rechtsgrundlage

    • § 4 a Fahrpersonalgesetz (FPersG) (Zuständigkeiten)
    • § 4 Fahrpersonalverordnung (FPersV) (Allgemeines)
    • § 5 Fahrpersonalverordnung (FPersV) (Fahrerkarte)

    Freigabevermerk

    • 01.03.2023 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
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