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Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe beantragen

    Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.

    Diese Umwandlung müssen Sie beantragen.
    Erst danach folgt die eigenständige Zeremonie der Heirat vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten.

    Onlineantrag und Formulare

    • Standesamt Stadt Böblingen Homepage

    Zuständige Stelle

    • für die Beantragung der Umwandlung: das Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk eine der Partnerinnen oder einer der Partner den Wohnsitz hat oder sich gewöhnlich aufhält
    • für die Zeremonie der Eheschließung: jedes deutsche Standesamt
    Standesamt [Stadt Böblingen]

    Hausanschrift

    Marktplatz 16
    71032 Böblingen
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 07031 669-9906
    Fax 07031 669-1509
    E-Mail standesamt@boeblingen.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die in Deutschland begründet wurde.

    Verfahrensablauf

    Beide Partnerinnen oder Partner müssen die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe zusammen persönlich beantragen. Ist Ihr Partnerin oder Ihr Partner verhindert, müssen Sie eine Vollmacht vorlegen. Darin muss die jeweils andere Person bestätigen, dass sie mit der Beantragung einverstanden ist.

    Das Standesamt prüft Ihre Unterlagen und teilt Ihnen mit, ob alle Voraussetzungen zur Umwandlung erfüllt sind. Diese Mitteilung ist sechs Monate gültig.

    Die Zeremonie der Eheschließung selbst nimmt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte vor und erfordert die Anwesenheit und Unterschrift beider Ehegatten.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit
    • aktuell ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde oder
    • wenn die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt begründet worden ist, bei dem die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in die Ehe beantragt wird: ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
    • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde, die nicht älter als vier Wochen ist.
      Sie ist nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige. In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken.
      Eine einfache Meldebescheinigung reicht nicht.

    Kosten

    Grundsätzlich ist die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in einer Ehe gebührenfrei.

    Hinweis: In Ausnahmefällen können Gebühren anfallen.

    Bearbeitungsdauer

    abhängig vom Einzelfall

    Hinweise

    Wenn Sie bei oder nach der Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen gemeinsamen Namen geführt haben, wird dieser nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft auch ihr Ehename. Haben Sie noch keine Entscheidung getroffen, können Sie dies im Rahmen der Eheschließung tun.
    Lebt Ihr Kind im gemeinsamen Haushalt, kann es auch den Ehenamen erhalten.

    Rechtsgrundlage

    • Artikel 2 des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Umwandlung und Beurkundung)
    • § 3 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) (Lebenspartnerschaftsname)
    • § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

    Freigabevermerk

    25.06.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

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